Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:38:18 von Christian Schmitt

Hallo,

habe in .misc und .strassenverkehr gepostet, weil ich nicht wusste wo es
besser passt:

Ich habe mir ganz unverhofft eine Menge Ärger eingehandelt....
Ich fuhr gestern auf der A11 in Richtung Ostsee, und war (trotz einiger
Baustellen) ziemlich zügig unterwegs, als hinter mir ein dunkler BMW
auftaucht und mich mit der Lichthupe bedrängelt, obwohl ich selbst ja
schon zu schnell war. Ich bin also leicht verärgert das jemand in diesem
Baustellengebiet NOCH schneller fahren will und Leute bedrängt und
zeige ihm darum aus dem offenen Schiebedach den Stinkefinger...(...)

Naja, und wie ihr sicher jetzt schon ahnt... nach einigen weiteren hundert
Metern setzt da auf einmal jemand ein Blaulicht oben aufs Dach, schiebt
sich vor mich und das "Bitte Folgen" leuchtet auf. Ab da war mir klar -
das war gar kein Raser der vorbei wollte, sondern die Autobahnpolizei.

Das Gespräch mit den Beamten verlief dann jedoch nett, ich habe mich
zutieeeeeefst bei Ihnen entschuldigt für den Stinkefinger, sie haben die
Entschuldigung auch sehr wohlwollend angenommen - meinten aber
trotzdem, dass ich neben den 300 EUR Schnellfahren mit einer Strafanzeige
rechnen müsse, weil das mit dem Finger nunmal auf dem Video wäre,
die Aussichten wären aber groß (naja, so 50/50 meinte er) dass der
Staatsanwalt das fallen lässt wegen Unwichtigkeit, und weil ich ja noch
keine Punkte in Flensburg habe und mich so einsichtig entschuldigt hätte.

Meine Frage lautet:
kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?

Was glaubt ihr, ist die Chance dass der Staatsanwalt die Strafanzeige
fallen lässt?

Ist mir alles sooo peinlich...
Gruss und vielen Dank schonmal,
Christian

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:44:03 von BVusenet-0705

Hallo!

Christian Schmitt schrieb:

> habe in .misc und .strassenverkehr gepostet, weil ich nicht wusste wo es
> besser passt:

....und das F'up vergessen. Am besten paßt es übrigens in .strafrecht.
Daher XP + F'up dahin.

> Meine Frage lautet:
> kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
> keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?

Selbstverständlich. Es gibt kein Delikt "Beamtenbeleidigung", sondern
nur eine "ganz gewöhnliche" Beleidigung. Und für die ist es völlig
unerheblich, ob hinter Dir die Polizei oder sonst wer fuhr.

> Was glaubt ihr, ist die Chance dass der Staatsanwalt die Strafanzeige
> fallen lässt?

Wenn die Beamten Dir ein nettes Protokoll schreiben, in dem sie Deine
Einsicht und Entschuldigung vernünftig beschreiben, ziemlich groß.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:48:12 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:50:52 von Holger Pollmann

"Christian Schmitt" <> schrieb:

> Meine Frage lautet:
> kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
> keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?

1. Man kann wegen aller möglichen Dinge angezeigt werden. Auch
Ermittlungen können grundsätzlich wgeen jeder Straftat aufgenommen
werden. ob man VERURTEILT werden kann, ist eine ganz andere Frage.

2. Es gibt keinen besonderen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung",
sondern den der Beleidigung. Eine Beleidigung war's ja wohl, also dürfte
die Strafbarkeit kaum in Rede stehen.

> Was glaubt ihr, ist die Chance dass der Staatsanwalt die
> Strafanzeige fallen lässt?

Sagte dir doch der Polizist schon.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:50:58 von Erwin Denzler

Christian Schmitt schrieb:

> Meine Frage lautet:
> kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
> keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?

Nein, man kann nicht wegen Beamtenbeleidigung bestraft werden. Diesen
Straftatbestand gibt es nicht. Bei einer Beleidigung ist es egal,
welchen Beruf der Beleidigte ausübt (Ausnahme: Verunglimpfung des
Bundespräsidenten und Beleidigung bestimmter Vertreter ausländischer
Staaten).

Die Besonderheit bei der Beleidigung eines Beamten im Dienst ist nur,
daß anstelle des Beamten selbst auch der Dienstvorgesetzte den
Strafantrag stellen kann. Das meinten die Polizisten vermutlich mit dem
Hinweis auf die Videoaufnahme.

E.D.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 11:52:44 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:06:14 von Christian Schmitt

Achja, und noch eine Frage habe ich vergessen:

Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
erkennbar zu geben?

Gruss, Christian

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:08:52 von Christian Schmitt

> Achja, und noch eine Frage habe ich vergessen:
>
> Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
> erkennbar zu geben?
>
> Gruss, Christian

Habs gerade selbst rausgefunden...sie darf (jeder darf das zwecks
Überholen - das wusste ich echt nicht, ich dachte immer das wäre
garnicht erlaubt)...

Gruss, Chris

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:09:17 von Tom Berger

Am Wed, 3 Aug 2005 11:38:18 +0200 schrieb Christian Schmitt:

> Meine Frage lautet:
> kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
> keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?
>
> Was glaubt ihr, ist die Chance dass der Staatsanwalt die Strafanzeige
> fallen lässt?
>
> Ist mir alles sooo peinlich...

Das mit der Beleidigung ist ja nun schon geklärt, aber eine von Dir nicht
gestellte Frage bleibt offen: das verkehrsgefährdende Drängeln und die
überhöhte Geschwindigkeit der Polizisten müsste aus dem Video ja auch
hervorgehen. Haben die nichts dazu gesagt? Vielleicht bist Du ja nur
deshalb so schnell gefahren, weil Du Dich durch die Drängelei genötigt
gefühlt hast?

T:-)m Berger

--
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:11:53 von Michael Landenberger

"Christian Schmitt" schrieb:

> Das Gespräch mit den Beamten verlief dann jedoch nett, ich habe mich
> zutieeeeeefst bei Ihnen entschuldigt für den Stinkefinger, sie haben die
> Entschuldigung auch sehr wohlwollend angenommen - meinten aber
> trotzdem, dass ich neben den 300 EUR Schnellfahren mit einer Strafanzeige
> rechnen müsse,

Wer für 300 Euro zu schnell fährt (das müssten etwa 70 km/h mehr als erlaubt
gewesen sein), sollte mit dem Stinkefinger noch vorsichtiger als sonst sein.
Es könnte ja sonst passieren, dass man vor lauter Konzentration auf den
Stinkefinger und den, dem er gilt, den Abflug macht. Und wenn der dann auch
noch nach links in den Gegenverkehr führt (Baustelle!), dann sind die Folgen
weitaus gravierender als die läppischen 300 Euro und die Beleidigungsanzeige,
glaub mir.

Gruß

Michael

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:12:00 von Leo Oeler

On Wed, 3 Aug 2005 11:38:18 +0200, "Christian Schmitt"
<> wrote:

>Hallo,
>
>habe in .misc und .strassenverkehr gepostet, weil ich nicht wusste wo es
>besser passt:
>
>Ich habe mir ganz unverhofft eine Menge Ärger eingehandelt....
>Ich fuhr gestern auf der A11 in Richtung Ostsee, und war (trotz einiger
>Baustellen) ziemlich zügig unterwegs, als hinter mir ein dunkler BMW
>auftaucht und mich mit der Lichthupe bedrängelt, obwohl ich selbst ja
>schon zu schnell war. Ich bin also leicht verärgert das jemand in diesem
>Baustellengebiet NOCH schneller fahren will und Leute bedrängt und
>zeige ihm darum aus dem offenen Schiebedach den Stinkefinger...(...)
>
>Naja, und wie ihr sicher jetzt schon ahnt... nach einigen weiteren hundert
>Metern setzt da auf einmal jemand ein Blaulicht oben aufs Dach, schiebt
>sich vor mich und das "Bitte Folgen" leuchtet auf. Ab da war mir klar -
>das war gar kein Raser der vorbei wollte, sondern die Autobahnpolizei.
>
>Das Gespräch mit den Beamten verlief dann jedoch nett, ich habe mich
>zutieeeeeefst bei Ihnen entschuldigt für den Stinkefinger, sie haben die
>Entschuldigung auch sehr wohlwollend angenommen - meinten aber
>trotzdem, dass ich neben den 300 EUR Schnellfahren mit einer Strafanzeige
>rechnen müsse, weil das mit dem Finger nunmal auf dem Video wäre,
>die Aussichten wären aber groß (naja, so 50/50 meinte er) dass der
>Staatsanwalt das fallen lässt wegen Unwichtigkeit, und weil ich ja noch
>keine Punkte in Flensburg habe und mich so einsichtig entschuldigt hätte.
>
>Meine Frage lautet:
>kann man wegen Beamtenbeleidigung angezeigt werden wenn man gar
>keine Chance hatte zu erkennen dass das Beamten waren?
>
>Was glaubt ihr, ist die Chance dass der Staatsanwalt die Strafanzeige
>fallen lässt?
>
>Ist mir alles sooo peinlich...
>Gruss und vielen Dank schonmal,
>Christian
>


Haben die BEamten auch gesagt, was die Lichthupe sollte?

Gruß, Leo

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:12:09 von Edwin Mager

Christian Schmitt schrieb:
>> Achja, und noch eine Frage habe ich vergessen:
>>
>> Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
>> erkennbar zu geben?
>>
>> Gruss, Christian
>
> Habs gerade selbst rausgefunden...sie darf (jeder darf das zwecks
> Überholen - das wusste ich echt nicht, ich dachte immer das wäre
> garnicht erlaubt)...

ups - wo hast Du das gefunden? (URL bitte?)



--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:14:01 von Lothar Cezanne

f'up 2 gesetzt.

Christian Schmitt schrieb:

> Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
> erkennbar zu geben?

Jeder darf außerorts seine Überholabsicht auf die Weise kundtun.

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:16:58 von Lothar Cezanne

Tom Berger schrieb:

> Das mit der Beleidigung ist ja nun schon geklärt, aber eine von Dir nicht
> gestellte Frage bleibt offen: das verkehrsgefährdende Drängeln und die

"Verkehrsgefährdend" hast Du gerade dazu gedichtet, im OP war nur die
Rede von Drängeln mit Lichthupe. Das kann aus 5 m Entfernung geschehen,
aber auch aus 100 m Entfernung, und bei letzterem habe ich Probleme, die
Verkehrsgefährdung erkennen zu können.

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:18:23 von Lothar Cezanne

Leo Oeler schrieb:

> Haben die BEamten auch gesagt, was die Lichthupe sollte?

<orakel>Sie wollten ihn überholen, um ihn aus dem Verkehr zu
ziehen?</orakel>

§5 (5) StVO.

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:18:40 von Andre Buhk

E. Mager schrieb:

>
> ups - wo hast Du das gefunden? (URL bitte?)
>
Die StVO sollte man eigentlich kennen.

andre

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:19:53 von Holger Pollmann

"E. Mager" <> schrieb:

f'up nach dsrs, weil da ontopic.

>> Habs gerade selbst rausgefunden...sie darf (jeder darf das zwecks
>> Überholen - das wusste ich echt nicht, ich dachte immer das wäre
>> garnicht erlaubt)...
>
> ups - wo hast Du das gefunden? (URL bitte?)

Das steht so in § 16 I Nr. 1 StVO. Danach sind übrigens auch
Schallhupensignale zulässig, um ein Überholen anzukündigen (natürlich
muß man immer § 1 StVO beachten).

URL? Na gut:
<>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:20:11 von Edwin Mager

Andre Buhk schrieb:
> E. Mager schrieb:
>
>>
>> ups - wo hast Du das gefunden? (URL bitte?)
>>
> Die StVO sollte man eigentlich kennen.

ich fahre nicht mit Lichthupe und versuche die Schilder an der Strasse
zu beachten :-)

--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:21:18 von Lothar Cezanne

Andre Buhk schrieb:

>> ups - wo hast Du das gefunden? (URL bitte?)
>>
> Die StVO sollte man eigentlich kennen.

Eigentlich. Mach' Dir mal den Spaß und nutze auf einer Autobahnfahrt mal
die Möglichkeiten, die einem §5 (5) der StVO eröffnet, intensiv und
achte mal darauf, wieviele angepisste Verkehrsteilnehmer Du dabei
erlebst :-(

Angehupt zu werden scheint für viele eine Beleidigung darzustellen.

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:23:04 von Christian Schmitt

>> Das Gespräch mit den Beamten verlief dann jedoch nett, ich habe mich
>> zutieeeeeefst bei Ihnen entschuldigt für den Stinkefinger, sie haben die
>> Entschuldigung auch sehr wohlwollend angenommen - meinten aber
>> trotzdem, dass ich neben den 300 EUR Schnellfahren mit einer Strafanzeige
>> rechnen müsse,
>
> Wer für 300 Euro zu schnell fährt (das müssten etwa 70 km/h mehr als erlaubt gewesen sein), sollte
> mit dem Stinkefinger noch vorsichtiger als sonst sein. Es könnte ja sonst passieren, dass man vor
> lauter Konzentration auf den Stinkefinger und den, dem er gilt, den Abflug macht. Und wenn der
> dann auch noch nach links in den Gegenverkehr führt (Baustelle!), dann sind die Folgen weitaus
> gravierender als die läppischen 300 Euro und die Beleidigungsanzeige, glaub mir.

Der Stinkefinger war an einer Stelle, wo keine Baustelle war.

Gruss, Chris

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:24:01 von Christian Schmitt

>>Ist mir alles sooo peinlich...
>>Gruss und vielen Dank schonmal,
>>Christian
>>
>
>
> Haben die BEamten auch gesagt, was die Lichthupe sollte?
>
> Gruß, Leo

JA. Sie wollten mich überholen weil sie ursprünglich meinen
Vordermann anhalten wollten...doppeltes Pech für mich.

Gruss, Chris

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:25:23 von Christian Schmitt

> Tom Berger schrieb:
>
>> Das mit der Beleidigung ist ja nun schon geklärt, aber eine von Dir nicht
>> gestellte Frage bleibt offen: das verkehrsgefährdende Drängeln und die
>
> "Verkehrsgefährdend" hast Du gerade dazu gedichtet, im OP war nur die Rede von Drängeln mit
> Lichthupe. Das kann aus 5 m Entfernung geschehen, aber auch aus 100 m Entfernung, und bei
> letzterem habe ich Probleme, die Verkehrsgefährdung erkennen zu können.

Das waren eher 5 als 100 m, schätze mal 10 m Entfernung. Weiss natürlich
nicht ob man ne Lichthupe auf dem Video erkennen kann, war ja tagsüber.

Gruss, Chris

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:25:34 von Lothar Cezanne

Ingrid schrieb:

> Mach' Dir mal den Spaß und nutze auf einer Autobahnfahrt mal
> die Möglichkeiten, die einem §5 (5) der StVO eröffnet, intensiv und
> achte mal darauf,

Ich muß mir mal abgewöhnen, dauernd 'mal' zu schreiben

;)

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:28:51 von Andre Buhk

E. Mager schrieb:
>
> ich fahre nicht mit Lichthupe und versuche die Schilder an der Strasse
> zu beachten :-)
>

Damit sind schon viele ueberfordert, letzte Woche erst wieder erlebt.
Baustelle auf der AB und 2 grosse Schilder "Bitte Standsteifen
mitbenutzen" rate mal wieviele den Standstreifen benutzt haben.

andre

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 12:57:13 von NOSPAM_newsgroups

Hi

Christian Schmitt schrieb:
> =

> > Tom Berger schrieb:
> >
> >> Das mit der Beleidigung ist ja nun schon geklärt, aber eine von Di=
r nicht
> >> gestellte Frage bleibt offen: das verkehrsgefährdende Drängeln u=
nd die
> >
> > "Verkehrsgefährdend" hast Du gerade dazu gedichtet, im OP war nur d=
ie Rede von Drängeln mit
> > Lichthupe. Das kann aus 5 m Entfernung geschehen, aber auch aus 100 m=
Entfernung, und bei
> > letzterem habe ich Probleme, die Verkehrsgefährdung erkennen zu kö=
nnen.
> =

> Das waren eher 5 als 100 m, schätze mal 10 m Entfernung. Weiss natü=
rlich
> nicht ob man ne Lichthupe auf dem Video erkennen kann, war ja tagsübe=
r.

Wenn er wirklich so nahe war, dann ja, da ja deine Rückstrahler =

und dein Kennzeichen (im Normalfall) reflektieren.

Andererseits, was kümmert es dich, wenn jemand (egal ob Polizei oder
nicht)
noch schneller fahren möchte? Mach doch einfach die linke Spur frei und=

die Sache hat sich. Erfahrungsgemäß findet man machmal ein paar der =

wirklich Irren nach ein paar Km wieder - sofern der Blick in den =

Straßengraben frei ist *ggg*

Solltest du in diesem Moment selber überholen, so lass dich einfach
nicht
beirren, solange hinter dir kein Blaulicht siehst, setze deinen
Überholvorgang in Ruhe fort und mache danach die Linke Spur frei. Glaub=
=

mir, das schont deine Nerven und auch manchmal deinen Geldbeutel :-)

Und nein, auch ich fahre meistens etwas zu schnell - sagen die anderen.

gruß n.Olivier
-- =

Nachbagauer Olivier
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www.Immofinder.de

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:04:07 von Jonas Stein

Hi Lothar Cezanne

>> Die StVO sollte man eigentlich kennen.
> Eigentlich. Mach' Dir mal den Spaß und nutze auf einer Autobahnfahr=
t mal
> die Möglichkeiten, die einem =A75 (5) der StVO eröffnet, intensiv=
und
> achte mal darauf, wieviele angepisste Verkehrsteilnehmer Du dabei
> erlebst :-(

Du darfst $1 nicht uebersehen...

Du sollst Dir nicht den Weg freihupen!
Es geht darum: Angenommen ein Recker faehrt mit vollbeladenem Heuwagen
langsam vor Dir. Er sieht nicht, dass jemand ueberholen will. Er sieht
keine Lichthupe und er sieht Dich nicht.

Also dezent ein Toenchen machen (so wie ein Radfahrer freundlich klinge=
lt).
Nicht so als ob Du Heiratest....

Und schon weiss er bescheid. Sicherheit geht eben vor.

--=20
mit besten Grüßen,

Jonas Stein <> =20

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:07:53 von Christian Schmitt

Noch eine Frage dazu:

kann ich das Video irgendwie erhalten, habe ich ein Recht
darauf?

Gruss, Chris

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:08:06 von Edwin Mager

Andre Buhk schrieb:
> E. Mager schrieb:
>>
>> ich fahre nicht mit Lichthupe und versuche die Schilder an der
>> Strasse zu beachten :-)
>>
>
> Damit sind schon viele ueberfordert, letzte Woche erst wieder erlebt.
> Baustelle auf der AB und 2 grosse Schilder "Bitte Standsteifen
> mitbenutzen" rate mal wieviele den Standstreifen benutzt haben.

da sich alle an die STVO halten ist die Anwort Deiner Frage = ALLE :-)
:-) :-) (man versteht sich)

--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:12:13 von Edwin Mager

Andreas Baier schrieb:
> (BTW: Bei allen Lichthupen die ich so erlebe ist ein Überholen meist
> sowieso nicht möglich weil der zu Überholende ganz links fährt :)

ich gebe _einmal_ Lichthupe (weil ich schnell ankomme, bereits aus
großer Entfernung) und wenn er nicht nach rechts zieht, habe ich eben
Pech gehabt und tuckere hinter her. Warum soll ich mich aufregen -
bringt ja eh nichts. Aus dem Alter bin ich raus mir wegen so was die
Nerven kaputt zu machen. Wenn wieder frei ist, ziehe ich wieder durch.
Basta.

--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:23:22 von Andreas Baier

Lothar Cezanne wrote:

> Andre Buhk schrieb:
>> Die StVO sollte man eigentlich kennen.
>
> Eigentlich. Mach' Dir mal den Spaß und nutze auf einer Autobahnfahrt
> mal die Möglichkeiten, die einem §5 (5) der StVO eröffnet, intensiv
> und achte mal darauf, wieviele angepisste Verkehrsteilnehmer Du dabei
> erlebst :-(

Das liegt aber IMHO auch daran, dass die lieben Verkehrsteilnehmer das
Signal oft in Zusammenhang mit Drängeln benutzen und nicht so wie es die
StVO vorsieht:

a) verstoßen sie gegen §1,
b) halten sie meist die Sicherheitsabstände nicht ein und
c) wollen sie nicht ihr Überholen ankündigen, sondern den Teilnehmer dazu
bewegen aus dem Weg zu gehen.

Da kann man schon verstehen dass die Autofahrer angepisst reagieren. Ich
bezweifle stark, das Drängelei vor Gericht als Anwendung der StVO angesehen
wird...

(BTW: Bei allen Lichthupen die ich so erlebe ist ein Überholen meist sowieso
nicht möglich weil der zu Überholende ganz links fährt :)

Gruß Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:32:14 von Konrad Hund

"Andre Buhk" <
> E. Mager schrieb:
> >
> > ich fahre nicht mit Lichthupe und versuche die Schilder an der Strasse
> > zu beachten :-)
> >
>
> Damit sind schon viele ueberfordert, letzte Woche erst wieder erlebt.
> Baustelle auf der AB und 2 grosse Schilder "Bitte Standsteifen
> mitbenutzen" ..........

Ist ja irre, was die heutzutage alles auf die Schilder pinseln ...

SCNR

KH

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:36:28 von Rupert Haselbeck

Christian Schmitt schrieb:

> Das waren eher 5 als 100 m, schätze mal 10 m Entfernung.

Aus 5 Metern Abstand hättest du von der Lichthupe wohl kaum etwas
bemerkt, es sei denn, die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeugs
hätten sich auf der Motorhaube befunden...

MfG
Rupert

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:37:32 von Andre Buhk

Konrad Hund schrieb:

>>
>>Damit sind schon viele ueberfordert, letzte Woche erst wieder erlebt.
>>Baustelle auf der AB und 2 grosse Schilder "Bitte Standsteifen
>>mitbenutzen" ..........
>
>
> Ist ja irre, was die heutzutage alles auf die Schilder pinseln ...
>
Okay. ich kaufe ein R, und nein der Strand hat damit nix am Hut....

andre

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 13:57:58 von Lothar Frings

E. Mager tat kund:

> Andre Buhk schrieb:
> > E. Mager schrieb:
> >>
> >> ich fahre nicht mit Lichthupe und versuche die Schilder an der
> >> Strasse zu beachten :-)
> >>
> >
> > Damit sind schon viele ueberfordert, letzte Woche erst wieder erlebt.
> > Baustelle auf der AB und 2 grosse Schilder "Bitte Standsteifen
> > mitbenutzen" rate mal wieviele den Standstreifen benutzt haben.
>
> da sich alle an die STVO halten

und Schilder nur so diagonal lesen,

> ist die Anwort Deiner Frage = ALLE :-)

Stimmt, dann ja.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:10:18 von John Bowers

"Christian Schmitt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dcq8ic$53g$
> Noch eine Frage dazu:
>
> kann ich das Video irgendwie erhalten, habe ich ein Recht
> darauf?
>
> Gruss, Chris
>

Nein. Du bzw. dein RA könnten es aber nach Terminsvereinbarung in
Augenschein nehmen.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:23:12 von Andreas Baier

E. Mager wrote:
> Andreas Baier schrieb:
>> (BTW: Bei allen Lichthupen die ich so erlebe ist ein Überholen meist
>> sowieso nicht möglich weil der zu Überholende ganz links fährt :)

> ich gebe _einmal_ Lichthupe (weil ich schnell ankomme, bereits aus
> großer Entfernung) und wenn er nicht nach rechts zieht, habe ich eben
> Pech gehabt und tuckere hinter her. Warum soll ich mich aufregen -
> bringt ja eh nichts. Aus dem Alter bin ich raus mir wegen so was die
> Nerven kaputt zu machen. Wenn wieder frei ist, ziehe ich wieder durch.
> Basta.

Es ging drum, dass sich der Angehupte angepisst fühlt nicht der Hupende! Im
übrigen zeigst IMO du damit nicht dein Überholmanöver an sondern eben dass
er verschwinden soll und nach rechts geht. So stehts aber nicht in der StVO

Gruß Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:36:37 von BVusenet-0705

Hallo!

Ralf Kusmierz schrieb:

>>...und das F'up vergessen. Am besten paßt es übrigens in .strafrecht.
>>Daher XP + F'up dahin.
>
> Das üben wir dann nochmal.

Paßt schon, denke ich. Ich hatte versehentlich .strafrecht nicht mit ins
XP einbezogen. Das F'up dahin funktioniert.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:39:35 von Holger Knecht

Christian Schmitt schrieb:
>>Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
>>erkennbar zu geben?
>
> Habs gerade selbst rausgefunden...sie darf (jeder darf das zwecks
> Überholen - das wusste ich echt nicht, ich dachte immer das wäre
> garnicht erlaubt)...

Ja, zum Überholen darf das Autobahnpolizeifahrzeug schon die Lichthupe
verwenden, aber Wegerechte hatte sie in dem Moment nicht, da sie kein
Blaulicht und Martinshorn verwendete. Da sie in dem Moment nur die
Lichthupe verwendete und es nicht erkennbar war, dass dies ein
Polizeifahrzeug ist und es auch noch den OP bedrängte, war es Nötigung.
Gibt es einen Straftatbestand "Beleidigung im Affekt"? :-)

Gruss
Holger

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:39:56 von Tom Mueller

Christian Schmitt schrieb:
> Noch eine Frage dazu:
>
> kann ich das Video irgendwie erhalten, habe ich ein Recht
> darauf?
>
> Gruss, Chris
>
>
Und Du kannst in Widerspruch gehen, das Video wird dann vor Gericht
vorgeführt, meist ist das der Moment, wo der Anwalt seinem Mandanten
zuflüstert: "Widerspruch jetzt zurückziehen"....

Tom

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:43:00 von claus-usenet-20050803

Tom Berger <> schrieb/wrote:
> Vielleicht bist Du ja nur deshalb so schnell gefahren, weil Du Dich
> durch die Drängelei genötigt gefühlt hast?

Und die Beleidigung ist dann Notwehr.

Claus
--

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 14:44:29 von Tom Mueller

Tom Berger schrieb:

>
> Das mit der Beleidigung ist ja nun schon geklärt, aber eine von Dir nicht
> gestellte Frage bleibt offen: das verkehrsgefährdende Drängeln und die
> überhöhte Geschwindigkeit der Polizisten müsste aus dem Video ja auch
> hervorgehen. Haben die nichts dazu gesagt? Vielleicht bist Du ja nur
> deshalb so schnell gefahren, weil Du Dich durch die Drängelei genötigt
> gefühlt hast?
>
> T:-)m Berger
>

Gääääähn - und mit §35(1) StVO hat sich´s schon wieder erledigt mit
"verkehrsgefährdende Drängeln und die überhöhte Geschwindigkeit der
Polizisten" - aber netter Versuch.

Tom

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 15:01:01 von Stefan Engler

>Angehupt zu werden scheint für viele eine Beleidigung darzustellen.

Ich habe immer ein Problem innerhalb der Stadt damit, ob ich mich
unterlassener Hilfeleistung schuldig mache, da ich auf das Not- und
Gefahrensignal nicht angemessen reagiere.
Wenn jemand Hilfe ruft muss ich ja auch Helfen, die Hupe soll innerorts
dieses Rufen ersetzen.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 15:09:31 von Lothar Cezanne

Jonas Stein schrieb:

> Du darfst $1 nicht uebersehen...
>
> Du sollst Dir nicht den Weg freihupen!

Es geht nicht darum, sich den Weg freizuhupen. Was ich meine: A überholt
auf der linken Spur der AB ein rechts fahrendes Fahrzeug B (B ist nicht
im Weg!) und gibt als Info ein kurzes, knackiges Hupsignal von sich.
Mach das mal wiederholt als A und beobachte die Reaktionen - es gibt
massig Leute B, die wenigstens erschrocken um sich gucken, evt. sogar
angepisst sind.

> Und schon weiss er bescheid.

Das weiß eben nicht jeder :)

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 15:16:31 von Edgar Sippel

Am Mittwoch, 3. August 2005 14:39 schrieb Holger Knecht:

>
> Christian Schmitt schrieb:
>>>Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
>>>erkennbar zu geben?
>>
>> Habs gerade selbst rausgefunden...sie darf (jeder darf das zwecks
>> Überholen - das wusste ich echt nicht, ich dachte immer das wäre
>> garnicht erlaubt)...
>
> Ja, zum Überholen darf das Autobahnpolizeifahrzeug schon die Lichthupe
> verwenden, aber Wegerechte hatte sie in dem Moment nicht, da sie kein
> Blaulicht und Martinshorn verwendete. Da sie in dem Moment nur die
> Lichthupe verwendete und es nicht erkennbar war, dass dies ein
> Polizeifahrzeug ist und es auch noch den OP bedrängte, war es Nötigung.
> Gibt es einen Straftatbestand "Beleidigung im Affekt"? :-)

Was hat die Inanspruchnahme von Sonderrechten (hier: Unterschreitung des
Sicherheitsabstandes und Nichteinhaltung der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit) mit dem Wegerecht zu tun? Lediglich kann dem OP
nicht noch eine Anzeige wegen Mißachtung des Wegerechts blühen, da das
Polizeifahrzeug diese in dem Moment nicht nutzte.
Und ob die Beleidigung im Affekt oder nicht geschah sollte bei der
Strafzumessung bzw. bei der Entscheidung, ob das Verfahren überhaupt weiter
verfolgt wird schon berücksichtigt werden.
Mal davon abgesehen, daß jeder seine Überholabsicht mit der Lichthupe
kundtun darf...


Grüße, Edgar
--
JuK: np live element - be free

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 16:50:27 von Tom Berger

Am Wed, 03 Aug 2005 14:44:29 +0200 schrieb Tom Mueller:

> Gääääähn - und mit §35(1) StVO hat sich´s schon wieder erledigt mit
> "verkehrsgefährdende Drängeln und die überhöhte Geschwindigkeit der
> Polizisten" - aber netter Versuch.

Müssen die dann nicht Blaulicht einsetzen? Sonst müsste man ja jedem
Drängler Platz machen, schließlich könnte es sich um Polizisten im Einsatz
handeln ...

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 16:59:01 von Holger Knecht

Edgar Sippel schrieb:

> Was hat die Inanspruchnahme von Sonderrechten (hier: Unterschreitung des
> Sicherheitsabstandes und Nichteinhaltung der vorgeschriebenen
> Höchstgeschwindigkeit) mit dem Wegerecht zu tun? Lediglich kann dem OP
> nicht noch eine Anzeige wegen Mißachtung des Wegerechts blühen, da das
> Polizeifahrzeug diese in dem Moment nicht nutzte.
> Und ob die Beleidigung im Affekt oder nicht geschah sollte bei der
> Strafzumessung bzw. bei der Entscheidung, ob das Verfahren überhaupt weiter
> verfolgt wird schon berücksichtigt werden.
> Mal davon abgesehen, daß jeder seine Überholabsicht mit der Lichthupe
> kundtun darf...

Sonderrechte haben Polizeifahrzeuge immer, um hoheitliche Aufgaben
wahrzunehmen. Lichthupe geben zum Überholen kann es auch immer, nur
liegt es im Ermessen des zu überholenden Fahrzeuges, ob es dem
überholwilligen Fahrzeug seine Absicht gewähren lässt. Eine Missachtung
des Wegerechtes kann man IMHO dem OP nicht vorwerfen, weil kein
Wegerecht in dem Moment erkennbar war (Blaulicht und Martinshorn waren
wohl verdeckt). Wenn ich das Ursprungsposting richtig gelesen habe, war
es ein Zivilfahrzeug der AB-Pol, das in dem Moment des Lichthupegebens
kein Blaulicht aufgesetzt hatte.

Gruss
Holger

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 17:09:46 von Lars Ruebekeil

Am 03.08.2005 schrieb Tom Berger:

> Am Wed, 03 Aug 2005 14:44:29 +0200 schrieb Tom Mueller:
>
>> Gääääähn - und mit §35(1) StVO hat sich´s schon wieder erledigt mit
>> "verkehrsgefährdende Drängeln und die überhöhte Geschwindigkeit der
>> Polizisten" - aber netter Versuch.
>
> Müssen die dann nicht Blaulicht einsetzen? Sonst müsste man ja jedem
> Drängler Platz machen, schließlich könnte es sich um Polizisten im Einsatz
> handeln ...

Nein, sie müssten auch das Tatü-Tata anmachen. ;)

Blaulicht allein warnt nur vor Gefahren- bzw. Einsatzstellen (s. §38 (2)
StVO) bzw. wird bei Einsatzfahrten verwendet.

Blaulicht mit Einsatzhorn ordnet an, dass alle übrigen
Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben
("Wegerechte" §38 (1) StVO). (Das meinst du wohl.)

§35 betrifft die Sonderrechte, also das Nichtbeachten der Regeln der
StVO. Wenn die Sonderrechte angebracht sind, hat man sie einfach. Ohne
sie kenntlich machen zu müssen. Wenn in diesem Fall Sonderrechte
angebracht waren, hätten die Beamten beispielsweite rechts überholen
dürfen. Hierunter fällt u.U. auch das Unterschreiten des Abstandes oder
die überhöhte Geschwindigkeit. (Das meint der andere Tom wohl.)
Aber:
Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten ist immer die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen (§35 (8) StVO).

Gruß Lars

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 17:12:35 von Tom Berger

Am Wed, 3 Aug 2005 17:09:46 +0200 schrieb Lars Ruebekeil:

> Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten ist immer die öffentliche
> Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen (§35 (8) StVO).

.... und mit Stinkefinger zu rechnen :-)

Tom Berger

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 18:00:25 von Frank Topf

Christian Schmitt schrieb:

> Ist mir alles sooo peinlich...

Peinlich weil du von der Polizei erwischt wurdest oder weil du dich im
Strassenverkehr durch Rasen und Gestiken wie die letzte Sau aufführst?

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 19:29:07 von nico

Am Wed, 03 Aug 2005 12:57:13 +0200 schrieb n.Olivier:


> Solltest du in diesem Moment selber überholen, so lass dich einfach
> nicht
> beirren, solange hinter dir kein Blaulicht siehst, setze deinen
> Überholvorgang in Ruhe fort und mache danach die Linke Spur frei. Glaub
> mir, das schont deine Nerven und auch manchmal deinen Geldbeutel :-)

genauer gesagt kann er auch bei nur Blaulicht den Überholvorgang in Ruhe
fortsetzen. Platz machen sollte er erst bei Blaulicht in Verbindung mit
Martinshorn.

salut
Nico

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 22:14:22 von Dirk Schneider

Christian Schmitt schrieb am 03.08.2005 12:06:

> Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
> erkennbar zu geben?

Ich vermute, dass die Polizei öfter gerade per Lichthupe *versucht*,
sich als solche erkennen zu geben. Ist zwar ziemlich suboptimal, aber
von hinten halten die oft so an. Hinter mir waren die auch mal her und
blinkten wie wild. Ich wusste zwar, was ich gemacht hatte, bin aber erst
mal noch ein Stück weitergefahren. Wäre das eine Routinekontrolle
gewesen, bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich unbedingt an der
dunklen und abgelegenen Stelle um 2 Uhr nachts angehalten hätte ...

Gruß Dirk.

--
Ich weiß nicht, was soll ich bedeuten?

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 22:52:48 von Heiko Nock

["Followup-To:" header set to de.soc.recht.misc.]
Christian Schmitt wrote:

>> Und wenn der dann auch noch nach links in den Gegenverkehr führt
>> (Baustelle!), dann sind die Folgen weitaus gravierender als die
>> läppischen 300 Euro und die Beleidigungsanzeige, glaub mir.
> Der Stinkefinger war an einer Stelle, wo keine Baustelle war.

Das Beleidigen von Baustellen ist nicht strafbar, auch wenn diese
schnell beleidigt sind.

--
Mit Gesetzen ist es wie mit Würstchen. Es ist besser, wenn man nicht
sieht, wie sie gemacht werden.
-- Otto von Bismarck

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 03.08.2005 23:34:23 von Laurent Wirmer

Am Wed, 03 Aug 2005 14:39:56 +0200 schrieb Tom Mueller:
>
> Und Du kannst in Widerspruch gehen, das Video wird dann vor Gericht
> vorgeführt, meist ist das der Moment, wo der Anwalt seinem Mandanten
> zuflüstert: "Widerspruch jetzt zurückziehen"....

Einspruch! Das muss "Einspruch" heißen...

--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 04:21:11 von Stefan Derer

Frank Topf schrieb:
> Christian Schmitt schrieb:
>
>> Ist mir alles sooo peinlich...
>
> Peinlich weil du von der Polizei erwischt wurdest oder weil du dich im
> Strassenverkehr durch Rasen und Gestiken wie die letzte Sau aufführst?

Warst Du vor Ort?
Kann es nicht auch so gewesen sein, dass die (getarnte) Polizei hinter
ihm eilig drängelte und er sich provoziert sah?

Klar ist: der erhobene Mittelfinger war keine gute Reaktion.

Aber sich gleich klein wie ein Eichhörnchen reden zu lassen kann auch
nicht unbedingt die Wahrheit sein. Denn: auch und vor allem die Herren
Schutzmänner haben §1 STVO zu beherzigen.

Wenn sie es eilig haben und im Einsatz sind: Blaulicht. Wenn nicht, gibt
$5 (5) STVO nicht das Recht zum "Platz-da-Du-Schleicher".

Aber wir waren alle nicht dabei. An den OP: vermutlich wird die Anzeige
wg Beleidigung sowas wie fallen gelassen. Danach ist es eine Anekdote
für die späteren Enkel.

hth,
St.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 09:44:42 von Frank Schneider

"Tom Mueller" <> schrieb

> wo der Anwalt seinem Mandanten zuflüstert: "Widerspruch jetzt
> zurückziehen"....


Wenn die ihn mit 5m Abstand genötigt haben, wäre das wohl nicht nötig.


allerdings mache ich solchen Spinnern auch Platz.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 11:24:27 von Tom Mueller

Lars Ruebekeil schrieb:

>
> Nein, sie müssten auch das Tatü-Tata anmachen. ;)
>
> Blaulicht allein warnt nur vor Gefahren- bzw. Einsatzstellen (s. §38 (2)
> StVO) bzw. wird bei Einsatzfahrten verwendet.
>
> Blaulicht mit Einsatzhorn ordnet an, dass alle übrigen
> Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben
> ("Wegerechte" §38 (1) StVO). (Das meinst du wohl.)
>
> §35 betrifft die Sonderrechte, also das Nichtbeachten der Regeln der
> StVO. Wenn die Sonderrechte angebracht sind, hat man sie einfach. Ohne
> sie kenntlich machen zu müssen. Wenn in diesem Fall Sonderrechte
> angebracht waren, hätten die Beamten beispielsweite rechts überholen
> dürfen. Hierunter fällt u.U. auch das Unterschreiten des Abstandes oder
> die überhöhte Geschwindigkeit. (Das meint der andere Tom wohl.)

Korrekt - es ging ja darum, daß man den Beamten verkehrsgefährdendes
Drängeln und überhöhte Geschwindigkeit vorwerfen wollte - und das wird
wohl nicht funktionieren.
Wenn der Polizeibeamte NICHT mit BlauRene fährt, hat er (natürlich
Lagebezogen und unter Berücksichtigung blabla) trotzdem Sonderrechte -
wenn man ihm dann keinen Platz macht, ergibt sich daraus allerdings kein
Vorwurf für den Vorausfahrenden.

> Aber:
> Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten ist immer die öffentliche
> Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen (§35 (8) StVO).
>
> Gruß Lars

Jupp - aber das ist ein ziemlich dehnbarer Begriff - denn solange nichts
passiert, kann man den Jungs in Grün das kaum anlasten (also man kann
schon, wird aber sicher ohne Ergebnis bleiben).

Tom

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 11:29:28 von Tom Mueller

Frank Schneider schrieb:
> "Tom Mueller" <> schrieb
>
>
>> wo der Anwalt seinem Mandanten zuflüstert: "Widerspruch jetzt
>>zurückziehen"....
>
>
>
> Wenn die ihn mit 5m Abstand genötigt haben, wäre das wohl nicht nötig.
>
>
> allerdings mache ich solchen Spinnern auch Platz.
>


Kenne hier einen, der auf so nem ProViDa-Auto rumgurkt - also vom
praktischen Standpunkt haben die das eigentlich nicht nötig, jemanden
durch dichtes Auffahren zu überhöhter Geschwindigkeit zu nötigen.
Es reicht wohl, einfach im Verkehr mitzuschwimmen - nach spätestens 10
Minuten kann man sich hinter den ersten Kaputten, der mit 160 durch die
80er-Baustelle donnert, einklinken.
Tom

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 13:29:17 von NOSPAM_newsgroups

Hi

nico schrieb:
> =

> Am Wed, 03 Aug 2005 12:57:13 +0200 schrieb n.Olivier:
> =

> =

> > Solltest du in diesem Moment selber überholen, so lass dich einfach=

> > nicht
> > beirren, solange hinter dir kein Blaulicht siehst, setze deinen
> > Überholvorgang in Ruhe fort und mache danach die Linke Spur frei. G=
laub
> > mir, das schont deine Nerven und auch manchmal deinen Geldbeutel :-)
> =

> genauer gesagt kann er auch bei nur Blaulicht den Überholvorgang in R=
uhe
> fortsetzen. Platz machen sollte er erst bei Blaulicht in Verbindung mit=

> Martinshorn.

Richtig, nur wird er in diesem Fall kaum Probleme bekommen, wenn =

er die Geschwindigkeit erhöht, um die Fahrbahn frei zu machen. =

- bitte jetzt nicht als Freibrief zum Rasen interpretieren.

gruß n.Olivier
-- =

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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 14:07:58 von Michael Lang

"Claus Färber" <> schrieb im
Newsbeitrag

> Und die Beleidigung ist dann Notwehr.

Naja, er hätte ja auch mal kurz auf die Klötzer gehen können. :o)


> Claus

Micha

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 14:13:55 von Michael Lang

"Christian Schmitt" <> schrieb im Newsbeitrag

> > Haben die BEamten auch gesagt, was die Lichthupe sollte?
> > Gruß, Leo
>
> JA. Sie wollten mich überholen weil sie ursprünglich meinen
> Vordermann anhalten wollten...doppeltes Pech für mich.

Na dass ist ja ne Sache!
Die hatten Dich gefilmt und wollten den Vordermann haben und gaben bei 10m
Entfernung Lichthupe?
So ein (für Dich blöder) Zufall aber auch ...


> Gruss, Chris


Gruß
Micha

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 14:31:09 von Andreas Baier

Holger Knecht wrote:
> Edgar Sippel schrieb:

> Sonderrechte haben Polizeifahrzeuge immer, um hoheitliche Aufgaben
> wahrzunehmen.

Wenn ich ein Polizeiauto fahre hab ich kein Sonderrecht. Das Sonderrecht für
hoheitliche Aufgaben hat AFAIR der Beamte selber. Wenns ihm passt, kann er
auch mit seinem Golf den Acker pflügen um einen Verbrecher dingfest zu
machen. Da braucht er kein Polizeiauto. (Im ggs. zu Rettungsdienst und
Feuerwehr, bei denen die Sonderrechte ans Fahrzeug gebunden sind)

Gruß Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 14:42:13 von Holger Knecht

Andreas Baier schrieb:
> Wenn ich ein Polizeiauto fahre hab ich kein Sonderrecht. Das Sonderrecht für
> hoheitliche Aufgaben hat AFAIR der Beamte selber. Wenns ihm passt, kann er
> auch mit seinem Golf den Acker pflügen um einen Verbrecher dingfest zu
> machen. Da braucht er kein Polizeiauto. (Im ggs. zu Rettungsdienst und
> Feuerwehr, bei denen die Sonderrechte ans Fahrzeug gebunden sind)

Stimmt, du hast recht. Ich wollte den Unterschied zum Wegerecht deutlich
machen. :-)

Gruss
Holger

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 15:30:04 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 16:12:32 von Andreas Hirschberg

"Andreas Baier" <> schrieb:

> Wenn ich ein Polizeiauto fahre hab ich kein Sonderrecht. Das
> Sonderrecht für hoheitliche Aufgaben hat AFAIR der Beamte selber.

"Die Polizei" heißt es in §35 I StVO; also hängt es nicht am
(erkennbaren) Polizeifahrzeug, richtig.

> (Im ggs. zu Rettungsdienst und Feuerwehr, bei denen die Sonderrechte
> ans Fahrzeug gebunden sind)

Beim RD hast Du recht; bei Fw irrst Du; letztere ist in §35 I StVO der
Polizei gleichgeordnet. Anders der RD in Absatz 5a.

HTH,
Andi

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 04.08.2005 16:47:41 von Rupert Haselbeck

Andreas Baier schrieb:

> Wenn ich ein Polizeiauto fahre hab ich kein Sonderrecht. Das
> Sonderrecht für hoheitliche Aufgaben hat AFAIR der Beamte selber.

So ist es

> Wenns ihm passt, kann er auch mit seinem Golf den Acker pflügen um
> einen Verbrecher dingfest zu machen. Da braucht er kein Polizeiauto.
> (Im ggs. zu Rettungsdienst und Feuerwehr, bei denen die Sonderrechte
> ans Fahrzeug gebunden sind)

Das ist nur teilweise richtig. Nur hinsichtlich des Rettungsdienstes
sind Sonderrechte ans Fahrzeug gebunden. Für die Feuerwehr und die
übrigen in =A7 35 I StVO genannten Gruppen sind die Sonderrechte
personengebunden.

MfG
Rupert

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 05.08.2005 14:21:48 von Marco Sondermann

Dirk Schneider folterte am 03.08.2005 folgende Tasten:

>> Darf die Autobahnpolizei überhaupt lichthupen, ohne sich als Polizei
>> erkennbar zu geben?
>
> Ich vermute, dass die Polizei öfter gerade per Lichthupe *versucht*,
> sich als solche erkennen zu geben.

Ja, hab ich auch einmal bei einer Kontrolle erlebt, nach dem Blaulicht
haben sie gleich Lichthupe gegeben, wohl damit man auf sie aufmerksam wird.

Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung mit
der Lichthupe gekoppelt ist.

Macht auch Sinn, da die Lichthupe aus größerer Entfernung bereits
wahrgenommen wird als das Blaulicht.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 05.08.2005 19:32:27 von Stefan Pohlmann

Marco Sondermann schrieb:

> Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung mit
> der Lichthupe gekoppelt ist.

Das wiederum habe ich bis jetzt nur bei manchen Rettungswagen gesehen.

--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 05.08.2005 21:00:39 von Stephan Janus

Stefan Pohlmann <> wrote:

> Marco Sondermann schrieb:
>
>> Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung mit
>> der Lichthupe gekoppelt ist.
>
> Das wiederum habe ich bis jetzt nur bei manchen Rettungswagen gesehen.

Hier[1] auch an Streifenwagen. Nennt sich Springlicht und ist AFAIK
nicht von der StvZO gedeckt.

[1] Hannover

XPost über de.soc.recht.misc,de.soc.recht.strassenverkehr,
FUp2 de.soc.recht.strassenverkehr

--
Gruß, Antworten bitte nur in die NG
Stephan
Wenn es uns schon so schlecht geht, was soll dann erst der
Mittelstand sagen? (P.F., Oktober 2001)

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 05.08.2005 22:46:48 von Dirk Schneider

Stefan Pohlmann schrieb am 05.08.2005 19:32:

>>Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung mit
>>der Lichthupe gekoppelt ist.

> Das wiederum habe ich bis jetzt nur bei manchen Rettungswagen gesehen.

Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht die
Lichthupe periodisch blinkt? Das kenne ich auch von der Polizei aus
manchen Bundesländern, ich glaube in Niedersachsen recht verbreitet,
auch auf der Autobahn. Allerdings verstoßen (verstießen?) WIMRE die RTW
und Streifenwagen damit gegen Vorschriften, die diese Schaltung
verbieten. Oder ist das mittlerweile zugelassen?

Gruß Dirk.

--
Dieser Beitrag ist EDV-erstellt und ohne Unterschrift gültig

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 06.08.2005 01:52:33 von Ellen Fink

On Fri, 05 Aug 2005 22:46:48 +0200, Dirk Schneider <>
wrote:

> Stefan Pohlmann schrieb am 05.08.2005 19:32:
>
>>> Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung
>>> mit
>>> der Lichthupe gekoppelt ist.
>
>> Das wiederum habe ich bis jetzt nur bei manchen Rettungswagen gesehen.
>
> Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht die
> Lichthupe periodisch blinkt? Das kenne ich auch von der Polizei aus
> manchen Bundesländern, ich glaube in Niedersachsen recht verbreitet,
> auch auf der Autobahn. Allerdings verstoßen (verstießen?) WIMRE die RTW
> und Streifenwagen damit gegen Vorschriften, die diese Schaltung
> verbieten. Oder ist das mittlerweile zugelassen?

Eine Ausnahme hierzu zu schaffen, sollte aber denkbar leicht sein - vor
allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher zu
übersehen ist, als Fernlicht...

Gruß

Ellen (der Zweck heiligt in diesem Fall wirklich die Mittel)

--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 06.08.2005 18:32:10 von Stefan Pohlmann

Dirk Schneider schrieb:

> Stefan Pohlmann schrieb am 05.08.2005 19:32:
>
>>> Es gibt Zivilfahrzeuge der Autobahnpolizei, wo die Blaulichtsteuerung
>>> mit
>>> der Lichthupe gekoppelt ist.
>>
>> Das wiederum habe ich bis jetzt nur bei manchen Rettungswagen gesehen.
>
> Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht die
> Lichthupe periodisch blinkt?

Ganz genau das meine ich.

--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 06.08.2005 20:29:21 von Dirk Schneider

Ellen Fink schrieb am 06.08.2005 01:52:

> Eine Ausnahme hierzu zu schaffen, sollte aber denkbar leicht sein - vor
> allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher zu
> übersehen ist, als Fernlicht...
>
> Gruß
>
> Ellen (der Zweck heiligt in diesem Fall wirklich die Mittel)

Mit "Ausnahme schaffen" meinst du, indem du's einfach einschaltest oder
wie? ;-)

Ansonsten ist die Gesetzgebung ja nun wirklich erstaunlich zäh, man
mag's kaum glauben, auch im behördlichen Bereich. Siehe nur dazu das
ewige Gezerre um die Blaulicht-Frontblitzer gerade bei hohen Fahrzeugen,
z.B. RTW/Feuerwehr. Kaum zu glauben, dass die bis vor ein paar Jahren
noch illegal waren.

Gruß Dirk.

--
Steht ` oder ´ als Apostroph, gibt's typografisch eine Katastroph'

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 06.08.2005 20:34:25 von Dirk Schneider

Stefan Pohlmann schrieb am 06.08.2005 18:32:

>>Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht die
>>Lichthupe periodisch blinkt?

> Ganz genau das meine ich.

Das gibt's interessanterweise auch noch "andersrum" bei RTW.

Wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, und man die normale Fahrzeughupe
betätigt, geht zusätzlich das Martinshorn an. Ich glaube, so war das.



Gruß Dirk.

--
Steht ` oder ´ als Apostroph, gibt's typografisch eine Katastroph'

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 06.08.2005 23:34:29 von BVusenet-0805

Hallo!

Dirk Schneider schrieb:

>>> Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht
>>> die Lichthupe periodisch blinkt?
>
>> Ganz genau das meine ich.
>
> Das gibt's interessanterweise auch noch "andersrum" bei RTW.
>
> Wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, und man die normale Fahrzeughupe
> betätigt, geht zusätzlich das Martinshorn an. Ich glaube, so war das.

Sowas gibt's auch in manchem (Zivil-)Polizeifahrzeug.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 07.08.2005 08:10:16 von Ellen Fink

On Sat, 06 Aug 2005 23:34:29 +0200, Bastian Völker
<> wrote:

> Hallo!
>
> Dirk Schneider schrieb:
>
>>>> Meinst du das sog. "Springlicht", wo gleichzeitig mit dem Blaulicht
>>>> die Lichthupe periodisch blinkt?
>>
>>> Ganz genau das meine ich.
>> Das gibt's interessanterweise auch noch "andersrum" bei RTW.
>> Wenn das Blaulicht eingeschaltet ist, und man die normale Fahrzeughupe
>> betätigt, geht zusätzlich das Martinshorn an. Ich glaube, so war das.
>
> Sowas gibt's auch in manchem (Zivil-)Polizeifahrzeug.

Neee - das ist nur abhängig von der Schalterstellung bzw. bei den neueren
Fahrzeugen von dem Knopf, den man gedrückt hat. Ist in den Streifenwagen
aber schon ewig drin.

Es gibt drei Knöpfe. Mit dem ersten schaltet man _nur_ das Blaulicht ein.
Der zweite schaltet bei Bedarf (also, wenn man die Hupe drückt) für ein
paar Sekunden das Martinshorn dazu. Und der dritte Knopf schaltet das
Martinshorn dauerhaft mit dem Blaulicht zusammen ein.

Gruß

Ellen
--
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 08.08.2005 12:58:09 von Stefan Schmitz

Andreas Baier wrote:

> Es ging drum, dass sich der Angehupte angepisst fühlt nicht der Hupende! Im
> übrigen zeigst IMO du damit nicht dein Überholmanöver an sondern eben dass
> er verschwinden soll und nach rechts geht. So stehts aber nicht in der StVO

Wozu sollte man die Lichthupe betätigen, wenn der zu Überholende nicht
im Weg ist? Als Service, damit der sich nicht umschauen muss, wenn er
selbst gerade zum Überholen ansetzen will?
Auf der Autobahn kann ich mir keinen anderen Zweck vorstellen, als
jemand zum Fahrspurwechsel zu bewegen.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 08.08.2005 14:52:15 von Andreas Baier

"Stefan Schmitz" <> wrote in message
news:
> Andreas Baier wrote:
>
> > Es ging drum, dass sich der Angehupte angepisst fühlt nicht der Hupende!
Im
> > übrigen zeigst IMO du damit nicht dein Überholmanöver an sondern eben
dass
> > er verschwinden soll und nach rechts geht. So stehts aber nicht in der
StVO
>
> Wozu sollte man die Lichthupe betätigen, wenn der zu Überholende nicht
> im Weg ist?

§5 StVO:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze
Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt,
so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

> Als Service, damit der sich nicht umschauen muss, wenn er
> selbst gerade zum Überholen ansetzen will?

Nein. Um dein Überholen anzuzeigen. Ich glaube nicht das das anzeigen von
Überholen bedeutet dass du Wegerecht hast.

> Auf der Autobahn kann ich mir keinen anderen Zweck vorstellen, als
> jemand zum Fahrspurwechsel zu bewegen.

Damit gibst du jedem Drängler auch noch eine rechtliche Grundlage, IANAL -
aber das kann ich mir beim besten WIllen nicht vorstellen.

Gruß Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 09.08.2005 02:04:33 von Ellen Fink

On Sat, 06 Aug 2005 20:29:21 +0200, Dirk Schneider <>
wrote:

> Ellen Fink schrieb am 06.08.2005 01:52:
>
>> Eine Ausnahme hierzu zu schaffen, sollte aber denkbar leicht sein -
>> vor allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher
>> zu übersehen ist, als Fernlicht...
>> Gruß
>> Ellen (der Zweck heiligt in diesem Fall wirklich die Mittel)
>
> Mit "Ausnahme schaffen" meinst du, indem du's einfach einschaltest oder
> wie? ;-)

Nein - leider gibt es noch keinen Knopf, mit dem wir das blinkende
Fernlicht einschalten - demensprechend wird häufig nervigerweise vom
Fahrer selbst das Fernlicht benutzt. Ich würde gerne das Fernlicht mit dem
Blaulicht gekoppelt sehen..

> Ansonsten ist die Gesetzgebung ja nun wirklich erstaunlich zäh, man
> mag's kaum glauben, auch im behördlichen Bereich. Siehe nur dazu das
> ewige Gezerre um die Blaulicht-Frontblitzer gerade bei hohen Fahrzeugen,
> z.B. RTW/Feuerwehr. Kaum zu glauben, dass die bis vor ein paar Jahren
> noch illegal waren.

Ja - dabei sollten doch gerade bei so Einheiten wie Rettungsdienst,
Feuerwehr und Polizei solche Massnahmen eher bewilligt werden.. IMHO...
natürlich..

Gruß

Ellen
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 09.08.2005 08:03:26 von Thomas Hochstein

Ellen Fink schrieb:

> Eine Ausnahme hierzu zu schaffen, sollte aber denkbar leicht sein -

Wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen, würde - respektive wird -
man das vermutlich tun, ja.

> vor
> allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher zu
> übersehen ist, als Fernlicht...

Hingegen blendet Fernlicht eher; zudem ist die "Lichthupe" bereits mit
einer anderweitigen Bedeutung versehen, das optische und akustische
Signal des Wegerechtsfahrzeugs ausreichend und es besteht die
Möglichkeit, falls das einmal nicht so sein sollte, zusätzlich noch
zur Lichthupe zu greifen. Ich halte aber eine solche Dauerlösung aus
den vorstehenden Gründen nicht für wünschenswert.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>
Juristisches WikiWikiWeb: <>

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 09.08.2005 11:17:58 von Marco Sondermann

Thomas Hochstein folterte am 09.08.2005 folgende Tasten:

>> vor
>> allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher zu
>> übersehen ist, als Fernlicht...
>
> Hingegen blendet Fernlicht eher; zudem ist die "Lichthupe" bereits mit
> einer anderweitigen Bedeutung versehen, das optische und akustische
> Signal des Wegerechtsfahrzeugs ausreichend und es besteht die
> Möglichkeit, falls das einmal nicht so sein sollte, zusätzlich noch
> zur Lichthupe zu greifen. Ich halte aber eine solche Dauerlösung aus
> den vorstehenden Gründen nicht für wünschenswert.

Gerade im Autobahnbereich macht das mehr als Sinn, da man das Blaulicht
erst (zu) spät sieht.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 01:52:55 von Ellen Fink

On Tue, 09 Aug 2005 08:03:26 +0200, Thomas Hochstein <> wrote:

> Ellen Fink schrieb:
>
>> Eine Ausnahme hierzu zu schaffen, sollte aber denkbar leicht sein -
>
> Wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen, würde - respektive wird -
> man das vermutlich tun, ja.

Die Vorteile?? Man sieht ein Einsatzfahrzeug früh genug...

>> vor
>> allem, weil ein Blaulich in der Dunkelheit oder bei Helllicht eher zu
>> übersehen ist, als Fernlicht...
>
> Hingegen blendet Fernlicht eher; zudem ist die "Lichthupe" bereits mit
> einer anderweitigen Bedeutung versehen, das optische und akustische
> Signal des Wegerechtsfahrzeugs ausreichend und es besteht die
> Möglichkeit, falls das einmal nicht so sein sollte, zusätzlich noch
> zur Lichthupe zu greifen. Ich halte aber eine solche Dauerlösung aus
> den vorstehenden Gründen nicht für wünschenswert.

Wirklich nicht? Ganz im Ernst - eine Lichthupe gekoppelt mit einem
Wegerechtzeichen (also nicht Blaulicht allgemein) würde IMHO den Weg
schneller frei machen. Frei nach dem Motto des Autofahrers bei Tag

"Welches Ar***loch blinkt mich von hinten an - UUpss - hinter mir ist
Blaulicht _und_ Martinshorn..."

Ich kann gar nicht zählen, wie oft ich Autofahrer mit dem Lauti von der
Strasse scheuchen wollte, wo ein Fernlicht es auch _eventuell_ getan
hätte. In _der_ Frage sollte eigentlich eine Einigkeit bestehen ... wir
fahren ja nicht zum Spass so rum..

Gruß

Ellen
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 07:22:58 von az-deletethis

"Ellen Fink" <> wrote:

>hätte. In _der_ Frage sollte eigentlich eine Einigkeit bestehen ... wir
>fahren ja nicht zum Spass so rum..

Noe, sondern damit die Fritten nicht zu kalt werden. <beg>

Atschuess

Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 17:09:15 von Christoph von Nathusius

Andreas H. Zappel wrote:
> "Ellen Fink" wrote:
>
>> hätte. In _der_ Frage sollte eigentlich eine Einigkeit bestehen ... wir
>> fahren ja nicht zum Spass so rum.
> Noe, sondern damit die Fritten nicht zu kalt werden. <beg>

Jetzt versteh' ich endlich, warum die inzwischen
grenzüberschreitend fahren dürfen, auch mit SOSI.

Damit sich Ellen die guten Fritten direkt aus
Belgien holen kann.

CvN
*duck*

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 19:27:43 von az-deletethis

Christoph von Nathusius <> wrote:

>>> hätte. In _der_ Frage sollte eigentlich eine Einigkeit bestehen ... wir
>>> fahren ja nicht zum Spass so rum.
>> Noe, sondern damit die Fritten nicht zu kalt werden. <beg>
>
>Jetzt versteh' ich endlich, warum die inzwischen
>grenzüberschreitend fahren dürfen, auch mit SOSI.
>
>Damit sich Ellen die guten Fritten direkt aus
>Belgien holen kann.

So ist es. <g>

Da sieht man(n) mal wieder was fuer eine Frau in der Polizei getan
wird. <vbg>

Atschuess

Andreas

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 19:52:45 von Andreas Hirschberg

"Marco Sondermann" <> schrieb:

[Fern(-Spring-)-Licht als SoSi?]
> Gerade im Autobahnbereich macht das mehr als Sinn, da man das
> Blaulicht erst (zu) spät sieht.

Warum sieht man weißes Blitzlicht früher im Rückspiegel als
entsprechendes, auf der gleichen Höhe angebrachtes blaues Blitzlicht?
Ich würde meinen, daß normale Lichthupe eher ignoriert wird, weil
diese mehr oder weniger alltäglich von Autofahrern ohne SoSi angewandt
wird.

Bis neulich,
Andi

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 20:58:58 von Ellen Fink

On Tue, 16 Aug 2005 17:09:15 +0200, Christoph von Nathusius
<> wrote:

> Andreas H. Zappel wrote:
>> "Ellen Fink" wrote:
>>
>>> hätte. In _der_ Frage sollte eigentlich eine Einigkeit bestehen ... wir
>>> fahren ja nicht zum Spass so rum.
>> Noe, sondern damit die Fritten nicht zu kalt werden. <beg>
>
> Jetzt versteh' ich endlich, warum die inzwischen
> grenzüberschreitend fahren dürfen, auch mit SOSI.
>
> Damit sich Ellen die guten Fritten direkt aus
> Belgien holen kann.

Tja - was tut man nicht alles für die Figur ;-)

Gruß

Ellen

--
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 16.08.2005 21:18:13 von Ellen Fink

On Tue, 16 Aug 2005 19:52:45 +0200, Andreas Hirschberg
<> wrote:

>
> "Marco Sondermann" <> schrieb:
>
> [Fern(-Spring-)-Licht als SoSi?]
>> Gerade im Autobahnbereich macht das mehr als Sinn, da man das
>> Blaulicht erst (zu) spät sieht.
>
> Warum sieht man weißes Blitzlicht früher im Rückspiegel als
> entsprechendes, auf der gleichen Höhe angebrachtes blaues Blitzlicht?
> Ich würde meinen, daß normale Lichthupe eher ignoriert wird, weil
> diese mehr oder weniger alltäglich von Autofahrern ohne SoSi angewandt
> wird.

Weil die Erfahrung gemacht habe, dass viele Autofahrer automatisch einen
Blick in den Rückspiegel werfen, wenn sie von hinten ange"hupt" werden.

Meinetwegen können die auch so ein schönes Blaulicht wie bei den
Rettungswagen vorne auf den Kühler schrauben und blitzen lassen..

Gruß

Ellen

--
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 17.08.2005 12:12:57 von Andreas Hirschberg

"Ellen Fink" <> schrieb:

> Weil die Erfahrung gemacht habe, dass viele Autofahrer automatisch
> einen Blick in den Rückspiegel werfen, wenn sie von hinten
> ange"hupt" werden.

Ja, insbesondere, wenn sie mit blauem Licht ange"hupt" werden.

> Meinetwegen können die auch so ein schönes Blaulicht wie bei den
> Rettungswagen vorne auf den Kühler schrauben und blitzen lassen..

Frontblitzer sind ja bei FW und RD AFAIK durchaus etabliert. Besonders
schlecht oder ungeeignet scheinen mir die also nicht zu sein.
Insbesondere iVm lauten Presslufthörnern ein echter Straßenfeger. ;-)

Bis neulich,
Andi

Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 18.08.2005 00:31:16 von Ellen Fink

On Wed, 17 Aug 2005 12:12:57 +0200, Andreas Hirschberg
<> wrote:

>
> "Ellen Fink" <> schrieb:
>
>> Weil die Erfahrung gemacht habe, dass viele Autofahrer automatisch
>> einen Blick in den Rückspiegel werfen, wenn sie von hinten
>> ange"hupt" werden.
>
> Ja, insbesondere, wenn sie mit blauem Licht ange"hupt" werden.

Wäre ein schöner Gedanke - Du glaubst gar nicht, wie viele Autofahrer
überhaupt nicht bemerken, wenn man sich mit Blaulicht _und_ Martinshorn
von hinten nähert. Das ist schon gruselig (bei mir zuckt dann immer die
Hand zum Lautsprecher - aber das macht auch keinen Sinn denn wenn die das
Tatütata nicht hören, hören die auch keine Lautsprecher). Da greifen wir
tatsächlich mal schneller zur Lichthupe, weil die Wahrscheinlichkeit doch
wesentlich höher ist, _dann_ bemerkt zu werden...

>> Meinetwegen können die auch so ein schönes Blaulicht wie bei den
>> Rettungswagen vorne auf den Kühler schrauben und blitzen lassen..
>
> Frontblitzer sind ja bei FW und RD AFAIK durchaus etabliert. Besonders
> schlecht oder ungeeignet scheinen mir die also nicht zu sein.
> Insbesondere iVm lauten Presslufthörnern ein echter Straßenfeger. ;-)

Mir wäre es durchaus recht, wenn man solche Blitzer auf den Kühlern der
VWs und Opels anbauen würde - aber da sch**ssen sich die Verantwortlichen
ja fast in die Hose mit - man bekommt ja nicht mal einen vernünftigen
Maglite-Halter in die Türen gebaut, weil das alles Leasingfahrzeuge sind
(die Halterungen für die Alcotests sind btw. im Kofferraum bei den Opels).
Rein vorschriftsmässig müsste man also die Mags und auch die Alcotests
immer im Kofferraum lagern - was spätestens im Nachtdienst ja _unheimlich_
Sinn macht.

IMHO wird es Zeit, die Fahrzeuge wieder zu kaufen... da kann man
wenigstens ein- und anbauen, was gebraucht wird und Sinn macht.

Gruß

Ellen
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Re: Beamtenbeleidigung und Autobahnpolizei

am 18.08.2005 13:55:48 von Andreas Hirschberg

"Ellen Fink" <> schrieb:

> >> Weil die Erfahrung gemacht habe, dass viele Autofahrer
> >> automatisch einen Blick in den Rückspiegel werfen, wenn sie von
> >> hinten ange"hupt" werden.
> > Ja, insbesondere, wenn sie mit blauem Licht ange"hupt" werden.
> Wäre ein schöner Gedanke -

Das *ist* ein schöner Gedanke, denn es funktioniert gut in der Praxis.

> Du glaubst gar nicht, wie viele Autofahrer überhaupt nicht bemerken,
> wenn man sich mit Blaulicht _und_ Martinshorn von hinten nähert.

Doch das glaub ich. Geht mir ja nicht anders: Blaulicht nur auf dem
Dach und (meist) verdeckt eingebaute Elektrotröten nehme ich beim
Fahren im privat-PKW schließlich selbst erst später hinter mir wahr,
als wenn mir einer per Frontblitzer quasi direkt in den Rückspiegel
blinkt.

> Das ist schon gruselig (bei mir zuckt dann immer die Hand zum
> Lautsprecher - aber das macht auch keinen Sinn denn wenn die das
> Tatütata nicht hören, hören die auch keine Lautsprecher).

ACK. Ich habs da besser: wenn mich mal wirklich einer trotz
Frontblitzern und lalü nicht wahrnehmen sollte, kann ich noch
Preßlufthörner zuschalten - die hört man auf jeden Fall. <eg>

> Da greifen wir tatsächlich mal schneller zur Lichthupe, weil die
> Wahrscheinlichkeit doch wesentlich höher ist, _dann_ bemerkt zu
> werden...

Sicher, wenn man nix anderes hat, ist Lichthupe besser als nix, um
Aufmerksamkeit zu "erbetteln". Aber darum gings ja ursprünglich gar
nicht, sondern um Springlicht vs. Blaulicht:

> Mir wäre es durchaus recht, wenn man solche Blitzer auf den Kühlern
> der VWs und Opels anbauen würde - aber da sch**ssen sich die
> Verantwortlichen ja fast in die Hose mit [..]

Wenn nun also blaue Frontblitzer nicht einbaubar sind, dann wird man
auch eine Springlichtschaltung fürs Fernlicht nicht einbauen
dürfen/können.
Wenn man aber Ausnahmen schaffen will, damit an den Fahrzeugen was
rumgebaut werden kann, dann sollte man es richtig machen und blaue
Frontblitzer nehmen. Die wirken bei Deinem beschriebenen
"Aufmerksamkeitsdefizit-syndrom" <g> nämlich gut - *und* Du kannst bei
Bedarf noch manuell dazu normal lichthupen wie gehabt.

Bis neulich,
Andi