Spekulationssteuer I

Spekulationssteuer I

am 03.08.2005 14:20:20 von Ulrich Hoffmann

Annahme:

Zwei Personen P1 und P2 sind gemeinsam die alleinigen Erben
des Erblassers E. Der Nachlass besteht allein aus einem Grund-
stück mit 2.000 qm. Das Grundstück wurde von E vor > 10 Jahren
gekauft. Bei einem Verkauf ist die Wertdifferenz also nicht zu ver-
steuern, da bei Erbfällen keine neue Frist beginnt.

Nun verkauft P1 seinen Anteil am Grundstück an P2, Preis = 100.000 EUR.

Später verkauft P2 das gesamte Grundstück zum Preis von 400.000 EUR.

Was ist als Veräußerungsgewinn ("Spekulationssteuer") zu verteuern?
Wer kann hierzu Literaturstellen oder Links benennen?


Vielen Dank!


UH