Spekulationssteuer I
am 03.08.2005 14:20:20 von Ulrich HoffmannAnnahme:
Zwei Personen P1 und P2 sind gemeinsam die alleinigen Erben
des Erblassers E. Der Nachlass besteht allein aus einem Grund-
stück mit 2.000 qm. Das Grundstück wurde von E vor > 10 Jahren
gekauft. Bei einem Verkauf ist die Wertdifferenz also nicht zu ver-
steuern, da bei Erbfällen keine neue Frist beginnt.
Nun verkauft P1 seinen Anteil am Grundstück an P2, Preis = 100.000 EUR.
Später verkauft P2 das gesamte Grundstück zum Preis von 400.000 EUR.
Was ist als Veräußerungsgewinn ("Spekulationssteuer") zu verteuern?
Wer kann hierzu Literaturstellen oder Links benennen?
Vielen Dank!
UH