Spekulationssteuer II
am 03.08.2005 14:20:41 von Ulrich HoffmannAnnahme:
P erbt ein unbebautes Grundstück, das vom Erblasser vor > 10 Jahren
gekauft wurde. Bei einem Verkauf des Grundstücks ist die Wertdiffe-
renz also nicht zu versteuern, da bei Erbfällen keine neue Frist
beginnt.
P bebaut das Grundstück nun und verkauft dann das entstandene Haus
mit Grundstück.
Was ist nun als Veräußerungsgewinn ("Spekulationssteuer") zu verteuern?
Wer kann hierzu Literaturstellen oder Links benennen?
Vielen Dank!
UH