Berechnung der "Versorgungslücke"

Berechnung der "Versorgungslücke"

am 07.08.2005 17:11:49 von Felix

Hallo an alle,

ich bin gerade dabei meiner Mutter (die demnächst in Pension gehen
wird)ein wenig in Sachen Rente behilflich zu sein.
Sie war eine Zeit lang als Angestellte tätig und ist dann verbeamtet
worden.
Nun meine Frage:
Trifft meine Berechnung so zu?

1BFA Rente im Jahre 2012 xxx=80 brutto * 0,64 =3Dmit persönlichem
Satz zu versteuerndes Einkommen

2LBA Rente im Jahre 2012 xxx=80 brutto *0,712 =3Dmit persönlichem
Satz zu versteuerndes Einkommen

zu 1: ich habe gehört dass die rente aus der gesetzlichen bis zu einem
Betrag von ca.18T=80/ Jahr steuerfrei bleibt. Stimmt das? Wird die LBA
Rente mit hinzugerechnet?

zu 2: Versorgungsfreibetrag im Jahre 2012 28,8 % richtig?

1+2 in Nettorechner eingeben und sehen was herauskommt, oder doch
anders?

Re: Berechnung der "Versorgungslücke"

am 08.08.2005 07:42:39 von unknown

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Re: Berechnung der "Versorgungslücke"

am 09.08.2005 18:26:20 von Felix

Ohh, ich glaube das war ein Mißverständnis:

nicht 64% vom letzten Nettogehalt, sondern 64% des ausgezahlten
Betrages sind zu versteuern (50% heute und 2% zusätzlich
progressiv/Jahr, später dann 15/p.a.). Den Absolutbetrag habe ich von
der BfA schon errechnen lassen.

Meine Frage zielte eher in die Richtung, was netto davon übrig bleibt.
Dies sowohl für BfA, als auch für das Landesbesoldungsamt.

Re: Berechnung der "Versorgungslücke"

am 15.08.2005 19:09:39 von Felix

aber die Frage bleibt wohl unbeantwortet....*seuftz*
;-)

Re: Berechnung der "Versorgungslücke"

am 16.08.2005 08:32:30 von unknown

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Re: Berechnung der "Versorgungslücke"

am 17.08.2005 18:15:07 von Felix

nee, ich halte nix von Crossposting. Werde es mal dort versuchen
..Vielen Dank für den Tip