Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG

Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG

am 11.08.2005 19:39:51 von Karl-Heinz Krause

Hallo zusammen,

die unten angehängte Anfrage hatte ich vor einigen Monaten schon mal
gestellt, konnte ich dann aber nicht mehr weiter darum kümmern.

Die einzige Antwort kam von Wolfgang Zettner (mein Dank!) mit der
Nachfrage, wie lange schon die PKV besteht. Antwort hierauf: bei
Eintritt der Arbeitslosigkeit 4 Jahre und 10 Monate.

Anbei nochmal meine Original-Anfrage - vielleicht hat ja jemand eine Idee...

> kann mir jemand sagen, wie die Krankenversicherungsseite in folgendem
> Fall aussieht (oder einen entsprechenden Link posten):

> Arbeitnehmer (<40J) hat Einkommen über Beitragsbem.grenze und
> versichert sich privat. BBG steigt und er lässt sich von der
> Versicherungspflicht befreien. Ein paar Jahre später wird er
> arbeitslos was, auf Grund einer Abfindung zunächst eine Sperrzeit mit
> sich bringt.

> - Wird der AN durch die Arbeitslosigkeit wieder
> versicherungspflichtig?
> - Falls ja, würde er in der GKV bleiben können, wenn er (wenig) später
> wieder eine Angestelltentätigkeit aufnimmt?
> ...

Grüße

KH

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG

am 12.08.2005 10:22:12 von Netcologne

Karl-Heinz Krause wrote:

>> Arbeitnehmer (<40J) hat Einkommen über Beitragsbem.grenze und
> > versichert sich privat. BBG steigt und er lässt sich von der
> > Versicherungspflicht befreien. Ein paar Jahre später wird er
> > arbeitslos was, auf Grund einer Abfindung zunächst eine Sperrzeit mit
> > sich bringt.
>
> > - Wird der AN durch die Arbeitslosigkeit wieder
> > versicherungspflichtig?

Über den Gesetzestext (§8 Abs.2 SGB V) läßt sich die Frage nicht
beantworten. Dieser nimmt Bezug auf die zum Antragszeitpunkt aktuelle
Versicherungspflicht. In der Praxis sieht das dann so aus, das die
Befreiung solange wirkt, wie sich die Umstände - die zu ihr geführt haben -
nicht ändern. Bei einem Wechsel vom Beschäftigungsverhältnis zum Bezug von
ALG sind andere Umstände für die Versicherungspflicht ursächlich, so dass
man von einer erneuten Möglichkeit zur Versicherungspflicht ausgehen kann.


> > - Falls ja, würde er in der GKV bleiben können, wenn er (wenig) später
> > wieder eine Angestelltentätigkeit aufnimmt?

Wie zuvor beschrieben (Wechsel der Ursache). Sollte das Einkommen jedoch
über der JAEG liegen, müssen die Vorversicherungszeiten zur freiwilligen
Versicherung erreicht sein.

Gruß, Jost Seidel
Redaktion kkdirekt

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG

am 12.08.2005 10:30:09 von jherbst

Hallo,

meines Wissens nach sieht es so aus.

Während der Arbeitslosigkeit wirst Du wieder gesetzlich versichert.
Sobald Du jedoch wieder was verdienst und zwar egal wie viel bist Du
wieder privat versichert.

Gruß

Jörg

PS. Es gibt ein Bürgertelefon das Du anrufen kannst. Hier solltest Du
kompetente Auskunft erhalten.
(Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung 01805 - 99 66 02)