Erbschaftsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

am 20.08.2005 18:07:23 von Walter Large

Hallo,

muss jemand, nachdem er ein Erbe bekommen hat, von sich aus eine
Steuer-Erklärung abgeben oder wird er dazu vom FA aufgefordert?

Muss er auch dann eine Erklärung abgeben, wenn das Erbe unter dem
Freibetrag liegt?

Gruß, Walter

Re: Erbschaftsteuererklärung

am 20.08.2005 19:08:50 von axbnospamatall

Am Sat, 20 Aug 2005 18:07:23 +0200, schrieb "Walter Large"
<> :

>Hallo,
>
>muss jemand, nachdem er ein Erbe bekommen hat, von sich aus eine
>Steuer-Erklärung abgeben oder wird er dazu vom FA aufgefordert?

Ja, innerhalb von drei Monaten. § 30 ErbStG. Ausnahme siehe § 30 Abs.
3 ErbStG.

>Muss er auch dann eine Erklärung abgeben, wenn das Erbe unter dem
>Freibetrag liegt?

Ja.

Grüße

Axel

Re: Erbschaftsteuererklärung

am 25.08.2005 19:10:07 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >muss jemand, nachdem er ein Erbe bekommen hat, von sich aus eine
> >Steuer-Erklärung abgeben oder wird er dazu vom FA aufgefordert?

> Ja, innerhalb von drei Monaten. § 30 ErbStG. Ausnahme siehe § 30 Abs.
> 3 ErbStG.

> >Muss er auch dann eine Erklärung abgeben, wenn das Erbe unter dem
> >Freibetrag liegt?

> Ja.

und das nur, weil das FA kein Geld hat sich eine Kristallkugel zu besorgen.
;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Erbschaftsteuererklärung

am 25.08.2005 21:30:08 von axbnospamatall

Am Thu, 25 Aug 2005 19:10:07 +0200, schrieb "Hans-Peter Popowski"
<> :

>> >Muss er auch dann eine Erklärung abgeben, wenn das Erbe unter dem
>> >Freibetrag liegt?
>
>> Ja.
>
>und das nur, weil das FA kein Geld hat sich eine Kristallkugel zu besorgen.
>;-))

Bei den Freibeträgen kommen die auch nicht zu Geld. Aber ab 18.9. wird
ja alles anders :-)

Grüße

Axel

Re: Erbschaftsteuererklärung

am 12.10.2005 19:37:51 von Matthias Reichelt

Hallo Walter,

§30 ErbStG verlangt eine Anzeige des "Erwerbers".
Umfang bitte §30 Abs. 4 ErbStG entnehmen. FA schickt dann Erklärung zu,
welche ausgefüllt zurückzusenden ist.

Auch wenn Erwerb unterhalb des Freibetrages, ist Anzeige (theoretisch)
notwendig.
Das FA kann auch von sich aus tätig werden durch Versand der Erklärung mit
der Aufforderung, tätig zu werden.

Ob die Finanzverwaltung über jeden Vorgang (Erbfall) eine Mitteilung erhält,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist aber eines: Die Kreditinstitute und die Notare haben Meldung zu
machen. Sofern das in Deinem Fall nicht vorliegt, könnte sich eine Abgabe
der Erklärung erübrigen.

Gruss Matti


"Walter Large" <> schrieb im Newsbeitrag
news:de7kfr$s4g$00$
> Hallo,
>
> muss jemand, nachdem er ein Erbe bekommen hat, von sich aus eine
> Steuer-Erklärung abgeben oder wird er dazu vom FA aufgefordert?
>
> Muss er auch dann eine Erklärung abgeben, wenn das Erbe unter dem
> Freibetrag liegt?
>
> Gruß, Walter