Steuer / Quittung privat - gewerbe

Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 25.08.2005 23:37:43 von Mark Krause

Hallo,

ich habe einmal eine Frage zur Steuer.

Ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe, und bin hauptberuflich
festangestellt.

Mein Gewerbe halte ich (für mich, ordnungsgemäß) steuerlich seperrat von den
privaten Ein- und Ausgaben getrennt.

Nun habe ich _privat_ etwas verkauft vor ca. 10 Monaten in Höhe von ca.
800,00 Euro

Nun trat (nach 10 Monaten) der Käufer an mich herran, und bat um
Ausstellung einer Quittung, worin ersichtlich ist, das er das Laptop von mir
privat erworben hat.

Und meinte, dass mir diese Quittung zu keinen steuerlichen Nachteilen für
mich führt, da dies ja eine private Quittung aus einem privaten Verkauf ist,
und nicht aus einem Gewerbe.

Diese ausgestellte Quittung wolle er dann für seine Steuerunterlagen
verwenden.

Nur bin ich der Meinung, dass diese Quittung sehr wohl für mich privat zum
Nachteil ist, da ich als Kleinunternehmer mit MWST Befreiung, (so bin ich
der Meinung) für die Steuer, ALLE Einnahmen und Ausgaben (privat +
gewerblich) zusammengezogen werden, und danach die fälligen Steueren
berechnet werden.

Zumal ich auch nicht weiß, was er mit der Quittung möchte, welche ja einen
Privatkauf darstellt, und er somit auch keine Vorsteuer abziehen kann. Er
kann höchstens das Gerät als Geschäftsausgabe absetzen.

Wie würdet Íhr dies sehen?

mfg
Mark

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 25.08.2005 23:49:21 von Eric Lorenz

Mark Krause schrieb:

> Mein Gewerbe halte ich (für mich, ordnungsgemäß) steuerlich seperrat von den
> privaten Ein- und Ausgaben getrennt.
>
> Nun habe ich _privat_ etwas verkauft vor ca. 10 Monaten in Höhe von ca.
> 800,00 Euro
>
> Nun trat (nach 10 Monaten) der Käufer an mich herran, und bat um
> Ausstellung einer Quittung, worin ersichtlich ist, das er das Laptop von mir
> privat erworben hat.

War dieser Laptop in deinem BV?

> Und meinte, dass mir diese Quittung zu keinen steuerlichen Nachteilen für
> mich führt, da dies ja eine private Quittung aus einem privaten Verkauf ist,
> und nicht aus einem Gewerbe.

Wenn wirklich privat, dann ok!

> Diese ausgestellte Quittung wolle er dann für seine Steuerunterlagen
> verwenden.

riecht nach einer ESt-Erklärung!

> Nur bin ich der Meinung, dass diese Quittung sehr wohl für mich privat zum
> Nachteil ist, da ich als Kleinunternehmer mit MWST Befreiung, (so bin ich
> der Meinung) für die Steuer, ALLE Einnahmen und Ausgaben (privat +
> gewerblich) zusammengezogen werden, und danach die fälligen Steueren
> berechnet werden.

Da irrst du dich! Das eine ist privat, das andere gewerblich!

> Zumal ich auch nicht weiß, was er mit der Quittung möchte, welche ja einen
> Privatkauf darstellt, und er somit auch keine Vorsteuer abziehen kann. Er
> kann höchstens das Gerät als Geschäftsausgabe absetzen.

Gerade das will er wohl machen!

Eric

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 26.08.2005 00:56:08 von axbnospamatall

Am Thu, 25 Aug 2005 23:37:43 +0200, schrieb "Mark Krause"
<> :

>Mein Gewerbe halte ich (für mich, ordnungsgemäß) steuerlich seperrat von den
>privaten Ein- und Ausgaben getrennt.

Sehr lobenswert.

>Nun habe ich _privat_ etwas verkauft vor ca. 10 Monaten in Höhe von ca.
>800,00 Euro
>
>Nun trat (nach 10 Monaten) der Käufer an mich herran, und bat um
>Ausstellung einer Quittung, worin ersichtlich ist, das er das Laptop von mir
>privat erworben hat.
>
>Und meinte, dass mir diese Quittung zu keinen steuerlichen Nachteilen für
>mich führt, da dies ja eine private Quittung aus einem privaten Verkauf ist,
>und nicht aus einem Gewerbe.

Wenn der Laptop von Dir nicht betrieblich genutzt wurde und auch keine
Vorsteuer daraus gezogen wurde sehe ich da keine Probleme.

>Diese ausgestellte Quittung wolle er dann für seine Steuerunterlagen
>verwenden.

Kann er ja machen.

>Nur bin ich der Meinung, dass diese Quittung sehr wohl für mich privat zum
>Nachteil ist, da ich als Kleinunternehmer mit MWST Befreiung, (so bin ich
>der Meinung) für die Steuer, ALLE Einnahmen und Ausgaben (privat +
>gewerblich) zusammengezogen werden, und danach die fälligen Steueren
>berechnet werden.

Einnahmen werden nur berückscihtigt, soweit sie steuerbar sind.
Verkäufe von privaten Gegenständen sind, wenn sie mehr als ein Jahr
besessen wurden, nicht steuerbar. Somit sind diese Einnahmen auch in
der Steuerklärung nicht anzugeben.
Die Quittung darf natürlich keinen Umsatzsteuerausweis enthalten.

>Zumal ich auch nicht weiß, was er mit der Quittung möchte, welche ja einen
>Privatkauf darstellt, und er somit auch keine Vorsteuer abziehen kann. Er
>kann höchstens das Gerät als Geschäftsausgabe absetzen.

Oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger
Tätigkeit oder Vermieteung+Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Grüße

Axel

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 26.08.2005 01:01:06 von Mark Krause

Hallo Eric,

> War dieser Laptop in deinem BV?

ich weis leider nicht was eine BV ist, daher versuche ich es einmal so:

der Laptop wurde von mir vor ca. 2 Jahren privat erworben. Die Belege von
damals habe ich nicht, mehr.
Es war also definitv kein Geschäftsgegenstand (mein Gewerbe ist auch erst
seit ca. 3 Monaten aktiv)
Und nun vor 10 Monaten habe ich diesen wieder privat verkauft (auch ohne
Belege). ?

Nun 10 Monate nach Verkauf, tritt der Käufer an mich herran, und wünscht
eine Quittung, jedoch weis ich nicht einmal mehr,?über welchen Betrag wir
uns einig geworden sind.

Daher kann ich ihm auch keine Quittung ausstellen, denn in welcher Höhe,
weis ich wirklich nicht mehr.

Privat, meinte er ich würde da in einen Freibetrag fallen, und mir so keine
Nachteile entstehen.

Jedoch bin ich mir da nicht sicher, da ich ja noch mein Gewerbe habe, und
ich durch dieses ja auch Einnahmen / Gewinne erwirtschafte.

Kann er eigentlich nach so langer Zeit auf einmal eine Quittung fordern?
Oder ist dieser Anspruch nicht schon längst verjährt? Ich glaube ja?

Wie seht Ihr es?

mfg
Mark

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 26.08.2005 01:42:27 von axbnospamatall

Am Fri, 26 Aug 2005 01:01:06 +0200, schrieb "Mark Krause"
<> :

>Hallo Eric,
>
>> War dieser Laptop in deinem BV?
>
>ich weis leider nicht was eine BV ist, daher versuche ich es einmal so:

Betriebsvermögen. In Deinem Fall: Hast Du den Laptop betrieblich
genutzt.

>der Laptop wurde von mir vor ca. 2 Jahren privat erworben. Die Belege von
>damals habe ich nicht, mehr.
>Es war also definitv kein Geschäftsgegenstand (mein Gewerbe ist auch erst
>seit ca. 3 Monaten aktiv)
>Und nun vor 10 Monaten habe ich diesen wieder privat verkauft (auch ohne
>Belege). ?

Also wurde er nicht betireblich genutzt.

>Privat, meinte er ich würde da in einen Freibetrag fallen, und mir so keine
>Nachteile entstehen.

Wenn Du den Laptop innerhalb von einem Jahr weiterveräußert hast,
liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Den
Veräußerungsgewinn ermittelst Du wie folgt:

Veräußerungspreis ./. Abschaffungskosten = Veräußerungsgewinn bzw.
Verlust.

So wie ich den Laptopmarkt kenne ist es sehr unwahrscheinlich, dass
man ein Laptop nach einem Jahr noch mit Gewinn verkauft. Daher iwrst
Du hier eher einen Verlust gemacht haben. Daher ist auch die
Freigrenze von 512 EUR nicht relevant, da diese natürlich nur für
Gewinne anwendbar ist.
Du könntest also, wenn der Verkauf innerhalb des Jahres liegt, einen
steuerlich vortragsfähigen Verlust erklären. Diesen Verlust kannst Du
dann bei späteren privaten Veräuß0erungsgeschäften mit einem Gewinn
verrechnen.
Im Ergebnis:
Wenn Kauf --> Verkauf größer ein Jahr: steuerlich irrelevant
wenn nicht: Verlust erklären oder es bleiben lassen.

> Jedoch bin ich mir da nicht sicher, da ich ja noch mein Gewerbe habe, und
>ich durch dieses ja auch Einnahmen / Gewinne erwirtschafte.

Der Verkauf hat doch aber nichts mit dem Gewerbe zu tun.

>Kann er eigentlich nach so langer Zeit auf einmal eine Quittung fordern?

Ja. Fordern kann man alles. Ob man es ekommt ist eine andere Frage.

>Oder ist dieser Anspruch nicht schon längst verjährt? Ich glaube ja?

Ein Anspruch auf eine Quittung besteht nicht, also kann dieser auch
nicht verjähren.


Grüße

Axel

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 27.08.2005 23:05:39 von Ulrich Hoffmann

"Axel Böhm" schrieb:

>>Oder ist dieser Anspruch nicht schon längst verjährt? Ich glaube ja?
>
> Ein Anspruch auf eine Quittung besteht nicht...

BGB § 368 Quittung

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein
schriftliches
Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein
rechtliches
Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er
die Erteilung
in dieser Form verlangen.


UH

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 28.08.2005 15:20:01 von axbnospamatall

Am Sat, 27 Aug 2005 23:05:39 +0200, schrieb "Ulrich Hoffmann"
<> :

>
>"Axel Böhm" schrieb:
>
>>>Oder ist dieser Anspruch nicht schon längst verjährt? Ich glaube ja?
>>
>> Ein Anspruch auf eine Quittung besteht nicht...
>
>BGB § 368 Quittung

Für was es aber auch alles Gesetze gibt ;-)

Ich hatte nur § 14 UStG im Sinn.

Grüße

Axel

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 28.08.2005 15:51:37 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >>>Oder ist dieser Anspruch nicht schon längst verjährt? Ich glaube ja?

> >> Ein Anspruch auf eine Quittung besteht nicht...

> >BGB § 368 Quittung

> Für was es aber auch alles Gesetze gibt ;-)
>
> Ich hatte nur § 14 UStG im Sinn.

ja, und das Erstellen einer Rechnung ergibt sich aus den nebenvertragliche
Pflichten aus den Verträgen (Kauf-, Leistungserstellungsvertrag).
Die meisten kennen die Definition von Rechnung und Quittung nicht, bzw.
verwechseln da so manches. Nein, nicht die Privatleute, die Unternehmer
meine ich.
Nebenbestimmungen i.S.d. § 14 UStG sind auch öfters ein Problem.

Wenn der Anspruch auf eine Rechnung besteht, bedarf es keiner Quittung.
Und zuguterletzt, wann ist eine "Quittung" (Quittungsblock) gleichzeitig
eine Rechnung und wann ist eine Rechnung gleichzeitig eine Quittung?
Und wer trägt für das Ausstellen einer Quittung und wer für das Ausstellen
einer Rechnung die Kosten?
Einfache kaufmännische Fragen, oder? ;-))
Eric darf nicht antworten, er ist debs_leser. <g>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 28.08.2005 18:22:03 von axbnospamatall

Am Sun, 28 Aug 2005 15:51:37 +0200, schrieb "Hans-Peter Popowski"
<> :

>Wenn der Anspruch auf eine Rechnung besteht, bedarf es keiner Quittung.
>Und zuguterletzt, wann ist eine "Quittung" (Quittungsblock) gleichzeitig
>eine Rechnung und wann ist eine Rechnung gleichzeitig eine Quittung?

Wo sind die vier Auswahlantworten und die Joker ? ;-)
Eine Rechnung ist gleichzeitig eine Quittung, wenn sie die Leistung
bestätigt. z.B. Rechnung über 1000 EUR mit Zusatz "Betrag dankend
erhalten"
Eine Quittung ist gleichzeitig eine Rechnung, wenn sie die
Erfordernisse einer Rechnung erfüllt. Das dürfte bei
Kleinbetragsrechnungen/-quittungen kein Problem sein, wenn man die
Zweckformstandards benutzt.

>Und wer trägt für das Ausstellen einer Quittung und wer für das Ausstellen
>einer Rechnung die Kosten?

Immer der Leistungsempfänger, da der Leistende die Kosten auf den
Preis aufschlägt ;-)

Wenn kein Rechtsanspruch auf eine Rechnung besteht, kann der
Rechnungssteller die Kosten vermutlich berechnen

>Einfache kaufmännische Fragen, oder? ;-))

Geht so ;-)

Grüße

Axel

Re: Steuer / Quittung privat - gewerbe

am 28.08.2005 19:33:21 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >Wenn der Anspruch auf eine Rechnung besteht, bedarf es keiner Quittung.
> >Und zuguterletzt, wann ist eine "Quittung" (Quittungsblock) gleichzeitig
> >eine Rechnung und wann ist eine Rechnung gleichzeitig eine Quittung?

> Wo sind die vier Auswahlantworten und die Joker ? ;-)

das war doch keine Politikerbefragung. ;-))

> Eine Rechnung ist gleichzeitig eine Quittung, wenn sie die Leistung
> bestätigt. z.B. Rechnung über 1000 EUR mit Zusatz "Betrag dankend
> erhalten"
> Eine Quittung ist gleichzeitig eine Rechnung, wenn sie die
> Erfordernisse einer Rechnung erfüllt. Das dürfte bei
> Kleinbetragsrechnungen/-quittungen kein Problem sein, wenn man die
> Zweckformstandards benutzt.

Der Kanditat hat 100 Punkte.

> >Und wer trägt für das Ausstellen einer Quittung und wer für das
> >Ausstellen einer Rechnung die Kosten?

> Immer der Leistungsempfänger, da der Leistende die Kosten auf den
> Preis aufschlägt ;-)
>
> Wenn kein Rechtsanspruch auf eine Rechnung besteht, kann der
> Rechnungssteller die Kosten vermutlich berechnen

Wer eine Quittung verlangt, muss die Kosten tragen, nur sollte man vorher
prüfen ob nicht eine Pflicht zur Rechnungserstellung besteht.
Auch ein Bierdeckel kann so manches sein, zum einen eine Quittung und zum
anderen eine Steuererklärung. ;-)

> >Einfache kaufmännische Fragen, oder? ;-))

> Geht so ;-)

Wusste ich doch; aber schön, dass wir mal darüber diskutiert haben,
vielleicht haben andere etwas gelernt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter