Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 08:36:33 von Markus
Hallo zusammen !
Eine gute Bekannte hat sich von einer Freundin ein teures Elektrogerät
ausgeliehen.
Z.B.
Betrachten des Hochwassers von einer Brücke aus und dann versehentliches
fallenlassen in die Fluten weil sie sich erschreckt hat.
Oder
Versehentlichen liegenlassen in der Umkleide. Nach der Rückkehr vom Duschen
ist es weg.
Oder
Liegenlassen in Bus oder Bahn
Egal wie, es ist weg. Die Schuld liegt eindeutig bei ihr und die Freundin
von ihr wurde geschädigt.
Übernimmt dies die Privat Haftpflichtversicherung ?
Wie ist hier die Meinung ?
Grüße
Markus
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 09:31:27 von Bernd Meyer
> Übernimmt dies die Privat Haftpflichtversicherung ?
Nein,
für geliehene Sachen zahlt die Haftpflicht nicht.
Gruß, Bernd
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 10:36:09 von Peter Leibold
"Bernd Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>> Übernimmt dies die Privat Haftpflichtversicherung ?
>
> Nein,
> für geliehene Sachen zahlt die Haftpflicht nicht.
> Gruß, Bernd
Mit dem richtigen Vertrag schon ;-)
--
Gruss
Peter
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 15:57:57 von Thomas Meyering
Peter Leibold schrieb
>
> "Bernd Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> >> Übernimmt dies die Privat Haftpflichtversicherung ?
> >
> > Nein,
> > für geliehene Sachen zahlt die Haftpflicht nicht.
> > Gruß, Bernd
>
>
> Mit dem richtigen Vertrag schon ;-)
Ach, es gibt Versicherungen, die alte Geräte in neue Geräte umtauschen?
Ich könnte mal wieder einen neuen Laptop gebrauchen....
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 19:33:36 von Markus
>
> Nein,
> für geliehene Sachen zahlt die Haftpflicht nicht.
> Gruß, Bernd
>
Und wenn nicht geliehen ist?
Zum Beispiel zur Aufbewahrung überlassen ?
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 27.08.2005 20:58:52 von Wolfgang Kieckbusch
>
> Und wenn nicht geliehen ist?
> Zum Beispiel zur Aufbewahrung überlassen ?
Ist versicherungstechnisch dasselbe.
Gruß, Wolfgang
Re: Entschädigung von der Haftpflichtversicherung
am 01.09.2005 10:19:36 von Enrico.Doerre
Peter Leibold schrieb:
> "Bernd Meyer" <> schrieb
>
>>Nein,
>>für geliehene Sachen zahlt die Haftpflicht nicht.
>
>
> Mit dem richtigen Vertrag schon ;-)
Und wer hat solche Vertragskauseln?
Grüße
Enrico, immernoch auf der Such hach einer Privathaftpflicht die Schäden
durch das Führen von KfZ bezahlt :-)