Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 29.08.2005 11:18:14 von Robert
Nach einem Diebstahl meines KFZ habe ich von der Versicherung die
Fahrzeugbewertung erhalten.
Nach meiner Marktbeobachtung würde ich aber für diesen Betrag kein
vergleichbares Fahrzug kaufen können, auch unter Berücksichtung eines
leichten (nicht reparierten) Hagelschadens am gestohlenen KFZ im letzten
Jahr. Der schon abgerechnete Hagelschaden plus die jetzige Bewertung liegen
nur etwa bei der Hälfe des mir richtig erscheinenden Betrags. Das schon
ältere KFZ (BMW) hat durch Vollausstattung, guten Zustand und Aussehen auf
dem echten Markt einen deutlich höheren Wert als was sich aus der bloßen
Aufsummierung aus der Schwacke-Liste ergibt (was der Gutachter der
Versicherung offensichtlich gemacht hat).
Habe ich da irgendwelche realistischen Möglichkeiten einen höheren
Schadenwert zu erstreiten?
Wenn ich selbst einen Gutachter oder Anwalt einschalte, habe ich die Gefahr,
auf deren Kosten sitzen zu bleiben?
Wie sind die genauen Regelungen? Muss bei Teilkasko-Schaden die Versicherung
einen von mir benannten oder einen unabhängigen Gutachter im Fall des Falles
zahlen oder nicht?
Möglich ist wohl auch, dass bei einem Streit die Versicherung die
offensichtliche Differenz an dem "leider" schon abgerechneten Hagelschaden
aufhängt. Hätte ich in diesem Fall dann auch die Möglichkeit, rückwirkend
die alte Hagelschadenabrechnung nochmal aufzurollen? (Dieser Fall liegt
nicht ganz ein Jahr zurück.)
Kann man die Versicherung auf deren Kosten auch auffordern, Angebot(e) für
ein mindestens vergleichbares KFZ vorzuweisen?
Dann würden die echten Marktpreise auch für die Versicherung sichtbar
werden?
Robert
Re: Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 29.08.2005 17:30:26 von Florian Schmeichler
"Robert" <> wrote in
news:deujsn$1kii$:
> Habe ich da irgendwelche realistischen Möglichkeiten einen höheren
> Schadenwert zu erstreiten?
Wenn Du objektiv gesehen Recht hast, dann schon.
> Wenn ich selbst einen Gutachter oder Anwalt einschalte, habe ich die
> Gefahr, auf deren Kosten sitzen zu bleiben?
Natürlich.
> Wie sind die genauen Regelungen? Muss bei Teilkasko-Schaden die
> Versicherung einen von mir benannten oder einen unabhängigen Gutachter
> im Fall des Falles zahlen oder nicht?
Nö. Sie wird nur Deinen Anwalt und einen *vom Gericht bestellten*
Gutachter zahlen müssen, wenn sie vor Gericht verliert.
> Möglich ist wohl auch, dass bei einem Streit die Versicherung die
> offensichtliche Differenz an dem "leider" schon abgerechneten
> Hagelschaden aufhängt.
Diesen wird der objektive Gutachter ja in sein Gutachten einbeziehen.
> Hätte ich in diesem Fall dann auch die
> Möglichkeit, rückwirkend die alte Hagelschadenabrechnung nochmal
> aufzurollen? (Dieser Fall liegt nicht ganz ein Jahr zurück.)
Eher nicht. Hängt aber von vielen Details ab.
> Kann man die Versicherung auf deren Kosten auch auffordern, Angebot(e)
> für ein mindestens vergleichbares KFZ vorzuweisen?
Nein, Schwacke-Liste reicht. Nur wenn das Fahrzeug so exotisch ist, dass
kein hinreichender Markt besteht gibt es ausnahmen.
> Dann würden die echten Marktpreise auch für die Versicherung sichtbar
> werden?
Was ist die durch das "?" angedeutete Frage?
Gruss,
Florian
Re: Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 30.08.2005 10:59:34 von Robert
"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Robert" <> wrote in
> > Dann würden die echten Marktpreise auch für die Versicherung sichtbar
> > werden?
>
> Was ist die durch das "?" angedeutete Frage?
>
Ich meine, ich sehe in 3D und stereo beim Durchschauen des Marktes (eBay,
autoscout24 & Co), dass ein vergleichbares Auto auf dem echten Markt etwa
das doppelte kostet, als was die Schadenrechnung des versicherungseigenen
Gutachters zu Tage fördert. In der ganzen gleichen Vollausstattung gibt es
eh nur ganz ganz wenige ab und zu auf dem Markt, aber schon etwas darunter
in der Ausstattung sind die Preis viel höher.
Wie kann ich der Versicherung das am wirkungsvollsten klarmachen ohne gleich
einen gerichtlichen Almauftrieb zu veranstalten.
Robert
Re: Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 30.08.2005 12:49:41 von Klemm
Robert schrieb:
> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> > "Robert" <> wrote in
>
> > > Dann würden die echten Marktpreise auch für die Versicherung sich=
tbar
> > > werden?
> >
> > Was ist die durch das "?" angedeutete Frage?
> >
>
> Ich meine, ich sehe in 3D und stereo beim Durchschauen des Marktes (eBay,
> autoscout24 & Co), dass ein vergleichbares Auto auf dem echten Markt etwa
> das doppelte kostet, als was die Schadenrechnung des versicherungseigenen
> Gutachters zu Tage fördert. In der ganzen gleichen Vollausstattung gibt=
es
> eh nur ganz ganz wenige ab und zu auf dem Markt, aber schon etwas darunter
> in der Ausstattung sind die Preis viel höher.
> Wie kann ich der Versicherung das am wirkungsvollsten klarmachen ohne gle=
ich
> einen gerichtlichen Almauftrieb zu veranstalten.
1 Du kannst einen eigenen Gutachter beauftragen. Wenn Du Dir so sicher
bist, dass der zu einem anderen Ergebnis kommt, dann sollte Dir das die
Kohle erstmal wert sein.
2 Bei den Jungs und Mädels von eurotax Schwacke anrufen und sie
auffordern ihre Bewertungskriterien zu ändern.
Id.R. jagen die Versicherer das Ding durch den Schwacke und zahlen
danach aus.
Im Gutachten der Versicherung müsste auch drin stehen, auf welcher
Basis der Zeitwert ermittelt wurde. Wenn da die Schwacke-Liste zugrunde
gelegt wurde, dann geht das i.d.R. in Ordnung.
Ich meine, wenn Dein Auto nach Schwacke einen Händlerverkaufspreis von
5000 EUR hat und es zahlt Dir jemand 10.000 EUR dafür, dann hast Du
einfach Schwein gehabt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Dein
Auto auch soviel wert ist.
GK
Re: Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 31.08.2005 08:53:51 von Harald Friis
"Robert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:df175o$2445$
Hallo Robert,
> [Auto ist mehr wert als vom Gutachter geschätzt].
> Wie kann ich der Versicherung das am wirkungsvollsten
> klarmachen ohne gleich einen gerichtlichen Almauftrieb zu
> veranstalten.
wie wäre es, dies erst mal den Gutachter zu fragen?
Auf dem Gutachten stehen sicher Name und Anschrift des Gutachters.
Schreibe ihm doch eine kurze Mail/Fax/Brief, wenn du willst auch mit cc
an die Versicherung, füge einige der doppelt so teuren Angebote bei und
frage, wie er zu seiner Preiseinschätzung kommt. Dann kannst du immer
noch über den 'Almauftrieb' nachdenken.
Gruß
Harald Friis
Re: Fahrzeugbewertung der Versicherung nach Diebstahl bei Teilkasko
am 01.09.2005 08:54:50 von Ron Baker
Robert,
wie willst Du beweisen, wie der Zustand Deines geklauten BMWs ist?
Bei der Schwackeliste ist immer zu unterscheiden zwischen
Händlereinkaufspreis und -verkaufspreis!
Ron