Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 31.08.2005 22:07:56 von Axel Schaefer
Hallo,
ich verh., 1 Kind beabsichtige eine Eigentumswohnung zu erwerben.
Bisher lebe ich mit Frau und Kind in einem vor Jahren unentgeltlich
überschriebenen 2 Familienhaus, wobei eine Wohnung der ins Grundbuch
eingetragene Altenteil meiner Elten ist. Für dieses Haus habe ich daher
auch keine Wohnungsbauförderung / Eigenheimzulage geltend machen können.
Ich beabsichtige nun die 2. Wohnung im Haus zu vermieten und in einer
anderen Stadt eine Eigentumswohnung zu erwerben, in der ich mit Frau und
Kind leben möchte.
Da ich nun die Eigenheimzulage für den Erwerb der Eigentumswohnung
geltend machen möchte, habe ich folgende Fragen:
- ich bin voll erwerbstätig, meine Frau studiert noch; wenn ich die
Eigenheimzulage jetzt geltend mache, kann meine Frau diese dann später
bei einem anderen Objekt auch geltend machen ?
- hat es einen Einfluss, ob die Wohnung auf beide Ehepartner eingetragen
ist ?
Mfg
Axel Schäfer
Re: Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 31.08.2005 22:18:45 von Ralf Geist
Axel Schaefer <> schrieb:
>- ich bin voll erwerbstätig, meine Frau studiert noch; wenn ich die
>Eigenheimzulage jetzt geltend mache, kann meine Frau diese dann später
>bei einem anderen Objekt auch geltend machen ?
ja
>- hat es einen Einfluss, ob die Wohnung auf beide Ehepartner eingetragen
>ist ?
ja, jeder kann nur für SEIN Eigentum die Zulage bekommen.
Re: Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 31.08.2005 22:28:09 von Axel Schaefer
Kurt Guenter schrieb:
......
>
>>- hat es einen Einfluss, ob die Wohnung auf beide Ehepartner eingetragen
>>ist ?
>
>
> ja, jeder kann nur für SEIN Eigentum die Zulage bekommen.
>
>
Könnte denn bei einem gemeinsamen Eintrag der Wohnung jeder Ehepartner
einen 50% Anteil geltend machen und dann bei einem später zu erwerbenden
oder zu erstellenden Objekt nochmal jeweils 50% ?
Mfg
Axel Schäfer
Re: Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 01.09.2005 21:26:23 von Ralf Geist
Axel Schaefer <> schrieb:
>Könnte denn bei einem gemeinsamen Eintrag der Wohnung jeder Ehepartner
>einen 50% Anteil geltend machen
jeder macht SEIN 50%-Eigentum zu 100% geltend.
> und dann bei einem später zu erwerbenden
>oder zu erstellenden Objekt nochmal jeweils 50% ?
Verbraucht ist verbraucht, egal wie hoch der Anteil ist.
Re: Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 02.09.2005 09:57:08 von Hans-Peter Popowski
"Kurt Guenter" schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Kurt,
> >Könnte denn bei einem gemeinsamen Eintrag der Wohnung jeder Ehepartner
> >einen 50% Anteil geltend machen
> jeder macht SEIN 50%-Eigentum zu 100% geltend.
womit von beiden erst 1 EigHZul verbraucht wurde.
> > und dann bei einem später zu erwerbenden
> >oder zu erstellenden Objekt nochmal jeweils 50% ?
> Verbraucht ist verbraucht, egal wie hoch der Anteil ist.
Nein, Eheleute haben grundsätzlich 2 EigHZul, weil sie ja auch zwei Personen
sind, man beachte das grundsätzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Re: Eigenheimzulage Ehepaare, gemeinsam veranlagt
am 02.09.2005 22:28:26 von Ralf Geist
"Hans-Peter Popowski" <> schrieb:
>womit von beiden erst 1 EigHZul verbraucht wurde.
wäre mir neu, dass jeder 50% verbrauchen darf und es dann nur 1x
zählt. Wem wird es zugerechnet? Wer darf die Zweite nach Scheidung
nutzen?
>Nein, Eheleute haben grundsätzlich 2 EigHZul, weil sie ja auch zwei Personen
>sind, man beachte das grundsätzlich.
Habe ich nicht bestritten. War auch nicht die Frage.