Zweitstudium als vorweggenommene Werbungskosten
am 31.08.2005 22:24:35 von Axel SchaeferHallo,
hat jemand aktuelle Erfahrungen mit der Anerkennung der Kosten eines
Zweitstudiums als vorweggenommene Werbungskosten ?
Ich hatte die vorwegenommenen WK bei der Steuererkl. 2002 anerkannt
bekommen.
Bei der Steuererkl. 2003 wurden diese mit dem Hinweis, auf einen zur
Zeit anhängigen Fall Nr. VI R 62/03 beim Bundesfinanzhof, der sich
allerdings auf ein Erststudium bezieht zurückgestellt.
Bei der Steuererkl. 2004 wurden diese nur als Sonderausgaben anerkannt.
(Ich habe natürlich Einsprüche in beiden Fällen eingelegt !)
Der Ratgeber zur Einkommensteuer 2004 des Sparkassen Ratgeber Service
führt für die Anerkennung der Kosten des Zweitstudiums als
vorweggenommene WK folgende Urteile an:
- BFH 4.12.02 -BStBl.03 II S.403
- BFH 17.12.02 -BFH/NV 03 S.474
- BFH 17.12.02 -BFH/NV 03 S.476
- BFH 17.12.02 -BFH/NV 03 S.477
- BFH 13.2.03 -BStBl. II S.698
Hatte jemand in der letzten Zeit mit einem ähnlichen Ansinnen bei einem
Finanzamt Erfolg ?
Mfg
Axel Schäfer