Buchführung bei Ortswechsel des Betriebs

Buchführung bei Ortswechsel des Betriebs

am 03.09.2005 07:48:26 von Michael Malzahn

Hallo Usenet...

Ich habe eine naturheilkundliche Kleinpraxis. Nun will ich diese von
einem Ort zu einem anderen verlegen (neue Finanzamtszuständigkeit).
Meine sicher etwas laienhaften Fragen dazu:

- muss ich mit dem Ortswechsel eine neue Buchführung beginnen oder kann
ich die alte weiter laufen lassen?

- muss ich einen Abschluss für das alte Finanzamt machen und beginne mit
dem neuen Ort eine neue Abrechnung oder mache ich das wie gehabt am
Jahresende und lege dies dem neuen Finanzamt vor (welches ja wohl
hoffentlich Daten vom alten FA bekommt)?

Michael

Re: Buchführung bei Ortswechsel des Betriebs

am 03.09.2005 08:10:22 von Friedhelm Kolbus

Michael Malzahn schrieb:

>
> - muss ich mit dem Ortswechsel eine neue Buchführung beginnen oder kann
> ich die alte weiter laufen lassen?

"die Alte kannst du weiter laufen Lasssen" :)

Du meldest dein Gewerbe ja neu an/um. In der Anmeldung ist auch der
Punkt frühere Betriebsstätte. Danach meldet sich das neue Finanzamt
wieder bei dir.

Mit der Buchführung brauchst du nicht neu zu beginnen. Es ist ja keine
Neugründungs sondern nur eine Verlegung der Betriebsstätte.

Grüße, Friedel

Re: Buchführung bei Ortswechsel des Betriebs

am 13.10.2005 02:52:03 von usenet-08-2005

Friedhelm Kolbus schrieb:

> Du meldest dein Gewerbe ja neu an/um.

Handelt es sich um ein solches?