Buchführung bei Ortswechsel des Betriebs
am 03.09.2005 07:48:26 von Michael MalzahnHallo Usenet...
Ich habe eine naturheilkundliche Kleinpraxis. Nun will ich diese von
einem Ort zu einem anderen verlegen (neue Finanzamtszuständigkeit).
Meine sicher etwas laienhaften Fragen dazu:
- muss ich mit dem Ortswechsel eine neue Buchführung beginnen oder kann
ich die alte weiter laufen lassen?
- muss ich einen Abschluss für das alte Finanzamt machen und beginne mit
dem neuen Ort eine neue Abrechnung oder mache ich das wie gehabt am
Jahresende und lege dies dem neuen Finanzamt vor (welches ja wohl
hoffentlich Daten vom alten FA bekommt)?
Michael