[F] BU-Versicherung
am 07.09.2005 13:19:59 von Bjoern KuhlmannHallo,
bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen. Worauf muß
ich achten?
Gruß
Björn
Hallo,
bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen. Worauf muß
ich achten?
Gruß
Björn
Post removed (X-No-Archive: yes)
Martin Gerdes schrieb:
> Bjoern Kuhlmann <> schrieb:
>
>
>>bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen.
>>Worauf muß ich achten?
>
>
> Primär mußt Du darauf achten, daß Du Dich nicht zu früh und zu
> umfangreich finanziell festlegst. Der Finanzverkäufer hat primär seine
> Provision im Blick, er will unbedingt verkaufen und malt Dir den Teufel
> an die Wand.
>
> Ich bin der Überzeugung, daß es -- sagen wir mal -- ein halbes Jahr nach
> Berufsantritt immer noch früh genug für den Abschluß einer BU ist (diese
> Jahrgänge sind aber schon abgegrast, daher wendet man sich nun an
> Studierende, die das Ende ihres Studiums ahnen).
>
Ok, und wenn ich davon überzeugt bin, daß es schon jetzt sinnvoll sei,
eine BU abzuschließen, worauf sollte ich dann achten? Es gibt ja doch
ziemlich viele Anbieter und ziemlich komplizierte Verträge.
"Standard"-Merkmale und meistens noch Verträge mit zusätzlichen
Merkmalen. Und dann gibt's glaube ich noch die Möglichkeit die BU an
eine Lebensversicherung oder an eine Rentenversicherung zu knüpfen. Was
ist dort sinnvoll.
Gruß
Björn
"Björn Kuhlmann" <> schrieb im
Newsbeitrag news:
> Martin Gerdes schrieb:
> > Bjoern Kuhlmann <> schrieb:
> >
> >
> >>bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen.
> >>Worauf muß ich achten?
> >
> >
> > Primär mußt Du darauf achten, daß Du Dich nicht zu früh und zu
> > umfangreich finanziell festlegst. Der Finanzverkäufer hat primär seine
> > Provision im Blick, er will unbedingt verkaufen und malt Dir den Teufel
> > an die Wand.
> >
> > Ich bin der Überzeugung, daß es -- sagen wir mal -- ein halbes Jahr nach
> > Berufsantritt immer noch früh genug für den Abschluß einer BU ist (diese
> > Jahrgänge sind aber schon abgegrast, daher wendet man sich nun an
> > Studierende, die das Ende ihres Studiums ahnen).
> >
> Ok, und wenn ich davon überzeugt bin, daß es schon jetzt sinnvoll sei,
> eine BU abzuschließen, worauf sollte ich dann achten? Es gibt ja doch
> ziemlich viele Anbieter und ziemlich komplizierte Verträge.
> "Standard"-Merkmale und meistens noch Verträge mit zusätzlichen
> Merkmalen. Und dann gibt's glaube ich noch die Möglichkeit die BU an
> eine Lebensversicherung oder an eine Rentenversicherung zu knüpfen. Was
> ist dort sinnvoll.
Eine selbständige BU-Versicherung oder eine Koppelung an eine Risiko-LV mit
minimaler Todesfallleistung (manchmal günstiger als eine selbständige BU)
ist sinnvoller als eine Koppelung an eine KLV bzw. RV (im Falle eines
finanziellen Engpasses, wäre dann evtl. der gesamte Versicherungsschutz in
Gefahr)
einige wichtigere Punkte:
- Weltweiter BU-Versicherungsschutz
- Studenten werden ohne EU-Klausel versichert
- keine Anzeigepflicht bei Wechsel in einen anderen Beruf
- verkürzter BU-Prognosezeitraum (z.B. 6 Monate)
- Beurteilung der Berufsunfähigkeit erfolgt nach dem zuletzt ausgeübten
Beruf
- Verzicht auf die abstrakte Verweisng, unabhängig von Beruf und Alter
- keine Verpflichtung zur Umschulung
- rückwirkende Zahlung der Leistung ab Beginn der BU
- Rücktrittsrecht des Versicheres bei Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht(z.B. Gesundheitsfraen) innerhalb von max. 5 Jahren
- kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch Fahrlässigkeit (z.B.
Strassenverkehr - rote Ampel etc..)
- Verzicht auf gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeiten gem.
§41 VVG
Gruß
Nils
>
> Gruß
> Björn
Bjoern Kuhlmann <> wrote in
news::
> bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen. Worauf muß
> ich achten?
Der für Dich absolut wichtigste Punkt wurde noch nicht erwähnt:
Verbrieftes Recht zur unbeschränkten (also nicht z.B. nur 10% pro Jahr)
Erhöhung der Versicherungssumme bei Verdienststeigerung *ohne nochmalige
Gesundheitsprüfung*.
GRuss,
Florian
Weiterer Punkt, der allerdings die Zahl der Versicherer weiter einschränkt
ist der Verzicht auf § 172 VVG.
§ 172 VVG
(1) Bietet eine Lebensversicherung Versicherungsschutz für ein Risiko, bei
dem der Eintritt der Verpflichtung
des Versicherers ungewiß ist, so ist der Versicherer nur bei einer nicht nur
als vorübergehend
anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs
gegenüber den technischen
Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie berechtigt, die
Prämie entsprechend den
berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies
erforderlich erscheint, um die dauernde
Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und sofern ein
unabhängiger Treuhänder die
Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung
überprüft und deren
Angemessenheit bestätigt hat. Für Änderungen der Bestimmungen zur
Überschußbeteiligung gilt Satz 1
entsprechend. Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn Änderungen nach
den Absätzen 1 und 2
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
(2) Ist in den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung eine
Bestimmung unwirksam, findet Absatz
1 entsprechende Anwendung, wenn zur Fortführung des Vertrages dessen
Ergänzung notwendig ist.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Änderungen nach Absatz 1 zu
Beginn des zweiten Monats
wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Änderungen nach Absatz 2
werden zwei Wochen nach Benachrichtigung des Versicherungsnehmers wirksam
Gruß
Alexander Stegmeier
"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Bjoern Kuhlmann <> wrote in
> news::
>
> > bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen. Worauf muß
> > ich achten?
>
> Der für Dich absolut wichtigste Punkt wurde noch nicht erwähnt:
>
> Verbrieftes Recht zur unbeschränkten (also nicht z.B. nur 10% pro Jahr)
> Erhöhung der Versicherungssumme bei Verdienststeigerung *ohne nochmalige
> Gesundheitsprüfung*.
>
> GRuss,
> Florian
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"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Nils Majewski schrieb
>
> > - kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch Fahrlässigkeit
(z.B.
> > Strassenverkehr - rote Ampel etc..)
>
> Eine Anmerkung: Jeder Unfall beruht letztlich auf
> Fahrlässigkeit.
>
> Das Überfahren roter Ampel ist dagegen grobe Fahrlässigkeit.
Ja, deshalb schrieb ich auch nur ein Beispiel für Fahrlässigkeit. In diesem
Fall wäre es sicherlich mind. grobe Fahrlässigkeit.
Trotzdem ist es wichtig, das der Versicherer keinen Leistungsausschluss bei
Fahrlässigkeit in den Bedingungen stehen hat. Egal durch welche Art der
Fahrlässigkeit.
Nils
>
> --
> Thomas
Post removed (X-No-Archive: yes)
-- "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Nils Majewski schrieb
>
> > > > - kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch
Fahrlässigkeit
> > (z.B.
> > > > Strassenverkehr - rote Ampel etc..)
> > >
> > > Eine Anmerkung: Jeder Unfall beruht letztlich auf
> > > Fahrlässigkeit.
> > >
> > > Das Überfahren roter Ampel ist dagegen grobe Fahrlässigkeit.
> >
> > Ja, deshalb schrieb ich auch nur ein Beispiel für Fahrlässigkeit. In
diesem
> > Fall wäre es sicherlich mind. grobe Fahrlässigkeit.
> > Trotzdem ist es wichtig, das der Versicherer keinen Leistungsausschluss
bei
> > Fahrlässigkeit in den Bedingungen stehen hat. Egal durch welche Art der
> > Fahrlässigkeit.
>
> Einen Leistungsauschluß bei Fahrlässigkeit gibt es nicht.
>
> Die Leistungsfreiheit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist
> bereits imm VVG geregelt.
Ja, juristisch ist es eindeutig geregelt, sodass der Versicherungsnehmer
einen berechtigten Anspruch auch gerichtlich geltend machen kann. Über die
Entscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit etc. entscheidet
ersteinmal der Versicherer.Und wenn Leistungsfreiheit bei grober
Fahrlässigkeit in den Bedingungen vorgesehen ist, muss ggfs. erst ein
Gericht bemüht werden.
Wer die Zeit dazu hat ...
Nils
>
> --
> Thomas
On Wed, 07 Sep 2005 13:19:59 +0200, Bjoern Kuhlmann
<> wrote:
>Hallo,
>
>bin Student und würde gerne eine BU-Versicherung abschließen. Worauf muß
>ich achten?
>
>Gruß
>Björn
Hallo Björn,
gegebenenfalls technisch einjährig kalkuliert, um die Prämie in der
Anfangsphase sehr niedrig zu halten...
mfg
Martin T. Kiedrowski
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