Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 08.09.2005 23:52:33 von Silke Maria

Ich möchte meine Versicherung (Haftpflicht) gern kündigen.

Da ich aktuell eine Schadensfall hatte, der reguliert worden ist, möchte ich
gern von meinem Recht auf ausserordentliche Kündigung gebrauch machen.

Damit ich da nichts falsch mache: Wie muss ich vorgehen?

Musss ich mich auf einen bestimmten Paragraphen berufen oder reicht, wenn
ich mit Hinweis auf den Schadensfall kündige?

Und zu welchem Datum kann ich denn kündigen, zum nächsten 1. oder besteht
auch hierbei eine Kündigungsfrist?

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 08.09.2005 23:58:13 von Silke Maria

Noch eine Frage: Ist es tatsächlich so, das man nur bei einem regulierten
Schaden ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung hat?

Mit Google finde ich da immer wieder gegensätzliche Aussagen.

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 09.09.2005 11:48:47 von Nils-Oliver Majewski

"Silke Maria" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4320b275$0$2111$
> Noch eine Frage: Ist es tatsächlich so, das man nur bei einem regulierten
> Schaden ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung hat?

In der Haftpflichtversicherung besteht ein ausserordentliches
Kündigungsrecht im Schadenfall.

Nils Majewski

>
> Mit Google finde ich da immer wieder gegensätzliche Aussagen.
>
>

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 09.09.2005 11:52:31 von Nils-Oliver Majewski

"Silke Maria" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4320b120$0$24150$
> Ich möchte meine Versicherung (Haftpflicht) gern kündigen.

Aber doch hoffentlich bei einem anderen Versicherer neu abschliessen.

>
> Da ich aktuell eine Schadensfall hatte, der reguliert worden ist, möchte
ich
> gern von meinem Recht auf ausserordentliche Kündigung gebrauch machen.
>
> Damit ich da nichts falsch mache: Wie muss ich vorgehen?

.....
Hiermit kündige ich meine Versicherung Nr. xxx zum Ablauf der aktuellen
Versicherungsperiode augrund des ausserordentlichen Kündigungsrechtes im
Schadenfall.

Unterschrift und ab an den Versicherer (persönlich abgeben mit Bestätigung
auf einer Kopie wäre optimal)

>
> Musss ich mich auf einen bestimmten Paragraphen berufen oder reicht, wenn
> ich mit Hinweis auf den Schadensfall kündige?

letzeres: ja

>
> Und zu welchem Datum kann ich denn kündigen, zum nächsten 1. oder besteht
> auch hierbei eine Kündigungsfrist?
>

Sinnvoll zum Ende der Versicherungsperiode, da bis dahin die Beiträge ja
gezahlt wurden. Eine Rückerstattung gibt es nämlich nicht.

Nils

>
>

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 09.09.2005 21:31:15 von Silke Maria

Nils Majewski wrote:
> Aber doch hoffentlich bei einem anderen Versicherer neu abschliessen.

Aber ja doch. Ich habe auch schon ein Angebot, welches erheblich besser ist
als die jetzige Versicherung.

Das Angebot habe ich mir erstellen lassen um bei Ablauf der jetzigen
Haftpflichtversicherung übergangslos die neue Versicherung nehmen kann.

Nur, wenn ich durch diesen Versicherungsfall schon vorher wechseln kann
mache ich das natürlich.


> Hiermit kündige ich meine Versicherung Nr. xxx zum Ablauf der
> aktuellen Versicherungsperiode augrund des ausserordentlichen
> Kündigungsrechtes im Schadenfall.

Was bedeutet "zum Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode"? Ist das der
bezahlte Zeitraum? Ich zahle nämlich monatlich.

>
> Unterschrift und ab an den Versicherer (persönlich abgeben mit
> Bestätigung auf einer Kopie wäre optimal)

Muss ich mit Einschreiben machen. Versicherung ist in Neunkirchen, ich komme
aus Braunschweig.

> Sinnvoll zum Ende der Versicherungsperiode, da bis dahin die Beiträge
> ja gezahlt wurden. Eine Rückerstattung gibt es nämlich nicht.
>


Also zum Ende des aktuellen Monats, da ich ja monatlich zahle?


Danke an alle, die mir geantwortet haben.

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 09.09.2005 23:05:45 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

am 11.09.2005 10:57:40 von Nils-Oliver Majewski

"Silke Maria" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4321e17f$0$2101$
> Nils Majewski wrote:
> > Aber doch hoffentlich bei einem anderen Versicherer neu abschliessen.
>
> Aber ja doch. Ich habe auch schon ein Angebot, welches erheblich besser
ist
> als die jetzige Versicherung.
>
> Das Angebot habe ich mir erstellen lassen um bei Ablauf der jetzigen
> Haftpflichtversicherung übergangslos die neue Versicherung nehmen kann.
>
> Nur, wenn ich durch diesen Versicherungsfall schon vorher wechseln kann
> mache ich das natürlich.
>
>
> > Hiermit kündige ich meine Versicherung Nr. xxx zum Ablauf der
> > aktuellen Versicherungsperiode augrund des ausserordentlichen
> > Kündigungsrechtes im Schadenfall.
>
> Was bedeutet "zum Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode"? Ist das der
> bezahlte Zeitraum? Ich zahle nämlich monatlich.

Die Hauptfälligkeit im laufenden Jahr. (steht in der Police)

>
> >
> > Unterschrift und ab an den Versicherer (persönlich abgeben mit
> > Bestätigung auf einer Kopie wäre optimal)
>
> Muss ich mit Einschreiben machen. Versicherung ist in Neunkirchen, ich
komme
> aus Braunschweig.

OK.

>
> > Sinnvoll zum Ende der Versicherungsperiode, da bis dahin die Beiträge
> > ja gezahlt wurden. Eine Rückerstattung gibt es nämlich nicht.
> >
>
>
> Also zum Ende des aktuellen Monats, da ich ja monatlich zahle?

Der Versicherung steht der Beitrag bis zur Hauptfälligkeit zu(siehe oben).
Ob sie ihn auch gerichtlich geltend macht ist eine andere Frage.

Nils

>
>
> Danke an alle, die mir geantwortet haben.
>
>