1%-Reglung oder Fahrtenbuchmethode

1%-Reglung oder Fahrtenbuchmethode

am 07.09.2005 13:28:39 von obelix1068

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage: Vom AG wird mir ein Firmen-PKW gestellt, den ich
zur Zeit über die 1%-Regelung + 0,03% versteuere.

Wie ist das bei der Fahretbuchmethode im Details, da ich diese
zukünftig gerne anwenden würde. Welche Vor-und Nachteile können mir
dadurch entstehen? Ist es richtig, das es bei einer Betriebsprüfung
beim AG Probleme geben kann, so dass mir das Finanzamt Pauschalbeträge
nachberechnet. Wenn ja, wann kann das der Fall sein?

Gruß

Hanno

Re: 1%-Reglung oder Fahrtenbuchmethode

am 01.10.2005 11:38:41 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage: Vom AG wird mir ein Firmen-PKW gestellt, den ich
zur Zeit über die 1%-Regelung + 0,03% versteuere.

Wie ist das bei der Fahretbuchmethode im Details, da ich diese
zukünftig gerne anwenden würde. Welche Vor-und Nachteile können mir
dadurch entstehen? Ist es richtig, das es bei einer Betriebsprüfung
beim AG Probleme geben kann, so dass mir das Finanzamt Pauschalbeträge
nachberechnet. Wenn ja, wann kann das der Fall sein?


Oh, noch ohne Antwort?
Ganz kurz:
Vorteil: Bei geringer privater Nutzung kannst Du etwas Steuern sparen
Nachteil: Jede, aber auch jede Fahrt muss einzeln aufgezeichnet werden. Ein
Schreibkram ohne Ende.
Machst Du einen / mehrere Fehler, wird das Fahrtenbuch verworfen und die
1%-Methode angewendet.
Dazu kommt noch: Der Arbeitgeber wird sich freuen, wenn Du ihm jeden Monat
nachträglich Dein Fahrtenbuch vorlegst (muss der zum Lohnkonto nehmen) und
er dann wieder Dein Lohnkonto berichtigen muss.
Abgesehen davon: Was geht Deinen Arbeitgeber an, wie oft, wann und wohin Du
privat fährst?

Uwe

Re: 1%-Reglung oder Fahrtenbuchmethode

am 18.11.2005 20:20:14 von Matthias Reichelt

Hi Uwe,

Deine Ausführungen decken sich mit meinen Ansichten.

Einige kleine Anmerkungen dazu:

Bei der Fahrtenbuchmethode darf der AG vorläufig für Privatfahrten 0,001%
des Bruttolistenpreis ansetzen (LStH H31 ((9,10)) - Vereinfachungsregel),
danach wird wohl
anhand des FB die endgültige Nutzung bestimmt und versteuert.
Weitere Möglichkeit: 1/12tel des Vorjahresbetrag LStR 31 (9) Nr.3 S.2

Die Privatfahrten müssen nur mit dem Kilometern aufgezeichnet werden LStR 31
(9) Nr2 S4+5.
Köstlich ist dabei, worin ich Dir zustimme, dass der Ag weis, was sein An so
nach Feierabend macht.
(200km am Abend entsprechen ca. 2 bis 4h).

Meine Lösung wäre, dass die Versteuerung monatlich mit der 1%- und
0,03%-Regel erfolgt, damit der AG
außen vor ist. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt dann der
Nachweis der tatsächlichen P-Nutzung
LStR 31 (9) Nr.3 S.4.

Gruß Matti

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhllfb$3hi$
>
> <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> Hallo Zusammen,
>
> ich habe eine Frage: Vom AG wird mir ein Firmen-PKW gestellt, den ich
> zur Zeit über die 1%-Regelung + 0,03% versteuere.
>
> Wie ist das bei der Fahretbuchmethode im Details, da ich diese
> zukünftig gerne anwenden würde. Welche Vor-und Nachteile können mir
> dadurch entstehen? Ist es richtig, das es bei einer Betriebsprüfung
> beim AG Probleme geben kann, so dass mir das Finanzamt Pauschalbeträge
> nachberechnet. Wenn ja, wann kann das der Fall sein?
>
>
> Oh, noch ohne Antwort?
> Ganz kurz:
> Vorteil: Bei geringer privater Nutzung kannst Du etwas Steuern sparen
> Nachteil: Jede, aber auch jede Fahrt muss einzeln aufgezeichnet werden.
> Ein Schreibkram ohne Ende.
> Machst Du einen / mehrere Fehler, wird das Fahrtenbuch verworfen und die
> 1%-Methode angewendet.
> Dazu kommt noch: Der Arbeitgeber wird sich freuen, wenn Du ihm jeden Monat
> nachträglich Dein Fahrtenbuch vorlegst (muss der zum Lohnkonto nehmen) und
> er dann wieder Dein Lohnkonto berichtigen muss.
> Abgesehen davon: Was geht Deinen Arbeitgeber an, wie oft, wann und wohin
> Du privat fährst?
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> Uwe
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