Wie kann sich EU-Bürgerin freiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
am 09.09.2005 15:44:27 von Johanna TiefenseeHallo,
In der Hoffnung hier richtig zu sein, möchte ich Euch folgende Frage
zu einer freiwilligen Krankenversicherung eines EU-Bürgers in
Deutschland stellen:
Die Mutter einer Freundin von mir - biede kommen aus der Slowakei -
möchte gerne zu Ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. Die
Finanzierung und Lebensunterhalt sind geregelt, die Frau (58) ist
Rentnerin, arbeiten wird sie hier in Deutschland nicht. Für eine
Aufenthaltsgenehmigung muß sie aber einen gültigen
Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wie kann sie sich (nicht privat)
in Deutschland versichern?
Ich habe bereits ein bißchen herumtelefoniert und von der AOK
folgendes erfahren:
- freiwillige Versicherung theoretisch möglich, die Klausel der
notwendigen Vorversicherungszeit wird erfüllt
- aber: Um (freiwillig) in einer gesetztlichen Krankenversicherung
versichert zu sein, muß man in seinem Leben mindestens einen Tag dort
versichert gewesen sein, sprich in Deutschland gearbeitet haben.
Was nun? Die gute Frau hat noch nie in Deutschland gearbeitet & hat
dies eigentlich auch nicht vor (wäre wohl auch mangels
Arbeitsgenehmigung schwer)
Wie kann ich meiner Freundin - die im übrigen selbstverständlich eine
Aufenthalsgenehmigung nebst Versicherung hat - helfen? Ich bin für
jeden Rat dankbar - Ihr könnt Euch vorstellen wie vertrackt die Lage
für sie ist! Danke für jeden guten Rat!
Johanna Wildensee