Wie kann sich EU-Bürgerin freiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
Wie kann sich EU-Bürgerin freiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
am 09.09.2005 15:44:33 von Johanna Tiefensee
Hallo,
In der Hoffnung hier richtig zu sein, möchte ich Euch folgende Frage
zu einer freiwilligen Krankenversicherung eines EU-Bürgers in
Deutschland stellen:
Die Mutter einer Freundin von mir - biede kommen aus der Slowakei -
möchte gerne zu Ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. Die
Finanzierung und Lebensunterhalt sind geregelt, die Frau (58) ist
Rentnerin, arbeiten wird sie hier in Deutschland nicht. Für eine
Aufenthaltsgenehmigung muß sie aber einen gültigen
Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wie kann sie sich (nicht privat)
in Deutschland versichern?
Ich habe bereits ein bißchen herumtelefoniert und von der AOK
folgendes erfahren:
- freiwillige Versicherung theoretisch möglich, die Klausel der
notwendigen Vorversicherungszeit wird erfüllt
- aber: Um (freiwillig) in einer gesetztlichen Krankenversicherung
versichert zu sein, muß man in seinem Leben mindestens einen Tag dort
versichert gewesen sein, sprich in Deutschland gearbeitet haben.
Was nun? Die gute Frau hat noch nie in Deutschland gearbeitet & hat
dies eigentlich auch nicht vor (wäre wohl auch mangels
Arbeitsgenehmigung schwer)
Wie kann ich meiner Freundin - die im übrigen selbstverständlich eine
Aufenthalsgenehmigung nebst Versicherung hat - helfen? Ich bin für
jeden Rat dankbar - Ihr könnt Euch vorstellen wie vertrackt die Lage
für sie ist! Danke für jeden guten Rat!
Johanna Wildensee
Re: Wie kann sich EU-Bürgerinfreiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
am 09.09.2005 21:26:54 von Netcologne
Johanna Tiefensee wrote:
> Hallo,
>
> In der Hoffnung hier richtig zu sein, möchte ich Euch folgende Frage
> zu einer freiwilligen Krankenversicherung eines EU-Bürgers in
> Deutschland stellen:
>
> Die Mutter einer Freundin von mir - biede kommen aus der Slowakei -
> möchte gerne zu Ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. Die
> Finanzierung und Lebensunterhalt sind geregelt, die Frau (58) ist
> Rentnerin, arbeiten wird sie hier in Deutschland nicht. Für eine
> Aufenthaltsgenehmigung muß sie aber einen gültigen
> Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wie kann sie sich (nicht privat)
> in Deutschland versichern?
> Ich habe bereits ein bißchen herumtelefoniert und von der AOK
> folgendes erfahren:
> - freiwillige Versicherung theoretisch möglich, die Klausel der
> notwendigen Vorversicherungszeit wird erfüllt
> - aber: Um (freiwillig) in einer gesetztlichen Krankenversicherung
> versichert zu sein, muß man in seinem Leben mindestens einen Tag dort
> versichert gewesen sein, sprich in Deutschland gearbeitet haben.
>
> Was nun? Die gute Frau hat noch nie in Deutschland gearbeitet & hat
> dies eigentlich auch nicht vor (wäre wohl auch mangels
> Arbeitsgenehmigung schwer)
>
> Wie kann ich meiner Freundin - die im übrigen selbstverständlich eine
> Aufenthalsgenehmigung nebst Versicherung hat - helfen? Ich bin für
> jeden Rat dankbar - Ihr könnt Euch vorstellen wie vertrackt die Lage
> für sie ist! Danke für jeden guten Rat!
>
> Johanna Wildensee
Die Rechtsquelle für die freiwillige Versicherung ist §9 SGB V:
Meines Erachtens trifft anhand Deiner Angaben keine der Voraussetzungen zu.
Als "Spätaussiedlerin" könnte eine Versicherung nach Abs. 1 Nr. 7 in
Verbindung mit Abs. 3 in Betracht kommen. Sonst scheint eine freiwillige
Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.
Gruß, Jost Seidel
Redaktion kkdirekt
Re: Wie kann sich EU-Bürgerin freiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
am 10.09.2005 08:57:02 von Bernd Meyer
> Meines Erachtens trifft anhand Deiner Angaben keine der Voraussetzungen
> zu.
> Als "Spätaussiedlerin" könnte eine Versicherung nach Abs. 1 Nr. 7 in
> Verbindung mit Abs. 3 in Betracht kommen. Sonst scheint eine freiwillige
> Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.
Kann ja auch gar nicht.
Wenn die Versichertengemeingeschaft der gesetzl. Krankenversicherung alle
Zuwanderer durch Aufnahme unterstützen sollte, wären diese in 1 Monat
pleite.
Gruß, Bernd
Re: Wie kann sich EU-Bürgerin freiwillig gesetzlich in D krankenversichern?
am 12.09.2005 08:51:52 von Florian Schmeichler
"Johanna Tiefensee" <> wrote in
news::
> In der Hoffnung hier richtig zu sein, möchte ich Euch folgende Frage
> zu einer freiwilligen Krankenversicherung eines EU-Bürgers in
> Deutschland stellen:
>
> Die Mutter einer Freundin von mir - biede kommen aus der Slowakei -
> möchte gerne zu Ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. Die
> Finanzierung und Lebensunterhalt sind geregelt, die Frau (58) ist
> Rentnerin, arbeiten wird sie hier in Deutschland nicht. Für eine
> Aufenthaltsgenehmigung muß sie aber einen gültigen
> Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Dazu reicht ein Nachweis über die KV in der Slowakei.
> Wie kann sie sich (nicht privat) in Deutschland versichern?
I.A. gar nicht.
Die Freizügigkeit innerhalb der EU wird für Nichterwerbstätige dadurch
sicher gestellt, dass sie in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes
behandelt werden, wie dort wohnende.
Für deutsche Rentner in Malle bedeutet dies, dass sie in der deutschen
KV versichert bleiben und ihre Leistungen in bar erstattet bekommen. Da
die Arztkosten in fast allen europäischen Ländern niedriger sind, als in
Deutschland, fahren deutsch Rentner recht gut damit.
Slowakische Rentner bleiben auch in der slowakischen KV. Ob sie
allerdings in Deutschland einen Arzt finden, der sie zu slowakischen
Gebührensätzen behandelt ist (leider) ihr Problem.
> Was nun? Die gute Frau hat noch nie in Deutschland gearbeitet & hat
> dies eigentlich auch nicht vor (wäre wohl auch mangels
> Arbeitsgenehmigung schwer)
Die Arbeitsgenehmigung bekommt sie unproblematisch.
> Wie kann ich meiner Freundin - die im übrigen selbstverständlich eine
> Aufenthalsgenehmigung nebst Versicherung hat - helfen?
Sie kann ihre Mutter für einen Monat als (versicherungspflichtige)
Hauhaltshilfe eijnstellen.
Gruss,
Florian