Kfz Totalschaden

Kfz Totalschaden

am 11.09.2005 11:19:40 von pmueller777

Hallo,

hatte vor ca. 2 Monaten einen Auffahrunfall mit einem altem Auto (ich bin
der Geschädigte). Wagen ist leider ein Totalschaden, jedoch handelt es sich
um überschaubare Summen: Kfz-Wert 1100,-; Restwert 150,-Euro, Reparatur
würde laut Gutachten ca. 2000,- Euro kosten und 3 Tage dauern. Die
Wiederbeschaffungsdauer beträgt 10 Tage. (Alle Daten aus dem Gutachten der
gegnerischen Versicherung, der HUK-Coburg )

Habe nicht vor das Auto zu ersetzen. Zur Zeit steht es hier einfach nur rum
und ich möchte es zum Ausschlachten verkaufen oder an einen Bastler abgeben.

Die HUK-Coburg hat mir jetzt geschrieben:
"Kosten für Nutzungsausfall oder Mietwagen können nicht bereits auf Grund
der Tatsache, dass das Fahrzeug beschädigt wurde, erstattet werden (BGH NJW
76, 1396)"
und
"Bitte weisen Sie nach, dass und wie lange das Fahrzeug unfallbedingt nicht
benutzt werden konnte oder ein Nachfolgefahrzeug beschafft werden musste
(OLG München, SP 06/98, 249; LG Braunschweig, SP 06/00, 238)"

Die HUK-Coburg verlangt jetzt von mir die Original-Reparatur Rechnung (die
ich nicht habe) oder die Abmeldebescheinigung _und_ die Kopie des
Fahrzeugscheins vom Nachfolgefahrzeug (das ich mir nicht kaufen will)!

Muss ich wirklich das Auto verkaufen bzw. verschrotten lassen _und_ ein
neues kaufen, um die HUK zur Zahlung der 950,- Euro zu bewegen?

Habe ich Anspruch auf einen Nutzungsausfall von 10 Tagen, gemäß dem
Gutachten der HUK? (Fahre jetzt ab und zu mit einem geliehenden Wagen und
sonst mit öffl. Verkehrsmitteln).

Oder ist es in diesem Fall sinnvoll, den Wagen von einer Werstatt einfach
reparieren zu lassen? Zahlt die HUK Coburg dann die 2000,- Euro? (Der Preis
wurde von einer Kfz-Werkstatt bestätigt.)

Gruß
Peter

Re: Kfz Totalschaden

am 11.09.2005 13:23:27 von Harald Friis

"Peter Müller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dg0sr2$8v4$04$

Hallo Peter,

> hatte vor ca. 2 Monaten einen Auffahrunfall mit einem altem
> Auto (ich bin der Geschädigte). Wagen ist leider ein
> Totalschaden, jedoch handelt es sich um überschaubare Summen:
> Kfz-Wert 1100,-; Restwert 150,-Euro, Reparatur würde laut
> Gutachten ca. 2000,- Euro kosten und 3 Tage dauern. Die
> Wiederbeschaffungsdauer beträgt 10 Tage. (Alle Daten aus dem
> Gutachten der gegnerischen Versicherung, der HUK-Coburg )
>
> Habe nicht vor das Auto zu ersetzen. Zur Zeit steht es hier
> einfach nur rum und ich möchte es zum Ausschlachten verkaufen
> oder an einen Bastler abgeben.
>
> Die HUK-Coburg hat mir jetzt geschrieben:
> "Kosten für Nutzungsausfall oder Mietwagen können nicht bereits
> auf Grund der Tatsache, dass das Fahrzeug beschädigt wurde,
> erstattet werden (BGH NJW 76, 1396)"
> und
> "Bitte weisen Sie nach, dass und wie lange das Fahrzeug
> unfallbedingt nicht benutzt werden konnte oder ein
> Nachfolgefahrzeug beschafft werden musste (OLG München, SP
> 06/98, 249; LG Braunschweig, SP 06/00, 238)"

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)
"Kosten für Nutzungsausfall oder Mietwagen" steht da. Oder steht da
auch "der Schaden an ihrem Fahrzeug kann nicht erstattet werden"?

> Die HUK-Coburg verlangt jetzt von mir die Original-Reparatur
> Rechnung (die ich nicht habe)

.... um die Dauer der Reparatur zu erkennen

> oder die Abmeldebescheinigung
> _und_ die Kopie des Fahrzeugscheins vom Nachfolgefahrzeug (das
> ich mir nicht kaufen will)!

.... um festzustellen, wie lange du gebraucht hast, um ein neues Fz zu
suchen.

> Muss ich wirklich das Auto verkaufen bzw. verschrotten lassen
> _und_ ein neues kaufen, um die HUK zur Zahlung der 950,- Euro
> zu bewegen?

Nö, die HUK hat doch auch nicht von den 950,-- Euro geschrieben.

> Habe ich Anspruch auf einen Nutzungsausfall von 10 Tagen, gemäß
> dem Gutachten der HUK? (Fahre jetzt ab und zu mit einem
> geliehenden Wagen und sonst mit öffl. Verkehrsmitteln).

Nö, offensichtlich hast du ja keinen Nutzungsausfall, warum sollte er
also bezahlt werden?

> Oder ist es in diesem Fall sinnvoll, den Wagen von einer
> Werstatt einfach reparieren zu lassen? Zahlt die HUK Coburg
> dann die 2000,- Euro? (Der Preis wurde von einer Kfz-Werkstatt
> bestätigt.)

Nö, no.
Warum solltest du ihn reparieren lassen, wenn du ihn gar nicht mehr
nutzen möchtest. Die HUK würde die Reparatur auch nicht zahlen, da ein
wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Also: Verlange die Euro 950,--, meinethalben noch eine Kostenpauschale
für Telefonate und Newsgroup-Anfragen in Höhe von Euro 30,-- und gut
is'. Das wird dir die HUK ganz sicher nicht verweigern.

Gruß

Harald Friis

Re: Kfz Totalschaden

am 12.09.2005 08:45:07 von Florian Schmeichler

"Peter Müller" <> wrote in
news:dg0sr2$8v4$04$:

> Habe nicht vor das Auto zu ersetzen.

Das ist entscheidend.

> Die HUK-Coburg hat mir jetzt geschrieben...

.... und meint damit: Du kannst seit ein paar Jahren die Kosten für einen
Mietwagen nur noch dann verlangen, wenn Du auch wirklich einen gebraucht
hast.
In Deinem Fall wird es schwer werden, dies Nachzuweisen, da Du eh vor
hast, dieses Auto nicht zu ersetzen.

> Muss ich wirklich das Auto verkaufen bzw. verschrotten lassen _und_
> ein neues kaufen, um die HUK zur Zahlung der 950,- Euro zu bewegen?

Nein, den Schaden am Auto bekommst Du in jedem Fall ersetzt. Allerdings
könnte sie in Deinem Fall erstmal nur 818 EUR überweisen, weil strittig
ist, ob die Vers. die MwSt bezahlen muss.

> Habe ich Anspruch auf einen Nutzungsausfall von 10 Tagen, gemäß dem
> Gutachten der HUK? (Fahre jetzt ab und zu mit einem geliehenden Wagen
> und sonst mit öffl. Verkehrsmitteln).

Das eben nicht.

Gruss,
Florian