Gefälligkeitsschäden in der PHV
Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 13.09.2005 20:43:02 von martin816
Hallo,
ich vergleiche gerade Angebote zu Privathaftpflichversicherungen und bin
dabei auf einen Punkt gestoßen, der mir einige Fragen aufwirft:
Gefälligkeitsschäden
In den Besonderen Bedingungen der AXA steht dazu beispielsweise: "Der
Versicherer wird sich nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Falle
leichter Fahrlässigkeit bei Sachschäden durch Gefälligkeit berufen, soweit
dies der Versicherungsnehmer wünscht. ...2500 Euro je Fall..."
Zu Personenschäden steht dort nichts. Wie mir auf Nachfrage auch bestätigt
wurde, sind "Gefälligkeitsschäden generell nicht im Rahmen der PHV
mitversichert", aber Sachschäden bei der AXA mit max. 2500 Euro versichert.
Andere Versicherungen (z.B. Haftpflichkasse Darmstadt) schreiben dazu gar
nichts in den Vertragsbedingungen.
Meine Frage an die Experten unter Euch: Angenommen, ich helfe einer älteren
Frau über die Straße und durch eine Unachtsamkeit meinerseits stürzt sie,
verletzt sich schwer und muss 20 Jahre lang gepflegt werden.
Wer bezahlt? Zählt der Fall als Gefälligkeitsschaden?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Danke schon einmal!
Grüße
Martin
Re: Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 14.09.2005 02:09:20 von bangbusboss
Sollte eigentlich nicht als Gefälligkeitsschaden angesehen werden -
darunter versteht man normalerweise Dinge die Du für jemanden
unentgeltlich ausführst, für die derjenige eigentlich sonst z.B. eine
Fremdfirma bezahlen müsste =3D> beispielsweise hilfst du jemandem privat
beim Umzug, damit dieser keine Firma dafür beauftragen muss
Dementsprechend hast Du bei Deinem o.g. Beispiel grundsätzlich auch
Versicherungsschutz im Rahmen der PHV, was natürlich nicht automatisch
heisst, dass sie zahlt, sondern ggf. auch Ansprüche abwehrt
Re: Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 14.09.2005 02:10:59 von bangbusboss
Sollte eigentlich nicht als Gefälligkeitsschaden angesehen werden -
darunter versteht man normalerweise Dinge die Du für jemanden
unentgeltlich ausführst, für die derjenige eigentlich sonst z.B. eine
Fremdfirma bezahlen müsste =3D> beispielsweise hilfst du jemandem privat
beim Umzug, damit dieser keine Firma dafür beauftragen muss
Dementsprechend hast Du bei Deinem o.g. Beispiel grundsätzlich auch
Versicherungsschutz im Rahmen der PHV, was natürlich nicht automatisch
heisst, dass sie zahlt, sondern ggf. auch Ansprüche abwehrt
Re: Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 14.09.2005 09:03:52 von Florian Schmeichler
=?ISO-8859-15?Q?Martin_Müller?= <> wrote in
news::
> Meine Frage an die Experten unter Euch: Angenommen, ich helfe einer
> älteren Frau über die Straße und durch eine Unachtsamkeit meinerseits
> stürzt sie, verletzt sich schwer und muss 20 Jahre lang gepflegt
> werden.
Dieser Fall ist recht schwer vorstellbar. Was bedeutet "durch eine
Unachtsamkeit von Dir stürzt sie"?
Ich kann mir ehrlich gesagt keine konkrete Fallkonstellation vorstellen, in
denen Du für den Sturz haftest. Und wenn Du nicht haftest, dann auch nicht
Deine Versicherung.
> Wer bezahlt? Zählt der Fall als Gefälligkeitsschaden?
Die ältere Frau natürlich.
Gruss,
Florian
Re: Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 15.09.2005 20:53:30 von martin816
Moin,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
[...]
> Dieser Fall ist recht schwer vorstellbar. Was bedeutet "durch eine
> Unachtsamkeit von Dir stürzt sie"?
>
> Ich kann mir ehrlich gesagt keine konkrete Fallkonstellation vorstellen, in
> denen Du für den Sturz haftest. Und wenn Du nicht haftest, dann auch nicht
> Deine Versicherung.
Ich habe hier noch ein anderes Beispiel:
Angenommen, ich trage bei einem Spaziergang/Wanderung ein fremdes Kind auf
meinen Schultern weil es nicht mehr laufen kann. Dabei stürze ich und das
Kind trägt einen bleibenden Schaden davon.
Ist das über die PHV abgedeckt und macht es einen Unterschied, ob ich a)um
Hilfe beim Tragen gebeten wurde oder b)meine Hilfe angeboten habe?
noch ein ähnliches Beispiel: fremdes Kind im Fahrrad-Kindersitz [...der Rest
identisch...]
Grüße
Martin
Re: Gefälligkeitsschäden in der PHV
am 15.09.2005 23:06:47 von unknown
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