Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 21.09.2005 21:37:33 von eleonore.karner

Hallo,

Ich selbst bin aus Österreich, würde mich aber für folgende dt.
USt-Frage interessieren:

kann mir bitte jemand sagen bei welchen Leistungen es in Deutschland zu
einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt,
wann nicht?
Möglichst mit Quellenangabe - und wäre ja überfein wenn dies im
Internet nachlesbar wäre.

Und: gibt es in Deutschland Finanzämter oder sonstige offizielle
Stellen, die verbindliche Auskünfte erteilen können/sollen/müssen?

vielen Dank
Eleonore

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 21.09.2005 21:57:08 von Eric Lorenz

Hallo!

schrieb:

> kann mir bitte jemand sagen bei welchen Leistungen es in Deutschland zu
> einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt,
> wann nicht?
> Möglichst mit Quellenangabe - und wäre ja überfein wenn dies im
> Internet nachlesbar wäre.
>
> Und: gibt es in Deutschland Finanzämter oder sonstige offizielle
> Stellen, die verbindliche Auskünfte erteilen können/sollen/müssen?

Kommt darauf an! Grundsätzlich meinst du wohl die berühmten 13b Fälle.
Schau mal unter

Und dann in den § 13 b UStG.

Weitere Quellen:





Zuständiges FA, wenn Unternehmer in Österreich sitzt,
ist übrigens MUC II

Eric

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 27.09.2005 07:56:22 von eleonore.karner

Danke für die links!!

Ich weiß, dass für uns München II zuständig ist, aber sind deren
Antworten auch rechtsverbindlich? Gibt es im dt. Gesetzesdschungel so
etwas wie eine Abgabenordnung, bei der definitiv steht, dass man sich
auf die Antworten der Finanzbeamten auch verlassen darf? (in
Österreich ist dies nämlich nur bedingt der Fall...)

Liebe Grüße
Eleonore

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 27.09.2005 08:44:34 von axbnospamatall

Am 26 Sep 2005 22:56:22 -0700, schrieb "eleonore"
<> :

>Ich weiß, dass für uns München II zuständig ist, aber sind deren
>Antworten auch rechtsverbindlich?

Es gibt die verbindliche Zusage und die verbindliche Auskunft die
entsprechend beantragt werden kann.

>Gibt es im dt. Gesetzesdschungel so
>etwas wie eine Abgabenordnung,

Ja, die ist IMHo auch ähnlich aufgebaut mit Eurer BAO

>bei der definitiv steht, dass man sich
>auf die Antworten der Finanzbeamten auch verlassen darf? (in
>Österreich ist dies nämlich nur bedingt der Fall...)

verbindliche Zusage: §§ 204 ff AO.

verbindliche Auskunft: BMF-Schreiben vom 29.12.2003



Grüße

Axel

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 28.09.2005 07:57:08 von eleonore.karner

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!

Wenn sich für euch mal Fragen mit der österr. Umsatzsteuer ergeben...
So ich sie beantworten kann, stehe ich gerne zur Verfügung :-)

lg
eleonore

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 28.09.2005 12:27:01 von axbnospamatall

Am 27 Sep 2005 22:57:08 -0700, schrieb "eleonore"
<> :

>Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!
>
>Wenn sich für euch mal Fragen mit der österr. Umsatzsteuer ergeben...
>So ich sie beantworten kann, stehe ich gerne zur Verfügung :-)

Ja. Ich bin nämlich auf der Suche nach der BAO schier verzweifelt.
Gibt es irgendeinen Link, wo man alle östereichischen Steuergesetze im
Wortlaut finden kann?


Grüße

Axel

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 28.09.2005 15:20:29 von eleonore.karner

die offizielle Seite ist

und hier das Bundesrecht anklicken

weiß man genau was man sucht, so kann man die Suche gleich direkt
eingeben.

ansonsten einfach "Bundesabgabenordnung" eingeben, den erstbesten
Treffer anklicken (zB hier Art.8) und bei der aufgerufenen Seite auf
"geltende Fassung" (=3Drechts oben) klicken - dann bekommt man die ganze
Bundesabgabenordnung.

Ich weiß, klingt umständlich, ist aber eine offizielle Seite des
Bundesministeriums und funktioniert bei jedem Gesetz auf diese Weise.

lg
eleonore

Re: Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge

am 28.09.2005 15:36:57 von axbnospamatall

Am 28 Sep 2005 06:20:29 -0700, schrieb "eleonore"
<> :

>die offizielle Seite ist
>
>und hier das Bundesrecht anklicken

Habe ich gleich in die Lesezeichen gepackt. Danke.


Grüße

Axel