HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 12:34:38 von J Bender
Hallo,
ich versuchs mal hier. Wenn ich an einen Imbiswagen eine Wurst oder eine
Cola verkaufe dann berechne ich doch 7% und keine 16% UsSt oder?
Es werden keine Sitzgelegenheiten angeboten und der Verzehr findet nicht
am Stand statt. Jeder sagt was anderes, wollte mal hier ne Meinung einholen.
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 13:13:27 von Martin Hentrich
On Thu, 22 Sep 2005 10:34:38 GMT, "J. Baden" <>
wrote:
>Wenn ich an einen Imbiswagen eine Wurst oder eine
>Cola verkaufe dann berechne ich doch 7% und keine 16% UsSt oder?
Möglich.
>Es werden keine Sitzgelegenheiten angeboten und der Verzehr findet nicht
>am Stand statt.
Siehe:
Speisen und Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben,
wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem
Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen
Zusammenhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort
und Stelle bereitgehalten werden.
Meinung dazu:
Im Multiplexkino ab 1.1.2005 nur noch 16%:
>Jeder sagt was anderes, wollte mal hier ne Meinung einholen.
Kommt sicher auf die tatsächlichen örtlichen Umstände drauf an. Keine
*Sitz*gelegenheiten reicht nicht. Hast du *Steh*gelegenheiten?
Martin
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16%verkaufen?
am 22.09.2005 13:27:22 von J Bender
Super,
endlich mal ne klare Ansage.
Nein ich habe keine Stehtische oder ähnliches, nur bei fest gebuchten=20
Anlässen. Stehe vorm Supermarkt z.B. sind dann wohl 7% und die geträn=
ke=20
16%. Wwer will das denn überhaupt übeprüfen und wie?
Will ja nix falsch machen aber nur um den Stress aus dem Weg zu gehen=20
freiwillig 16% mehr zu überweisen ist ein bischen doof.
Grüße
Martin Hentrich schrieb:
> On Thu, 22 Sep 2005 10:34:38 GMT, "J. Baden" <>
> wrote:
>=20
>=20
>>Wenn ich an einen Imbiswagen eine Wurst oder eine=20
>>Cola verkaufe dann berechne ich doch 7% und keine 16% UsSt oder?
>=20
>=20
> Möglich.
>=20
>=20
>>Es werden keine Sitzgelegenheiten angeboten und der Verzehr findet nich=
t=20
>>am Stand statt.=20
>=20
>=20
> Siehe:
>
> Speisen und Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben,
> wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem
> Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen
> Zusammenhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Or=
t
> und Stelle bereitgehalten werden.
>=20
> Meinung dazu:
>
> Im Multiplexkino ab 1.1.2005 nur noch 16%:
>
>=20
>=20
>>Jeder sagt was anderes, wollte mal hier ne Meinung einholen.
>=20
>=20
> Kommt sicher auf die tatsächlichen örtlichen Umstände drauf an. K=
eine
> *Sitz*gelegenheiten reicht nicht. Hast du *Steh*gelegenheiten?
>=20
> Martin
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 13:32:36 von axbnospamatall
Am Thu, 22 Sep 2005 10:34:38 GMT, schrieb "J. Baden"
<> :
>Hallo,
>
>ich versuchs mal hier. Wenn ich an einen Imbiswagen eine Wurst oder eine
>Cola verkaufe dann berechne ich doch 7% und keine 16% UsSt oder?
>Es werden keine Sitzgelegenheiten angeboten und der Verzehr findet nicht
>am Stand statt. Jeder sagt was anderes, wollte mal hier ne Meinung einholen.
JSA 1.0
Siehe mal hier:
Falls noch Fragen sind. musst Du die Verkaufsstelle mal näher
beschreiben.
Grüße
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 13:34:32 von Bernd Meyer
endlich mal ne klare Ansage.
Nein ich habe keine Stehtische oder ähnliches, nur bei fest gebuchten
Anlässen. Stehe vorm Supermarkt z.B. sind dann wohl 7% und die getränke
16%. Wwer will das denn überhaupt übeprüfen und wie?
Will ja nix falsch machen aber nur um den Stress aus dem Weg zu gehen
freiwillig 16% mehr zu überweisen ist ein bischen doof.
Die BurgerKing-Filialen haben die Einnahmen gesplittet. Essen, das im
Restaurant verzehrt wurde, war mit 16% belastet, der Außerhausverkauf mit
7%.
Irgendwann fiel es dem FA auf, dass die Jungs zu 90% außer Haus verkauften,
was einer Nachprüfung nicht Stand hielt.
Jetzt verkaufen die 2/3 innen mit 16% und 1/3 außen mit 7%.
Gruß, Bernd
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 13:59:05 von Martin Hentrich
On Thu, 22 Sep 2005 11:27:22 GMT, "J. Baden" <>
wrote:
>Stehe vorm Supermarkt z.B. sind dann wohl 7% und die getränke
>16%.
Warum die Getränke 16%? IMHO beides 7%, falls den Umständen
entsprechend korrekt.
> Wwer will das denn überhaupt übeprüfen und wie?
Da kommt ein Steuerprüfer, der deine Umsatzsteuerzahlungen prüft und
schaut sich das einfach an. Die Wahrscheinlichkeit ist sicher sehr
gering, aber nicht ausgeschlossen.
>Will ja nix falsch machen aber nur um den Stress aus dem Weg zu gehen
>freiwillig 16% mehr zu überweisen ist ein bischen doof.
Es sind nicht 16% *mehr*.
In 10 Euro Kundenpreis sind bei 16% MwSt 138 Cent Umsatzsteuer drin.
Und bei 7% sind es 65 Cent. Rechnest du mit 16% statt 7% dann
ermittelst du bei 16% etwa 138/65= 2,12 also 112% *mehr* Umsatzsteuer
als bei der Berechnung mit 7%.... <staun>. Bei Aussagen mit *% mehr*
kommt es also auf den Bezugswert an.
Martin
Und noch:
TOFU ist <böse>
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 14:13:06 von Andre Monz
Hallo Axel,
Du schriebst zu "Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt.
oder mit 16% verkaufen? " :
>Siehe mal hier:
>
Da steht u.a. :
/Zitat
(2) Ein räumlicher Zusammenhang ist insbesondere auch dann gegeben, wenn
Speisen und Getränke in unmittelbarer Nähe des Geschäftslokals im Freien
z.B. bei einem Gartenlokal, vor dem Geschäftslokal auf der Straße oder
der gegenüberliegenden Straßenseite verzehrt werden.
/Zitatende
HotDogs sind doch zum Sofortverzehr gedacht, oder werden die zum
Mitnehmen verpackt?
Gruss, André
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 14:33:13 von Erich Mathild
Andre Monz <> wrote:
>HotDogs sind doch zum Sofortverzehr gedacht, oder werden die zum
>Mitnehmen verpackt?
Dann könnte man sich ja auch ein WarmDog oder ColdDog besorgen, das
behält seine Eigenschaften bei Transport länger. Mit 6 % MsSt.
Erich
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 14:46:14 von axbnospamatall
Am Thu, 22 Sep 2005 14:13:06 +0200, schrieb Andre Monz
<> :
>Hallo Axel,
>Du schriebst zu "Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt.
>oder mit 16% verkaufen? " :
>
>>Siehe mal hier:
>>
>
>Da steht u.a. :
>
>/Zitat
>(2) Ein räumlicher Zusammenhang ist insbesondere auch dann gegeben, wenn
>Speisen und Getränke in unmittelbarer Nähe des Geschäftslokals im Freien
> z.B. bei einem Gartenlokal, vor dem Geschäftslokal auf der Straße oder
>der gegenüberliegenden Straßenseite verzehrt werden.
>/Zitatende
>
>HotDogs sind doch zum Sofortverzehr gedacht, oder werden die zum
>Mitnehmen verpackt?
Keine Ahnung. Ich esse nur ab und zu HotDogs bei IKEA :-) Und da setze
ich mich auch dort hin. Ich glaube IKEA berechnet die HotDogs mit 16%.
Aber sicher bin ich mir da nicht.
Grüße
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 14:47:04 von axbnospamatall
Am Thu, 22 Sep 2005 14:33:13 +0200, schrieb Erich Mathild
<> :
> Mit 6 % MsSt.
Nana, noch ist keine Regierung gewählt und die Steuerreform noch nicht
in Arbeit ;-)
Grüße
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 16:04:05 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte
Martin Hentrich:
> Warum die Getränke 16%? IMHO beides 7%, falls den Umständen
> entsprechend korrekt.
Nee, das ist falsch. Kaffe/Tee sind den zubereiteten Speisen
gleichgestellt. Cola/Limo/Wasser sind aber immer 16%.
Ohne Stehtische oder Sitzgelegenheit mit Tischen ist die ermässigte USt
kein Problem. Dies gilt auch bei Lieferung an Einrichtungen, die selbst
Steh- oder Sitzgelegenheiten zum Verzehr vorhalten (Beispiel:
Jubiläumsfest in Möbelhaus oder im nicht selbst gemieteten Festzelt)
Gruß
Will
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 22.09.2005 16:13:58 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte
Axel Böhm:
> Ich esse nur ab und zu HotDogs bei IKEA :-) Und da
> setze ich mich auch dort hin. Ich glaube IKEA berechnet die HotDogs
> mit 16%. Aber sicher bin ich mir da nicht.
Ja, das passt ja auch.
Ansonsten ist es für den Abgebenden nicht zu antizipieren, ob die
abgegebenen Speisen in unmittelbarer Nähe verzehrt werden. So genügt
es, den Kunden zu fragen: "Zum Mitnehmen?". Sagt er "Ja!", so ist die
abzugebende Speise nicht zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt.
Stellt man noch ein Schild auf, auf dem bestimmt ist, dass zur Mitnahme
bestimmte Speisen nicht an Ort und Stelle verzehrt werden dürfen,
sollte dem Gesetz Genüge getan sein. Zudem sollte man zum Verzehr an
Ort und Stelle bestimmte Speisen noch in einer erkennbar anderen
Darreichungsform (Geschirr etc.) abgeben.
Ein gutes Beispiel hierfür sind meistens die Eisdielen mit
Aussenplätzen.
Übrigens werden McDrive-Umsätze grundsätzlich mit ermäßigtem Steuersatz
abgegeben, obwohl die Kraftfahrer diese häufig noch auf dem
McDonalds-Parkplatz verzehren und genau dafür ja auch die wurfgünstigen
Papierkörbe an den Parkplatzausfahrten vorgesehen sind.
Ein Hot Dog an sich jedenfalls kann nicht schon aufgrund seiner
Eigenart die Anwendung der ermäßigten MwSt. verhindern - bis auf Hummer
und Kaviar sind die Speisen alle gleichgestellt. Würde mich aber mal
interessieren, wie das denn bei Gosch so läuft ;-)
Gruß
Will
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 23.09.2005 00:15:51 von Matthias Kryn
Martin Hentrich schrieb:
> "J. Baden" wrote:
> > Wwer will das denn überhaupt übeprüfen und wie?
>
> Da kommt ein Steuerprüfer, der deine Umsatzsteuerzahlungen
> prüft und schaut sich das einfach an. Die Wahrscheinlichkeit
> ist sicher sehr gering, aber nicht ausgeschlossen.
Die Gastronomie wird -- zumindest hier in Mittelhessen --
verstärkt geprüft.
Grüße
Matthias
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16%
am 23.09.2005 08:23:23 von Matthias Koehler
[Kryn:]
> Die Gastronomie wird -- zumindest hier in Mittelhessen --
> verstärkt geprüft.
Die Gastronomie wird vermutlich überall verstärkt geprüft, weil dort nun mal
die "Gestaltungsmöglichkeiten" besonders ausgeprägt sind... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16%verkaufen?
am 23.09.2005 10:32:58 von Axel Ceh
Martin Hentrich schrieb:
> "J. Baden" wrote:
>>Es werden keine Sitzgelegenheiten angeboten und der Verzehr findet nicht
>>am Stand statt.
>
>
> Siehe:
>
> Speisen und Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben,
> wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem
> Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen
> Zusammenhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort
> und Stelle bereitgehalten werden.
>
> Meinung dazu:
>
> Im Multiplexkino ab 1.1.2005 nur noch 16%:
>
>
>
>>Jeder sagt was anderes, wollte mal hier ne Meinung einholen.
>
>
> Kommt sicher auf die tatsächlichen örtlichen Umstände drauf an. Keine
> *Sitz*gelegenheiten reicht nicht. Hast du *Steh*gelegenheiten?
Zitier doch einfach aus den von dir genannten Links, z.B. "Einrichtungen
und Vorrichtungen, die in erster Linie dem Verkauf von Waren dienen,
z.B. Verkaufstheken und Ablagebretter an Kiosken und dergleichen, sind
unabhängig von ihrer Form und Größe keine besonderen Vorrichtungen für
den Verzehr an Ort und Stelle." So steht's auch fast wörtlich in den
UStR 2005. Wenn du keine Stehtische oder dergleichen hast, ist die
Sachlage ziemlich eindeutig. Entscheidender Gedanke dabei ist, ob der
Verkauf (dann 7%, wenn begünstigte Lebensmittel) oder die Dienstleistung
(dann 16%) dabei im Vordergrund steht.
Gruß,
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16%verkaufen?
am 23.09.2005 10:44:52 von Axel Ceh
Andre Monz schrieb:
>>Siehe mal hier:
>>
>
>
> Da steht u.a. :
>
> /Zitat
> (2) Ein räumlicher Zusammenhang ist insbesondere auch dann gegeben, wenn
> Speisen und Getränke in unmittelbarer Nähe des Geschäftslokals im Freien
> z.B. bei einem Gartenlokal, vor dem Geschäftslokal auf der Straße oder
> der gegenüberliegenden Straßenseite verzehrt werden.
> /Zitatende
>
> HotDogs sind doch zum Sofortverzehr gedacht, oder werden die zum
> Mitnehmen verpackt?
Auf den Verzehrvorgang als solchen kommt es nicht an, sondern ob eine
"sonstige Dienstleistung" oder der reine Verkaufsvorgang von
begünstigten Lebensmitteln im Vordergrund steht. Die Tische und Stühle
sind nur ein Indiz. Serviert der Imbissbesitzer z.B. den Besuchern des
gegenüberliegenden Parks die Currywurst an die Parkbänke, so hält er
zwar keine "Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle" bereit (er
hat die Parkbänke ja nicht aufgestellt), aber führt eine sonstige
Dienstleistung aus. Also 16%.
Ein USt-Außenprüfer erzählte mir mal, er habe einen italienischen
Restaurantbesitzer gefragt, warum er so wenig 16%-Umsätze angemeldet
habe. Der hat dann geantwortet: "Soooooo schöne Ristorante, aber keine
will bleiben sitzen." :-)
Gruß,
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16%verkaufen?
am 23.09.2005 10:53:12 von Axel Ceh
Will Berghoff schrieb:
> Axel Böhm:
>
>> Ich esse nur ab und zu HotDogs bei IKEA :-) Und da
>> setze ich mich auch dort hin. Ich glaube IKEA berechnet die HotDogs
>> mit 16%. Aber sicher bin ich mir da nicht.
>
>
> Ja, das passt ja auch.
>
> Ansonsten ist es für den Abgebenden nicht zu antizipieren, ob die
> abgegebenen Speisen in unmittelbarer Nähe verzehrt werden. So genügt es,
> den Kunden zu fragen: "Zum Mitnehmen?". Sagt er "Ja!", so ist die
> abzugebende Speise nicht zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt.
Da gab's doch vor ein paar Monaten bei ein paar McDonalds-"Filialen"
diverse Steuerbetrugsfälle, weil Kassierer angewiesen sein sollen, auf
die "Mitnehm"-Taste zu drücken, auch wenn's vom Kunden nicht erwähnt
worden ist. Den Franchisenehmern wurde daraufhin der Vertrag gekündigt.
Gruß,
Axel
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 23.09.2005 10:58:25 von Michael Dietrich
Will Berghoff schrieb:
> Übrigens werden McDrive-Umsätze grundsätzlich mit ermäßigtem St=
euersatz
> abgegeben, obwohl die Kraftfahrer diese häufig noch auf dem
> McDonalds-Parkplatz verzehren und genau dafür ja auch die wurfgünstig=
en
> Papierkörbe an den Parkplatzausfahrten vorgesehen sind.
Mmh?
Wenn das so ist, kommt mir spontan folgende Idee:
Beim nächsten Einkauf am McDrive erhalte ich entweder die Hälfte der
eingesparten MwSt. als Rabatt, oder ich drohe an, meine Speisen im
Ladenlokal zu holen und anzugeben, auch dort zu essen.
Wenn das alle machen würden....
Michael
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 23.09.2005 12:01:52 von Will Berghoff
Im News-Beitrag:
tippte Michael Dietrich:
> Beim nächsten Einkauf am McDrive erhalte ich entweder die Hälfte der
> eingesparten MwSt. als Rabatt, oder ich drohe an, meine Speisen im
> Ladenlokal zu holen und anzugeben, auch dort zu essen.
Normalerweise wird bei Imbissbuden die niedrigere MwSt durch höheren
Verpackungsaufwand ausgeglichen. Bei McD allerdings sehe ich das auch
nicht, da ist es schierer Profit.
Gruß
Will
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verkaufen?
am 23.09.2005 12:45:26 von Michael Dietrich
Will Berghoff schrieb:
> Normalerweise wird bei Imbissbuden die niedrigere MwSt durch höheren
> Verpackungsaufwand ausgeglichen.
Oder durch höhere Preise für im Lokal verzehrte Speisen und
Getränke.
Was aber auch verständlich ist, wenn es entsprechend Geschirr,
Besteck, Servietten und saubere Tische gibt :-)
> Bei McD allerdings sehe ich das auch
> nicht, da ist es schierer Profit.
Ich glaube, wenn es einen Preisunterschied innen und außen geben
würde,
würde das große Chaos ausbrechen, weil sich einige (viele?) dann
ihren Burger am Autoschalter holen würden und ihn dann mit
reinnehmen...
Michael
Re: HotDog Wagen bei Abgabe der HotDogs mit 7% MwSt. oder mit 16% verk
am 23.09.2005 12:59:00 von unknown
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