Re: Welcher Gerichtsweg?

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 18:35:20 von Walter Keim

Juergen Knopp wrote:
> Juergen Knopp schrieb:
>
>> Hi, beim Nichtbearbeiten eines Widerspruchs gegen die Anstalt des
>> öffentlichen Rechtes GEZ bei Gebührenbefreiungsantrag muß man welche
>> Gerichtsform anrufen Sozialgericht oder Verwaltungsgericht. Bei
>> Bundesanstalt für Arbeit war das meist Sozialgericht, aber bei GEZ auch?
>> Möchte gern Untätigkeits-oder Verpflichtungsklage einreichen. Kann mir
>> da jemand was zu raten? Besten Dank.
>>
>> Gruß Juergen
>
> Noch was zum Sachverhalt habe am 19.07.2005 unter dem Titel HartzIV &
> Rundfunkgebührenbefreiung einen Post in
> de.soc.medien.rundfunkfinanzierung geschrieben.
>
> Juergen

Ich weiss nicht welches Gericht da zuständig ist. Mir war eine
Untätigkeitsklage (die mir mein juristischer Berater empfohlen hat) zu
lahm. Da habe ich das Rechtsmittel der "ENTSCHEIDUNGSERZWINGUNGSKLAGE"
erfunden :-)

Laut Internet bin ich der einzige der diese rechtliche Neuschöpfung
bisher verwendet hat.

--
Walter Keim
Petition Freedom of Information:

Constitutional Complaint Freedom of Information:

Complaint agianst German scandal press:

Will local states in Germany approve Freedom of Information?:

OSCE will monitor access to public documents:

Who invites the Human Right Commissioner to Germany?:

Why are Patients Rights insufficient? :

Fight the Nazi law of 1935:

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 18:38:52 von Holger Pollmann

Juergen Knopp <> schrieb:

> Hi, beim Nichtbearbeiten eines Widerspruchs gegen die Anstalt des
> öffentlichen Rechtes GEZ bei Gebührenbefreiungsantrag muß man welche
> Gerichtsform anrufen Sozialgericht oder Verwaltungsgericht.

Vermutlich Verwaltungsgericht. Bist du aber sicher, daß die GEZ selbst
udn nicht vielmehr die jeweilige Landesrundfunkanstalt der Klagegener
wäre?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 18:41:09 von Juergen Knopp

Walter Keim schrieb:

> Ich weiss nicht welches Gericht da zuständig ist. Mir war eine
> Untätigkeitsklage (die mir mein juristischer Berater empfohlen hat) zu
> lahm. Da habe ich das Rechtsmittel der "ENTSCHEIDUNGSERZWINGUNGSKLAGE"
> erfunden :-)
>
> Laut Internet bin ich der einzige der diese rechtliche Neuschöpfung
> bisher verwendet hat.

Nicht schlecht, Herr Specht ähm Herr Keim ;), aber ich habe keine
Zeitnot und eine Untätigkeitsklage ist für mich wohl eher richtig.
Trotzdem Merci.

Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 18:48:04 von Juergen Knopp

Holger Pollmann schrieb:
> Juergen Knopp <> schrieb:
>
>
>>Hi, beim Nichtbearbeiten eines Widerspruchs gegen die Anstalt des
>>öffentlichen Rechtes GEZ bei Gebührenbefreiungsantrag muß man welche
>>Gerichtsform anrufen Sozialgericht oder Verwaltungsgericht.
>
>
> Vermutlich Verwaltungsgericht. Bist du aber sicher, daß die GEZ selbst
> udn nicht vielmehr die jeweilige Landesrundfunkanstalt der Klagegener
> wäre?
>
Widerspruch bei der GEZ eingereicht da im Bescheid der GEZ (WDR) so
angegeben, aber diese Diffusion ist wohl gewollt. Der Bescheid auf den
Rundfunkgebührenbefreiungsantrag kam vom WDR (GEZ) aber als
Widerspruchsstelle wurde folgendes angegeben: "Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Namen und im Auftrag des
Westdeutschen Rundfunks tätigen GEZ, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln,
einzulegen." Und so ist es per Einschreiben erfolgt.

Gruß Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 18:53:34 von Holger Pollmann

Juergen Knopp <> schrieb:

>> Ich weiss nicht welches Gericht da zuständig ist. Mir war eine
>> Untätigkeitsklage (die mir mein juristischer Berater empfohlen hat)
>> zu lahm. Da habe ich das Rechtsmittel der
>> "ENTSCHEIDUNGSERZWINGUNGSKLAGE"
>> erfunden :-)
>>
>> Laut Internet bin ich der einzige der diese rechtliche Neuschöpfung
>> bisher verwendet hat.
>
> Nicht schlecht, Herr Specht ähm Herr Keim ;)

Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 19:10:19 von Juergen Knopp

Holger Pollmann schrieb:

> Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.

Sehe ich etwas anders. Habe schon mal eine gegen die Bundesanstalt für
Arbeit gewonnen, da es um eine geldwerte Leistung ging und die
Bearbeitungsdauer über 6 Wochen ging, gesetzlich aber bei Leistungen vom
Arbeitsamt für die Bearbeitung 6 Wochen vorgesehen waren, habe ich die
Klage vorm Sozialgericht gewonnen und das Arbeitsamt hatte Rechtsanwalt
zu zahlen und wurde belehrt, das die Widersprüche in solchen Fällen in
der gesetzlichen Frist zu bearbeiten sind, wie ich es ganz richtig
gesehen hatte.

Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 19:34:30 von axbnospamatall

Am Thu, 22 Sep 2005 19:10:19 +0200, schrieb Juergen Knopp
<> :

>Holger Pollmann schrieb:
>
>> Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.
>
>Sehe ich etwas anders. Habe schon mal eine gegen die Bundesanstalt für
>Arbeit gewonnen, da es um eine geldwerte Leistung ging und die
>Bearbeitungsdauer über 6 Wochen ging, gesetzlich aber bei Leistungen vom
>Arbeitsamt für die Bearbeitung 6 Wochen vorgesehen waren, habe ich die
>Klage vorm Sozialgericht gewonnen und das Arbeitsamt hatte Rechtsanwalt
>zu zahlen und wurde belehrt, das die Widersprüche in solchen Fällen in
>der gesetzlichen Frist zu bearbeiten sind, wie ich es ganz richtig
>gesehen hatte.

Was Holger wohl meinte, ist dass der Begriff
"Entscheidungserzwingungsklage" Blödsinn ist. Entscheidend ist nicht
der Titel der Klage sondern der gestellte Antrag. Wenn man dann
Untätigkeitsklage drauf schreibt, macht man sich nicht gleich zum
Löffel. Beim Begriff "Entscheidungserzwingungsklage" sieht das Gericht
gleich, dass der Kläger keine Ahnung hat und wird deshalb die Klage
sicherlich nicht schneller oder energischer bearbeiten
..
(Gib den Begriff spaßeshalber mal bei Google ein. Alle 12
Suchergebnisse weisen auf Hr. Keim. So wird man auch Internetberühmt
;-)


Grüße

Axel

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 20:10:48 von Holger Pollmann

Juergen Knopp <> schrieb:

>> Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.
>
> Sehe ich etwas anders. Habe schon mal eine gegen die Bundesanstalt
> für Arbeit gewonnen, da es um eine geldwerte Leistung ging und die
> Bearbeitungsdauer über 6 Wochen ging, gesetzlich aber bei
> Leistungen vom Arbeitsamt für die Bearbeitung 6 Wochen vorgesehen
> waren,

Du hast eine selbsterfundene Klage gegen die BAfA gewonnen, die darauf
gerichtet war, dein fehlendes Verständnis für das Gerichtsverfahren
durchzusetzen? DA würde ich sagen "nicht schlecht, Herr Specht".

Ich vermute aber mal, daß das nicht das ist, was du meintest.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 20:12:26 von Juergen Knopp

Hi, beim Nichtbearbeiten eines Widerspruchs gegen die Anstalt des
öffentlichen Rechtes GEZ bei Gebührenbefreiungsantrag muß man welche
Gerichtsform anrufen Sozialgericht oder Verwaltungsgericht. Bei
Bundesanstalt für Arbeit war das meist Sozialgericht, aber bei GEZ auch?
Möchte gern Untätigkeits-oder Verpflichtungsklage einreichen. Kann mir
da jemand was zu raten? Besten Dank.

Gruß Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 22.09.2005 20:18:44 von Juergen Knopp

Juergen Knopp schrieb:
> Hi, beim Nichtbearbeiten eines Widerspruchs gegen die Anstalt des
> öffentlichen Rechtes GEZ bei Gebührenbefreiungsantrag muß man welche
> Gerichtsform anrufen Sozialgericht oder Verwaltungsgericht. Bei
> Bundesanstalt für Arbeit war das meist Sozialgericht, aber bei GEZ auch?
> Möchte gern Untätigkeits-oder Verpflichtungsklage einreichen. Kann mir
> da jemand was zu raten? Besten Dank.
>
> Gruß Juergen
Noch was zum Sachverhalt habe am 19.07.2005 unter dem Titel HartzIV &
Rundfunkgebührenbefreiung einen Post in
de.soc.medien.rundfunkfinanzierung geschrieben.

Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 23.09.2005 00:04:11 von Holger Pollmann

Juergen Knopp <> schrieb:

>> Du hast eine selbsterfundene Klage gegen die BAfA gewonnen, die
>> darauf gerichtet war, dein fehlendes Verständnis für das
>> Gerichtsverfahren durchzusetzen? DA würde ich sagen "nicht
>> schlecht, Herr Specht".
>>
>> Ich vermute aber mal, daß das nicht das ist, was du meintest.
>>
> Eine Untätigkeitsklage selbstverständlich, weiss auch nicht warum
> ich mich hier mit dem Quatsch "Entscheidungserzwingungsklage"
> beschäftigen soll,

Dann ist es ja gut. Gegen eine Untätigkeitsklage ist natürlich
prinzipiell nichts einzuwenden - mir ging es um Walters Blödsinn. Und
komisch, mir war, als schrieb ich das auch ;-)

> hat doch mit meinem posting gar nichts zu tun.
> Anfechtungs-,Verpflichtungs- und Untätigkeitsklagen sind die
> häufig angewendeten Klagen der Bürger gegen die Verwaltung.

Ach, da sachste mir jetzt ganz wat neues ;-)

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 23.09.2005 01:38:57 von Juergen Knopp

Holger Pollmann schrieb:
> Juergen Knopp <> schrieb:
>
>
>>>Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.
>>
>>Sehe ich etwas anders. Habe schon mal eine gegen die Bundesanstalt
>>für Arbeit gewonnen, da es um eine geldwerte Leistung ging und die
>>Bearbeitungsdauer über 6 Wochen ging, gesetzlich aber bei
>>Leistungen vom Arbeitsamt für die Bearbeitung 6 Wochen vorgesehen
>>waren,
>
>
> Du hast eine selbsterfundene Klage gegen die BAfA gewonnen, die darauf
> gerichtet war, dein fehlendes Verständnis für das Gerichtsverfahren
> durchzusetzen? DA würde ich sagen "nicht schlecht, Herr Specht".
>
> Ich vermute aber mal, daß das nicht das ist, was du meintest.
>
Eine Untätigkeitsklage selbstverständlich, weiss auch nicht warum ich
mich hier mit dem Quatsch "Entscheidungserzwingungsklage" beschäftigen
soll, hat doch mit meinem posting gar nichts zu tun.
Anfechtungs-,Verpflichtungs- und Untätigkeitsklagen sind die häufig
angewendeten Klagen der Bürger gegen die Verwaltung.

Gruß Juergen

Re: Welcher Gerichtsweg?

am 04.12.2005 12:14:07 von Walter Keim

Axel Böhm wrote:
>>
>>>Wieso? So eine Klage ist totaler Blödsinn.
>>
>
> Was Holger wohl meinte, ist dass der Begriff
> "Entscheidungserzwingungsklage" Blödsinn ist.
(...)
> .
> (Gib den Begriff spaßeshalber mal bei Google ein. Alle 12
> Suchergebnisse weisen auf Hr. Keim. So wird man auch Internetberühmt
> ;-)
>

Nun sind es schon 14 Treffer:

Es geht vorwärts :-)

--
Walter Keim
Doctors Court denies access to documents:

Are some of the judges in Berlin hillbillies?:

Promotion of Human Rights in Germany:

and

Complaint against German scandal press:

OSCE will monitor access to public documents:

Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: