Eigenheimzulage erneut nach Heirat für neues Objekt?

Eigenheimzulage erneut nach Heirat für neues Objekt?

am 21.09.2005 08:45:17 von Jens Hesse

Liebe NG-Experten,

ich bekomme derzeit die Zulage für meine ETW ca. im 3. Jahr.
Jetzt überlegen meine Freundin und ich, zu heiraten und eine größere
Whg. zu kaufen (+umzuziehen) und fragen uns, was dann EHZ-technisch
passiert. Wir sind (aufgrund eines ähnlichen Falls im Bekanntenkreis)
der Meinung:

Für mich entfällt natürlich die aktuelle Förderung für die
restlichen 5 Jahre.
Dann aber bekommmen wir gemeinsam die Förderung in doppelter Höhe
für "neue" 8 Jahre. (btw: sie hatte noch keine Förderung)

1 Frage: Ist das richtig?
2 Frage: Die Förderung beträgt ja 1% der AK bzw. für Singles
1250=80 p.a., richtig? Müsste dann die neue Whg. tatsächlich 250 TEUR
kosten, damit die Förderung maximiert wird oder "reichen" 125 TEUR?

Vielen Dank für Hinweise und schöne Grüße
Jens

Re: Eigenheimzulage erneut nach Heirat für neues Objekt?

am 21.09.2005 18:22:52 von Uwe Olufs

"Jens" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Für mich entfällt natürlich die aktuelle Förderung für die
restlichen 5 Jahre.
Dann aber bekommmen wir gemeinsam die Förderung in doppelter Höhe
für "neue" 8 Jahre. (btw: sie hatte noch keine Förderung)

1. Frage: Ist das richtig?
2. Frage: Die Förderung beträgt ja 1% der AK bzw. für Singles
1250? p.a., richtig? Müsste dann die neue Whg. tatsächlich 250 TEUR
kosten, damit die Förderung maximiert wird oder "reichen" 125 TEUR?


Zu 1.: Ja
Zu 2.: 1%, maximal 1.250 EUR

Uwe