Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

am 23.09.2005 10:04:14 von Karl-Heinz Krause

Hallo Experten,

auf die Gefahr hin eine ganz und gar triviale Frage zu stellen:

Ausgangslage: Freiberufler mit Mehrwertsteuerausweis, ohne Personal,
Einnahme-Überschuss-Rechnung will die Buchhaltung selber führen, was
rein fachlich auch kein nennenswertes Problem darstellt. Eine
(Branchen-) Software ist vorhanden und kann auch bedient werden,
grundsätzlich wäre der Wechsel zu einer anderen Software aber auch kein
k.o.-Kriterium.

Die Frage ist, wie diese Tätigkeiten im sinnvollsten organisiert werden
können und insbes. auf Basis welchen Belegs (Kontoauszug oder Rechnung)
sinnvollerweise gebucht werden sollte.

Insbes.:
- möglichst wenig Arbeitsaufwand (Prinzip: handle every sheet of paper
only once.)
- möglichst keine Anfertigung von Belegkopien.
- möglichst begleitend (wenn halt Zeit ist, jedenfalls häufiger als
einmal pro Monat)
- möglichst eindeutige Festlegung, welche Buchung gegen welche Art von
Beleg durchgeführt werden soll.
- möglichst gute Nachvollziehbarkeit
- möglichst gesetzestreu und korrekt (wenn das denn mit den anderen
Anforderungen vereinbar ist...)

Klassische Problemfälle sind Warenbestellungen gegen Vorkasse und per
Einzugsermächtigung.

Die Standardaufteilung von Buchhaltungsordnern ist bekannt, löst aber
irgendwie die Probleme nicht...

Irgendwelche Links oder Vorschläge?

KH

F'up nach d.s.r.s+b

Re: Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

am 24.09.2005 10:50:26 von Karl-Heinz Krause

Karl-Heinz Krause wrote:
> Hallo Experten,
>
> auf die Gefahr hin eine ganz und gar triviale Frage zu stellen:

ok, war wohl zu kompliziert. Also mal einfacher ausgedrückt:

bei EÜR ist im Prinzip der Geldfluss (Zahlung) entscheidend. Folglich
ist aus einkommenssteuerlicher Sicht eine Buchung grundsätzlich nur
gegen den Kontoauszug bzw. Kassenbuch/Quittung richtig, denn nur dieser
belegt den Geldfluss.

Damit tauchen aber in mindestens zwei Fällen Schwierigkeiten i.S.v.
lästigem Arbeitsaufwand auf:

1.) falls bei Zahlung noch keine ordentliche Rechnung vorliegt, müsste
erstmal Brutto gebucht werden (ohne Vorsteuer) und bei Rechnungserhalt
dann die Vorsteuer.

2.) Falls erst eine Rechnung eingeht kann diese erst sinnvoll bearbeitet
werden, wenn auch die entsprechende Zahlung auf dem Kontoauszug
auftaucht. Vorher ist keine Buchung möglich.

Oder habe ich jetzt einen Knoten im Kopf?

KH

F'up nach d.s.r.s+b

Re: Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

am 24.09.2005 13:21:35 von Hans-Peter Popowski

"Karl-Heinz Krause" schrieb im Newsbeitrag
news:43351356$0$26214$

Hallo Karl-Heinz,

> > auf die Gefahr hin eine ganz und gar triviale Frage zu stellen:

> ok, war wohl zu kompliziert. Also mal einfacher ausgedrückt:
>
> bei EÜR ist im Prinzip der Geldfluss (Zahlung) entscheidend. Folglich
> ist aus einkommenssteuerlicher Sicht eine Buchung grundsätzlich nur
> gegen den Kontoauszug bzw. Kassenbuch/Quittung richtig, denn nur dieser
> belegt den Geldfluss.
>
> Damit tauchen aber in mindestens zwei Fällen Schwierigkeiten i.S.v.
> lästigem Arbeitsaufwand auf:
>
> 1.) falls bei Zahlung noch keine ordentliche Rechnung vorliegt, müsste
> erstmal Brutto gebucht werden (ohne Vorsteuer) und bei Rechnungserhalt
> dann die Vorsteuer.

Vorsteuerabzug = Verfügungsmacht + Rechnung (§ 15 (1) UStG).

> 2.) Falls erst eine Rechnung eingeht kann diese erst sinnvoll bearbeitet
> werden, wenn auch die entsprechende Zahlung auf dem Kontoauszug
> auftaucht. Vorher ist keine Buchung möglich.

Vorsteuerabzug = Rechnung + Zahlung und noch keine Verfügungsmacht (§ 15 (1)
UStG).

> Oder habe ich jetzt einen Knoten im Kopf?

Teils teils. ;-))
Ansonsten hat die Geldflussregelung des EStG nichts mit dem UStG zu tun, im
UStG gibt es eigenständige Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

am 24.09.2005 19:33:54 von Siegfried Rundstedt

Karl-Heinz Krause schrieb:

> ok, war wohl zu kompliziert. Also mal einfacher ausgedrückt:
>
> bei EÜR ist im Prinzip der Geldfluss (Zahlung) entscheidend. Folglich
> ist aus einkommenssteuerlicher Sicht eine Buchung grundsätzlich nur
> gegen den Kontoauszug bzw. Kassenbuch/Quittung richtig, denn nur dieser
> belegt den Geldfluss.
>
> Damit tauchen aber in mindestens zwei Fällen Schwierigkeiten i.S.v.
> lästigem Arbeitsaufwand auf:
>
> 1.) falls bei Zahlung noch keine ordentliche Rechnung vorliegt, müsste
> erstmal Brutto gebucht werden (ohne Vorsteuer) und bei Rechnungserhalt
> dann die Vorsteuer.
>
> 2.) Falls erst eine Rechnung eingeht kann diese erst sinnvoll bearbeitet
> werden, wenn auch die entsprechende Zahlung auf dem Kontoauszug
> auftaucht. Vorher ist keine Buchung möglich.
>

Ad 1: Das ist bei EÜR ein unlösbares Problem. Eine effiziente,
aber etwas "krumme" Lösung, besteht darin, grundsätzlich erst
bei Rechnungserhalt zu buchen. Bei der BP wird dies kaum auf
Probleme stoßen; denn wenn zwischen Zahlung und Rechnung ein
Jahreswechsel liegt, hast Du dem FA einen kleinen Zinsgewinn
spendiert.

Ad 2: Das ist kein Problem: Lege unbezahlte (Eingangs- und
Ausgangsrechnungen) auf einen Stapel, und buche sie dann, wenn
die Zahlungen erfolgt sind. Bei geringer Anzahl von Rechnungen
ist das zugleich eine effiziente OP-Liste.

Gruß, Steve

Re: Organisation der Buchführung (Freiberufler mit USt, EÜR)

am 25.09.2005 15:08:54 von Hans-Georg Michna

On Sat, 24 Sep 2005 10:50:26 +0200, Karl-Heinz Krause
<> wrote:

>bei EÜR ist im Prinzip der Geldfluss (Zahlung) entscheidend. Folglich
>ist aus einkommenssteuerlicher Sicht eine Buchung grundsätzlich nur
>gegen den Kontoauszug bzw. Kassenbuch/Quittung richtig, denn nur dieser
>belegt den Geldfluss.
>
>Damit tauchen aber in mindestens zwei Fällen Schwierigkeiten i.S.v.
>lästigem Arbeitsaufwand auf:
>
>1.) falls bei Zahlung noch keine ordentliche Rechnung vorliegt, müsste
>erstmal Brutto gebucht werden (ohne Vorsteuer) und bei Rechnungserhalt
>dann die Vorsteuer.
>
>2.) Falls erst eine Rechnung eingeht kann diese erst sinnvoll bearbeitet
>werden, wenn auch die entsprechende Zahlung auf dem Kontoauszug
>auftaucht. Vorher ist keine Buchung möglich.

Karl-Heinz,

das hängt alles von der verwendeten Software ab. Einfach
ausgedrückt, wenn die Software EÜR richtig verarbeiten kann,
dann hat man keine Probleme.

Ich benutze QuickBooks, und das ist so eine Art Zwangsjacke. Es
kann viele Dinge sehr gut, etliche Ausnahmen aber nur ganz
schlecht.

Den Fall 1.) würde ich so bearbeiten, dass ich die erwartete
Rechnung inclusive MwSt schon vorab, bei Zahlung, buche und die
Buchung im hoffentlich seltenen Fall der Abweichung nachträglich
korrigiere. Das ist natürlich wirklich schwierig, wenn sich die
Abweichung erst nach der dann falschen USt-Voranmeldung
herausstellt, aber das sollte nur sehr selten vorkommen. In
diesem Fall kann man eine berichtigte USt-Voranmeldung
nachreichen oder, wenn der Fehler zugunsten des Finanzamts ist,
ihn einfach ignorieren und in einem späteren Monat oder mit der
Jahresmeldung berichtigen.

Fall 2.) wiederum ist mit QuickBooks kein Problem, weil es
diesen Fall eben richtig bearbeitet. Man bucht die Rechnung,
diese wird als offen angezeigt, und die Zuordnung der späteren
Zahlung ist einfach. Das Programm behandelt die MwSt hierbei
korrekt.

Hans-Georg

--
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