Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 25.09.2005 14:44:25 von rolpol

Hallo zusammen,

wir hätten eigentlich ganz gerne unsere Steuererklärung bereits im
Mai abgegeben, aber die Hausverwaltung einer von mir vermieteten
Wohnung kann mir wegen Softwareumstellung noch keine Jahresabrechnung
stellen, die für die Steuererklärung notwendig ist. Voraussichtlich
werden wir die Jahresabrechnung Ende Oktober bekommen.

Also haben wir beim Finanzamt um eine Verlängerung der Abgabefrist auf
30.11. gebeten, die jetzt abgelehnt wurde. In der Begründung heißt
es: ,,Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der
Veranlagungsarbeiten 2004 kann die Frist zur Abgabe der
Steuererklärung für nicht beratende Steuerbürger grundsätzlich
nicht über den 30.9.2005 hinaus verlängert werden"

Was soll ich denn jetzt tun? Einfach eine Steuererklärung abgeben und
die Kosten für die vermietete Wohnung schätzen? Oder das angeben, was
auf dem Wirtschaftsplan für 2004 gestanden hat?

Kann ich mich gegen die Abgabefrist bis zum 30.9. überhaupt wehren?

Wenn mir jemand einen Tipp hätte, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Roland

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 25.09.2005 21:49:31 von Bernd Meyer

> Kann ich mich gegen die Abgabefrist bis zum 30.9. überhaupt wehren?

Gib sie einfach nicht ab.
Nach 1 Monat bekommst Du eine Mahnung mit neuem Termin Ende November.
Gruß, Bernd

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 25.09.2005 23:33:02 von axbnospamatall

Am Sun, 25 Sep 2005 21:49:31 +0200, schrieb "Bernd Meyer"
<> :

>> Kann ich mich gegen die Abgabefrist bis zum 30.9. überhaupt wehren?
>
>Gib sie einfach nicht ab.
>Nach 1 Monat bekommst Du eine Mahnung mit neuem Termin Ende November.

Und zum Schluss einen Verspätungszuschlag.


Grüße

Axel

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 25.09.2005 23:34:56 von axbnospamatall

Am 25 Sep 2005 05:44:25 -0700, schrieb "rolpol" <> :

>Wenn mir jemand einen Tipp hätte, wäre ich sehr dankbar.

Steuerberater mit Erstellung beauftragen. Der erhält
Fristverlängerung.
Oder geschätzte Einkünfte angeben und dem FA mitteilen, dass diese nur
geschätzt sind, weil die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt.


Grüße

Axel

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 26.09.2005 00:30:07 von Erich Mathild

Axel Böhm <> wrote:

>Am 25 Sep 2005 05:44:25 -0700, schrieb "rolpol" <> :
>
>>Wenn mir jemand einen Tipp hätte, wäre ich sehr dankbar.
>
>Steuerberater mit Erstellung beauftragen. Der erhält
>Fristverlängerung.
>Oder geschätzte Einkünfte angeben und dem FA mitteilen, dass diese nur
>geschätzt sind, weil die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt.

Bei geschätzten Einkünften ist die Mitteilung, dass diese nur
geschätzt sind, überflüssig wie ein Kropf.

Und wieso ein Experte Fristverlängerung bekommt und ein Laie nicht,
bleibt dem gesunden Menschenverstand auch verborgen. Umgekehrt würde
ein Schuh draus! Der Experte sollte es schneller hingebogen kriegen!

Gruß
Erich

Wie wäre denn

>"Oder geschätzte Einkünfte angeben, weil die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt"?

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 26.09.2005 00:40:14 von axbnospamatall

Am Mon, 26 Sep 2005 00:30:07 +0200, schrieb Erich Mathild
<> :

>Axel Böhm <> wrote:
>
>>Am 25 Sep 2005 05:44:25 -0700, schrieb "rolpol" <> :
>>
>>>Wenn mir jemand einen Tipp hätte, wäre ich sehr dankbar.
>>
>>Steuerberater mit Erstellung beauftragen. Der erhält
>>Fristverlängerung.
>>Oder geschätzte Einkünfte angeben und dem FA mitteilen, dass diese nur
>>geschätzt sind, weil die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt.
>
>Bei geschätzten Einkünften ist die Mitteilung, dass diese nur
>geschätzt sind, überflüssig wie ein Kropf.

Wenn ich Einkünfte von 10.000 schätze und diese Zahl ohne Kommentar in
das Formular eintrage, kann es u.U. zu Problemen führen. Daher der
Hinweis, dass die 10.000 eine Schätzung sind und das FA mit der
tatsächlichen Zahl demnächst rechnen kann.

>Und wieso ein Experte Fristverlängerung bekommt und ein Laie nicht,
>bleibt dem gesunden Menschenverstand auch verborgen. Umgekehrt würde
>ein Schuh draus! Der Experte sollte es schneller hingebogen kriegen!

Weil der Steuerberater vielleicht nicht nur eine Erklärung bearbeiten
muss? Außerdem wäre es auch für Steuerberater äusserst ineffektiv,
wenn sie bis zum 30.9. alle Erklärungen erledigt haben müssen und den
Rest des Jahres die Kanzlei dann schließen.
Daher die Fristverlängerungen für Steuerberater.
Übrigens ein Steuerberater erhält für seine eigene Erklärung auch nur
eine Frist bis zum 30.9.


Grüße

Axel

Re: Steuererklärung: Antrag auf Verlängerung abgelehnt

am 26.09.2005 21:55:54 von Manfred Richter

Axel Böhm schrieb:
> Am 25 Sep 2005 05:44:25 -0700, schrieb "rolpol" <> :
>
>
>>Wenn mir jemand einen Tipp hätte, wäre ich sehr dankbar.
>
>
> Steuerberater mit Erstellung beauftragen. Der erhält
> Fristverlängerung.
Und ist gleichzeitig ein Haufen unnützes Geld los...


> Oder geschätzte Einkünfte angeben und dem FA mitteilen, dass diese nur
> geschätzt sind, weil die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt.
Würde ich auch sagen. Erstmal was zum Futtern geben...

Gruß
Claudia