Steuerschätzung Finanzamt
Steuerschätzung Finanzamt
am 25.09.2005 14:49:12 von Harald Osten
Hallo,
mein Schwiegervater hat mir gerade von einer Steuerschätzung für 2001
berichtet, für welche er "ne Menge" bezahlt hat. Wegen eines
persönlichen Tiefs hatte er damals seine Finanzen vernachlässigt.
Kann man das nicht noch durch Nachreichen der Erklärungen wieder auf das
normale Maß zurückgesetzt bekommen? Er meinte, das sei aussichtslos, er
habe schon so oft mit dem Finanzamt drüber gesprochen. Meine Vermutung
ist aber, dass ihm die Sache einfach zu peinlich ist und er sich schämt
sich noch weiter darum zu kümmern und deshalb lieber zahlt...
So wie er sich ausdrückte ist die Schätzung 2004 gekommen, die
Einspruchsfrist von vier Wochen ist damit vorüber. Gibt es noch andere
Möglichkeiten?
Danke
Re: Steuerschätzung Finanzamt
am 25.09.2005 23:38:21 von axbnospamatall
Am Sun, 25 Sep 2005 14:49:12 +0200, schrieb Harald Osten
<> :
>normale Maß zurückgesetzt bekommen?
>So wie er sich ausdrückte ist die Schätzung 2004 gekommen, die
>Einspruchsfrist von vier Wochen ist damit vorüber. Gibt es noch andere
>Möglichkeiten?
Er kann eine Änderung beantragen. Hierzu darf ihn aber an der
verspäteten Einreichung der Erklärung kein grobes Verschulden treffen.
Das hängt nun davon ab, warum er an der rechtzeitigen Abgabe gehindert
war.
Grüße
Axel
Re: Steuerschätzung Finanzamt
am 26.09.2005 09:12:00 von Harald Osten
Axel Böhm schrieb:
> Am Sun, 25 Sep 2005 14:49:12 +0200, schrieb Harald Osten
> <> :
>
>>normale Maß zurückgesetzt bekommen?
>>So wie er sich ausdrückte ist die Schätzung 2004 gekommen, die
>>Einspruchsfrist von vier Wochen ist damit vorüber. Gibt es noch andere
>>Möglichkeiten?
>
>
> Er kann eine Änderung beantragen. Hierzu darf ihn aber an der
> verspäteten Einreichung der Erklärung kein grobes Verschulden treffen.
> Das hängt nun davon ab, warum er an der rechtzeitigen Abgabe gehindert
> war.
Er konnte keine Steuererklärung abgeben, weil er den Steuerberater nicht
bezahlt hat. Ob und wie intensiv er versucht hat, wenigstens die
Unterlagen zu bekommen und ob er mit dem Finanzamt Kontakt deswegen
aufgenommen hat weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ihm das
alles sehr peinlich war und er eher zu wenig als zuviel unternommen hat...
Was genau ist grobes Verschulden?
Danke!
Re: Steuerschätzung Finanzamt
am 26.09.2005 09:12:00 von Matthias Koehler
[Harald:]
> Er konnte keine Steuererklärung abgeben, weil er den Steuerberater nicht
> bezahlt hat. Ob und wie intensiv er versucht hat, wenigstens die
> Unterlagen zu bekommen und ob er mit dem Finanzamt Kontakt deswegen
> aufgenommen hat weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ihm das
> alles sehr peinlich war und er eher zu wenig als zuviel unternommen hat...
>
> Was genau ist grobes Verschulden?
Das ist genau das, was Du da oben beschrieben hast... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Steuerschätzung Finanzamt
am 26.09.2005 11:27:42 von axbnospamatall
Am Mon, 26 Sep 2005 09:50:52 +0200, schrieb Harald Osten
<> :
>Er konnte keine Steuererklärung abgeben, weil er den Steuerberater nicht
>bezahlt hat. Ob und wie intensiv er versucht hat, wenigstens die
>Unterlagen zu bekommen und ob er mit dem Finanzamt Kontakt deswegen
>aufgenommen hat weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ihm das
>alles sehr peinlich war und er eher zu wenig als zuviel unternommen hat...
Der Steuerberater hat also die Unterlagen für eine noch nicht
abgegebene Steuerklärung nicht herausgegeben?
Da würde ich mich mal freundlicherweise mit der Steuerberaterkammer in
Verbindung setzen. Das dürfte ein klarer Haftungsfall sein.
Grüße
Axel