Praxis im Haus
am 25.09.2005 19:40:45 von Michael Hotjakov
Hallo NG,
In einem Neubau wurde eine Praxis eingerichtet (ca. 1/3 der gesamt.
Wohnfläche).
Kann man 1/3 der gezahlten Baukreditzinsen als Betriebsausgaben geltend
machen?
Welche steuerlichen Gestalltungsmöglichkeiten gibt es bei dieser
Konstellation?
Für Eure Tips schon jetzt vielen Dank.
Michael
Re: Praxis im Haus
am 25.09.2005 21:47:37 von Bernd Meyer
> Kann man 1/3 der gezahlten Baukreditzinsen als Betriebsausgaben geltend
> machen?
ja, habe ich auch so gemacht.
Gruß, Bernd
Re: Praxis im Haus
am 25.09.2005 23:15:09 von Michael Hotjakov
Hallo Bernd,
danke für Deine Antwort.
Was meins Du zu dem Model: Praxisinhaber zahlt an Hauseigentümer (die
gleiche Person) monatliche Miete und mindert somit seinen Gewinn.
Hauseigentümer versteuer diese Einkünfte (aus Vermietung / Verpachtung) nach
Abzug von Werbungskosten.
Könnte doch vorteilhaft sein, oder ?
Michael
"Bernd Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>> Kann man 1/3 der gezahlten Baukreditzinsen als Betriebsausgaben geltend
>> machen?
>
> ja, habe ich auch so gemacht.
>
> Gruß, Bernd
>
>
Re: Praxis im Haus
am 26.09.2005 08:09:26 von Martin Hentrich
On Sun, 25 Sep 2005 23:15:09 +0200, "Michael Hotjakov"
<> wrote:
>Was meins Du zu dem Model: Praxisinhaber zahlt an Hauseigentümer (die
>gleiche Person) monatliche Miete und mindert somit seinen Gewinn.
Bei gleicher *Person* funzt das nicht.
Martin
Re: Praxis im Haus
am 26.09.2005 08:41:43 von Bernd Meyer
> Was meins Du zu dem Model: Praxisinhaber zahlt an Hauseigentümer (die
> gleiche Person) monatliche Miete und mindert somit seinen Gewinn.
Geht natürlich nicht.
Wir haben es deshalb so gemacht: meiner Frau gehört der Hausteil, den ich
als Büro nutze, alleine. Sie vermietet mir dieses Büro für 600 Euro plus
MwSt.
Alle Kosten (Zinsen, Strom, Heizung, Wasser, Reparaturkosten usw.) gehen
immer 46% (Büro) zu 54% (Privat).
Das wurde bei einer Prüfung durch das FA auch so akzeptiert.
Gruß, Bernd
Re: Praxis im Haus
am 26.09.2005 13:04:15 von Thomas Homilius
Michael Hotjakov schrieb am Sonntag, 25. September 2005 19:40:
> In einem Neubau wurde eine Praxis eingerichtet (ca. 1/3 der gesamt.
> Wohnfläche).
>
> Kann man 1/3 der gezahlten Baukreditzinsen als Betriebsausgaben geltend
> machen?
>
> Welche steuerlichen Gestalltungsmöglichkeiten gibt es bei dieser
> Konstellation?
Ich weis jetzt nicht, ob bei der Umsatzsteuer das gesamte Haus als ein
Gegenstand zählt oder nur der jeweilige Nutzungszusammenhang (hier: 1/3
Haus = Praxis).
Wenn es sich nicht gerade um eine Arztpraxis handelt, könnte man das gesamte
Haus zum Unternehmensbereich zuordnen, die gesamte Vorsteuer ist dann
erstmal abzugsfähig, das schafft Liquidität. Ob das tatsächlich
funktioniert, solltest du aber selbst prüfen.
Thomas