Abschluss der Umsatzsteuerkonten
Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 14:30:45 von Andreas Berger
Hallo Leute,
habe mal eine Frage, die mir so genau eigentlich noch keiner beantworten
konnt.
Ich studiere Steuerwesen und arbeite nebenbei noch bei einem
Steuerberater. Bei diesem bekomme ich jedesmal die Kriese, wenn ich die
USt-Konten abschließen muss.
Ausgegangen von dem Fall, dass wir eine Dauerfristverlängerung haben und
somit nur die Monate 01 bis 10 bereits bezahlt wurden.
Es schein gängige Praxis zu sein, auf dem Konto 1780 USt-Vorauszahlungen
am Jahresende auch die Monate 11 und 12 dazuzubuchen, obwohl es aber
heist USt-Vorauszahlungen und nicht "USt-Vorauszahlungssoll"
1. Frage: Wie lautet eigentlich die Buchung dann?
Lautet sie: 1780 USt-VZ an 17?? USt-Verb. Monate 11+12
Ist das Konto USt-Verb. Monate 11+12 auch ein USt-Konto oder ein ganz
anderes Verbindlichkeitskonto?
2. Frage: Wieso das Ganze überhaupt?
Es gibt doch ein Kto. 1785 UStVZ-Soll. Das Konto USt-VZ sollte doch auch
die Vorauszahlungen enthalten und nicht das Vorauszahlungssoll. Ein
Bilanzleser muss sich doch darauf verlassen können, dass die
Kontobezeichnung auch den Inhalt wiedergibt oder?
3. Frage: Was gibt es für eine Kontrollrechnung?
Lehrbuchmässig werden alle USt-Konten in das Kto. Umsatzsteuer
abgeschlossen und je nach Saldo erscheint es dann auf der Aktiv- oder
Passivseite der Bilanz (als Forderung oder Verbindlichkeit).
Diesen Betrag dann ergibt doch dann USt (lt.
Jahressteuererklärung)abzgl. VoSt (lt. Jahressteuererklärung)abzgl. den
tatsächlichen Vorauszahlungen. Oder?
Welche Zahlen in der Bilanz vergleiche ich dann letztendlich mit den
Zahlen aus der USt-Jahreserklärung?
Ich schreibe das deswegen, weil mein Steuerberater meint:
"Das was in dem letzten Feld steht (Noch an die Kasse zu entrichten)
muss auch der Saldo des Umsatzsteuerkontos (der Umsatzsteuerkonten) sein"
Und genau da bin ich anderer Meinung :)
Hoffe ich bekomme bald eine Antwort. Hoffe das ich überhaupt halbwegs
was rübergebracht habe, bin nämlich ein ziemlicher Newsgroupneuling
Liebe Grüße
Andreas Berger
P.S.: Wie schliesst Ihr denn die USt-Konten ab? Würde gerne auch andere
Methoden kennenlernen.
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 20:01:46 von Eric Lorenz
Andreas Berger schrieb:
Hallo!
> habe mal eine Frage, die mir so genau eigentlich noch keiner beantworten
> konnt.
Na ich kann das sicher!
> Ich studiere Steuerwesen und arbeite nebenbei noch bei einem
> Steuerberater. Bei diesem bekomme ich jedesmal die Kriese, wenn ich die
> USt-Konten abschließen muss.
Wieso? Ist doch nur eine Fingerübung. Ich bekomme eine Krise, wenn das
die werten Kollegen nicht machen!
> Ausgegangen von dem Fall, dass wir eine Dauerfristverlängerung haben und
> somit nur die Monate 01 bis 10 bereits bezahlt wurden.
Normal!
> Es schein gängige Praxis zu sein, auf dem Konto 1780 USt-Vorauszahlungen
> am Jahresende auch die Monate 11 und 12 dazuzubuchen, obwohl es aber
> heist USt-Vorauszahlungen und nicht "USt-Vorauszahlungssoll"
Falsch! Wir bewegen uns in der Bilanz. Frage an Dich, was gehört alles
in die Bilanz? Nicht EÜR!
> 1. Frage: Wie lautet eigentlich die Buchung dann?
> Lautet sie: 1780 USt-VZ an 17?? USt-Verb. Monate 11+12
> Ist das Konto USt-Verb. Monate 11+12 auch ein USt-Konto oder ein ganz
> anderes Verbindlichkeitskonto?
Ich habe jetzt keinen SKR 03 hier, deswegen ohne Kontonummern:
Buchen der noch nicht gezahlten Vorauszahlungen. Also
Umsatzsteuervorauszahlungen
an Umsatzsteuer laufendes Jahr (Verbindlichkeitenkonto)
> 2. Frage: Wieso das Ganze überhaupt?
> Es gibt doch ein Kto. 1785 UStVZ-Soll. Das Konto USt-VZ sollte doch auch
> die Vorauszahlungen enthalten und nicht das Vorauszahlungssoll. Ein
> Bilanzleser muss sich doch darauf verlassen können, dass die
> Kontobezeichnung auch den Inhalt wiedergibt oder?
Momento, 1785? Ist das von eurer Kanzlei, oder neu von Datev? Bisher war
das noch bei DATEV frei.
Du löst die gesamten Umsatzsteuerkonten am Ende des Jahres auf. Das
macht man über ein Verrechnungskonto. Die ggf. Zahllast (die übrigens
gleich der Erklärung sein soll), kommt ebenfalls auf "Umsatzsteuer
laufendes Jahr" - Eröffnet wird das Konto im Folgejahr dann mit
"Umsatzsteuer Vorjahr"
> 3. Frage: Was gibt es für eine Kontrollrechnung?
> Lehrbuchmässig werden alle USt-Konten in das Kto. Umsatzsteuer
> abgeschlossen und je nach Saldo erscheint es dann auf der Aktiv- oder
> Passivseite der Bilanz (als Forderung oder Verbindlichkeit).
> Diesen Betrag dann ergibt doch dann USt (lt.
> Jahressteuererklärung)abzgl. VoSt (lt. Jahressteuererklärung)abzgl. den
> tatsächlichen Vorauszahlungen. Oder?
> Welche Zahlen in der Bilanz vergleiche ich dann letztendlich mit den
> Zahlen aus der USt-Jahreserklärung?
Siehe oben!
> Ich schreibe das deswegen, weil mein Steuerberater meint:
> "Das was in dem letzten Feld steht (Noch an die Kasse zu entrichten)
> muss auch der Saldo des Umsatzsteuerkontos (der Umsatzsteuerkonten) sein"
> Und genau da bin ich anderer Meinung :)
Warum? Im optimalen Fall sieht das Konto (Verbindlichkeiten) so aus:
Umsatzsteuervorauszahlung 11/2004 (löst sich im Januar auf)
Umsatzsteuervorauszahlung 12/2004 (löst sich im Februar auf)
Umsatzsteuerzahllast 2004 (löst sich 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung auf)
> P.S.: Wie schliesst Ihr denn die USt-Konten ab? Würde gerne auch andere
> Methoden kennenlernen.
1. Vorsteuerverprobung
2. Umsatzsteuerverprobung
Umsatzsteuer
Vorsteuer
Umsatzsteuervorauszahlungen
über Verrechnungskonto auflösen.
Saldo gleich der Erklärung (schicke Kontrolle) - rundungsdifferenzen
einfach ausbuchen
dann ggf. auf Umsatzsteuerforderungen bzw. Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Wie willst Du das denn sonst auflösen?
Denk an eine einfache Übergabe der EB-Werte!
Eric
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 21:43:47 von Andreas Berger
Hallo Eric,
erstmal danke für die schnelle Antwort :)
>> Es schein gängige Praxis zu sein, auf dem Konto 1780
>> USt-Vorauszahlungen am Jahresende auch die Monate 11 und 12
>> dazuzubuchen, obwohl es aber heist USt-Vorauszahlungen und nicht
>> "USt-Vorauszahlungssoll"
>
>
> Falsch! Wir bewegen uns in der Bilanz. Frage an Dich, was gehört alles
> in die Bilanz? Nicht EÜR!
Was meinst Du mit falsch? Das es gängige Praxis ist oder das ich der
Meinung bin in das Konto USt-VZ würden nur die im laufendne Jahr
geleisteten Anzahlungen reingehören?
>
>> 2. Frage: Wieso das Ganze überhaupt?
>> Es gibt doch ein Kto. 1785 UStVZ-Soll. Das Konto USt-VZ sollte doch
>> auch die Vorauszahlungen enthalten und nicht das Vorauszahlungssoll.
>> Ein Bilanzleser muss sich doch darauf verlassen können, dass die
>> Kontobezeichnung auch den Inhalt wiedergibt oder?
>
>
> Momento, 1785? Ist das von eurer Kanzlei, oder neu von Datev? Bisher war
> das noch bei DATEV frei.
Das habe ich aus dem STOTAX Kontenrahmen...wusste nicht, dass es das
Konto bei DATEV nicht gibt.
>
> Du löst die gesamten Umsatzsteuerkonten am Ende des Jahres auf. Das
> macht man über ein Verrechnungskonto. Die ggf. Zahllast (die übrigens
> gleich der Erklärung sein soll), kommt ebenfalls auf "Umsatzsteuer
> laufendes Jahr" - Eröffnet wird das Konto im Folgejahr dann mit
> "Umsatzsteuer Vorjahr"
Angenommen, ich möchte die USt-Konten im Kontennachweis enthalten haben.
Kann ich dann auch folgendermaßen vorgehen?
1. Schritt: Errechnen des Saldos aller USt-Konten (inkl. USt-VZ) und
zwar ohne bisher etwas umgebucht zu haben.
2. Schritt: Diesen Saldo dann auf USt-Verbindlichkeiten (bzw. sonstige
Verbindlichkeiten) buchen (BS: Umsatzsteuervorauszahlungen
an Umsatzsteuer laufendes Jahr (Verbindlichkeitenkonto))
Der Saldo aller USt-Konten müsste dann auf Null sein (wegen der
Übernahme der EB-Werte wohl besser)und die Schuld (vorausgesetzt es
handelt sich um eine Schuld) steht dann auf dem Konto Umsatzsteuer
laufendes Jahr.
>
>> Ich schreibe das deswegen, weil mein Steuerberater meint:
>> "Das was in dem letzten Feld steht (Noch an die Kasse zu entrichten)
>> muss auch der Saldo des Umsatzsteuerkontos (der Umsatzsteuerkonten) sein"
>> Und genau da bin ich anderer Meinung :)
>
>
> Warum? Im optimalen Fall sieht das Konto (Verbindlichkeiten) so aus:
> Umsatzsteuervorauszahlung 11/2004 (löst sich im Januar auf)
> Umsatzsteuervorauszahlung 12/2004 (löst sich im Februar auf)
> Umsatzsteuerzahllast 2004 (löst sich 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung
> auf)
>
>> P.S.: Wie schliesst Ihr denn die USt-Konten ab? Würde gerne auch
>> andere Methoden kennenlernen.
>
>
> 1. Vorsteuerverprobung
> 2. Umsatzsteuerverprobung
>
> Umsatzsteuer
> Vorsteuer
> Umsatzsteuervorauszahlungen
> über Verrechnungskonto auflösen.
>
> Saldo gleich der Erklärung (schicke Kontrolle) - rundungsdifferenzen
> einfach ausbuchen
Mit Saldo gleich der Erklärung meinst Du sicherlich USt ./. VoSt? Also
nicht die Abweichung von dem Vorauszahlungssoll?
Gruß
Andreas
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 22:04:55 von Eric Lorenz
Andreas Berger schrieb:
Hallo!
> Was meinst Du mit falsch? Das es gängige Praxis ist oder das ich der
> Meinung bin in das Konto USt-VZ würden nur die im laufendne Jahr
> geleisteten Anzahlungen reingehören?
Das meinte ich! Deine Ansicht ist falsch! Stichwort: Wirtschaftliche
Zuordnung und
nicht Zahlungsfluß!
> Das habe ich aus dem STOTAX Kontenrahmen...wusste nicht, dass es das
> Konto bei DATEV nicht gibt.
Stotax sollte auch den SKR verwenden!
>
> Angenommen, ich möchte die USt-Konten im Kontennachweis enthalten haben.
> Kann ich dann auch folgendermaßen vorgehen?
Warum willst du diesen Unsinn machen. Damit wird die Bilanz sehr schnell
unübersichtlich.
> 1. Schritt: Errechnen des Saldos aller USt-Konten (inkl. USt-VZ) und
> zwar ohne bisher etwas umgebucht zu haben.
Nennt sich auch Verprobung!
> 2. Schritt: Diesen Saldo dann auf USt-Verbindlichkeiten (bzw. sonstige
> Verbindlichkeiten) buchen (BS: Umsatzsteuervorauszahlungen
> an Umsatzsteuer laufendes Jahr (Verbindlichkeitenkonto))
> Der Saldo aller USt-Konten müsste dann auf Null sein (wegen der
> Übernahme der EB-Werte wohl besser)und die Schuld (vorausgesetzt es
> handelt sich um eine Schuld) steht dann auf dem Konto Umsatzsteuer
> laufendes Jahr.
Warum willst du das so umständlich machen? Ich sehe den Zweck noch net.
>
>
>
> Mit Saldo gleich der Erklärung meinst Du sicherlich USt ./. VoSt? Also
> nicht die Abweichung von dem Vorauszahlungssoll?
Nein! Mit dem Saldo gleich der Erklärung meinte ich die Zahllast!
Warum tust Du Dich so schwer, einfach die Konten aufzulösen und den
dabei entstehenden Saldo auf Forderungen oder Verbindlichkeiten zu
buchen. Ich will doch nur eine klare und saubere Bilanz. Nicht, wo man
erst noch bei der Übertragung der EB-Werte die Rechenmaschine zur Hilfe
nehmen muss.
Veranschaulichen wir uns doch nochmals genau den Buchungsweg:
1. Einbuchen der noch nicht gezahlten Vorauszahlungen:
Umsatzsteuervorauszahlungen an Umsatzsteuer lfd. Jahr
(Damit sind alle VZ wirtschaftlich erfasst und die offenen Zahlungen als
Verbindlichkeit ausgewiesen)
2. Auflösen der Umsatzsteuerkonten (Saldo auf 0 bringen)
Umsatzsteuer an Verrechnungskonto
Verrechnungskonto an Vorsteuer
Verrechnungskonto an Umsatzsteuervorauszahlung
Verrechnungskonto an Sondervorauszahlung 1/11
3. Verprobung durchführen und Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Zahllast
ermitteln.
4. Zahllast buchen:
Verrechnungskonto an Umsatzsteuer laufendes Jahr
(Im Idealfall geht das genau auf. Bis zu einen Euro Differenz kann man
getrost gegen Kosten ausbuchen)
Nun hast du eine saubere übersichtliche und nachvollziehbare Bilanz bzw.
Kontennachweis.
Eric
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 22:22:11 von Andreas Berger
Ersmal danke. Solche Schritt für Schritt erklärungsweise für Dummies ist
genau das richtige fuer mich :)
Das Problem ist aber, dass ich mich meinem Chef beugen muss. Ausserdem
ist doch die Bilanz trotzdem sauber. Nur halt der Kontennachweis zur
Bilanz ist unübersichtlicher.
Das mit dem Konto USt-VZ und dem darin enthaltenen
USt-VorauszahlungsSOLL habe endlich verstanden. Das Konto UStVZ-Soll aus
dem Stotax Kontenrahmen hat mich wohl annehmen lassen, dass dann in das
Konto USt-VZ halt nur die tatsächlichen VZ enthalten sein dürfen.
Wenn ich also Dein oben geschriebenes mit der Technik meines Chefs
vergleiche müsste ich also so vorgehen?
> Veranschaulichen wir uns doch nochmals genau den Buchungsweg:
>
> 1. Einbuchen der noch nicht gezahlten Vorauszahlungen:
>
> Umsatzsteuervorauszahlungen an Umsatzsteuer lfd. Jahr
Ok. Habs geschnallt :)
> (Damit sind alle VZ wirtschaftlich erfasst und die offenen Zahlungen als
> Verbindlichkeit ausgewiesen)
>
> 2. Auflösen der Umsatzsteuerkonten (Saldo auf 0 bringen)
>
> Umsatzsteuer an Verrechnungskonto
>
> Verrechnungskonto an Vorsteuer
> Verrechnungskonto an Umsatzsteuervorauszahlung
> Verrechnungskonto an Sondervorauszahlung 1/11
Hier löse ich dann nicht die USt-Konten auf, sondern errechne nur deren
Saldo. Das gleiche also?
Der Saldo entspricht jetzt dem Posten "Noch abzuführende Steuer" in der
Umsatzsteuerjahreserklärung.
> 3. Verprobung durchführen und Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Zahllast
> ermitteln.
>
> 4. Zahllast buchen:
> Verrechnungskonto an Umsatzsteuer laufendes Jahr
> (Im Idealfall geht das genau auf. Bis zu einen Euro Differenz kann man
> getrost gegen Kosten ausbuchen)
Buchungssatz dann in meinem Fall: Umsatzsteuer an Umsatzsteuer laufendes
Jahr
Also gegen das Konto Umsatzsteuer anstatt dem Verrechnungskonto
Bitte sag dass das stimmt *schwitz*
Gruß
Andreas
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 22:55:42 von Eric Lorenz
Andreas Berger schrieb:
Hallo!
Sorry, aber der Abschluß der Umsatzsteuerkonten ist absolut Basic.
> Das Problem ist aber, dass ich mich meinem Chef beugen muss. Ausserdem
> ist doch die Bilanz trotzdem sauber. Nur halt der Kontennachweis zur
> Bilanz ist unübersichtlicher.
Auch der Kontennachweis sollte sauber sein. Spätestens wenn man mit
Bilanzbericht arbeitet oder einen Anhang bastelt, ist so ein unsauberer
Kontennachweis unbrauchbar.
>> 1. Einbuchen der noch nicht gezahlten Vorauszahlungen:
>>
>> Umsatzsteuervorauszahlungen an Umsatzsteuer lfd. Jahr
>
>
> Ok. Habs geschnallt :)
Jo! Auf der einen Seite alle VZ drin und das noch nicht gezahlte als
Verbindlichkeit berücksichtigt.
>> 2. Auflösen der Umsatzsteuerkonten (Saldo auf 0 bringen)
>>
>> Umsatzsteuer an Verrechnungskonto
>>
>> Verrechnungskonto an Vorsteuer
>> Verrechnungskonto an Umsatzsteuervorauszahlung
>> Verrechnungskonto an Sondervorauszahlung 1/11
>
>
> Hier löse ich dann nicht die USt-Konten auf, sondern errechne nur deren
> Saldo. Das gleiche also?
>
> Der Saldo entspricht jetzt dem Posten "Noch abzuführende Steuer" in der
> Umsatzsteuerjahreserklärung.
Wenn Du das Verrechnungskonto meinst, dann ja!
>
> Buchungssatz dann in meinem Fall: Umsatzsteuer an Umsatzsteuer laufendes
> Jahr
> Also gegen das Konto Umsatzsteuer anstatt dem Verrechnungskonto
>
>
> Bitte sag dass das stimmt *schwitz*
Nein! Die Konten Umsatzsteuer sind doch auf NULL! Das Verrechnungskonto
hat noch einen Saldo und das ist eine Verbindlichkeit, also mußt Du das
gegen Verindlichkeiten buchen.
Ein Verrechnungskonto nimmt man übrigens nur zwischen, weil ja meist
noch nicht klar ist, ob eine Last oder ein Überhang vorliegt.
Eric
P.s. Ich möchte mal glatt eine Bilanz von dir prüfen!
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 23:08:27 von Andreas Berger
Eric Lorenz wrote:
> Andreas Berger schrieb:
>
> Hallo!
>
> Sorry, aber der Abschluß der Umsatzsteuerkonten ist absolut Basic.
Basic ja. Nur wird Lehrbuchmäßig einfach das Konto Vorsteuer in das
Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. Dann in die Schlussbilanz damit. Je
nach Saldo steht das dann eben auf der Aktiv oder auf der Passivseite.
Habe noch keine Klausur gesehen, in der die Ust-Konten über ein
Verrechungskonto abgeschlossen werden müssen. Womit ich nicht sagen
will, daß das falsch ist.
Soviel zum Thema Basic.
>> Das Problem ist aber, dass ich mich meinem Chef beugen muss. Ausserdem
>> ist doch die Bilanz trotzdem sauber. Nur halt der Kontennachweis zur
>> Bilanz ist unübersichtlicher.
>
>
> Auch der Kontennachweis sollte sauber sein. Spätestens wenn man mit
> Bilanzbericht arbeitet oder einen Anhang bastelt, ist so ein unsauberer
> Kontennachweis unbrauchbar.
>
>>> 1. Einbuchen der noch nicht gezahlten Vorauszahlungen:
>>>
>>> Umsatzsteuervorauszahlungen an Umsatzsteuer lfd. Jahr
>>
>>
>>
>> Ok. Habs geschnallt :)
>
>
> Jo! Auf der einen Seite alle VZ drin und das noch nicht gezahlte als
> Verbindlichkeit berücksichtigt.
>
>
>>> 2. Auflösen der Umsatzsteuerkonten (Saldo auf 0 bringen)
>>>
>>> Umsatzsteuer an Verrechnungskonto
>>>
>>> Verrechnungskonto an Vorsteuer
>>> Verrechnungskonto an Umsatzsteuervorauszahlung
>>> Verrechnungskonto an Sondervorauszahlung 1/11
>>
>>
>>
>> Hier löse ich dann nicht die USt-Konten auf, sondern errechne nur
>> deren Saldo. Das gleiche also?
>>
>> Der Saldo entspricht jetzt dem Posten "Noch abzuführende Steuer" in
>> der Umsatzsteuerjahreserklärung.
>
>
> Wenn Du das Verrechnungskonto meinst, dann ja!
>
Ich meine doch gerade OHNE Verrechnungskonto. Die Technik mit
Verrechnungskonto habe ich verstanden. Siehe meine Erklärung oben.
>>
>> Buchungssatz dann in meinem Fall: Umsatzsteuer an Umsatzsteuer
>> laufendes Jahr
>
>
>> Also gegen das Konto Umsatzsteuer anstatt dem Verrechnungskonto
>>
>>
>> Bitte sag dass das stimmt *schwitz*
>
>
> Nein! Die Konten Umsatzsteuer sind doch auf NULL! Das Verrechnungskonto
> hat noch einen Saldo und das ist eine Verbindlichkeit, also mußt Du das
> gegen Verindlichkeiten buchen.
>
Da ich ja ohne Verrechnungskonto arbeiten muss, sind die USt-Konten
gerade nicht auf Null. Erst nach meine letzten Buchung ist der Saldo
aller USt-Konten Null.
> Ein Verrechnungskonto nimmt man übrigens nur zwischen, weil ja meist
> noch nicht klar ist, ob eine Last oder ein Überhang vorliegt.
>
> Eric
>
> P.s. Ich möchte mal glatt eine Bilanz von dir prüfen!
Gerne. Habe nie behauptet es zu können. Ist noch ein langer Weg. Darum
löcher ich Dich ja mit den ganzen Fragen :)
Gruß
Andreas
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 27.09.2005 23:44:08 von Alexander Schroeder
Eric Lorenz wrote:
> Sorry, aber der Abschluß der Umsatzsteuerkonten ist absolut Basic.
Bei uns im Büro werden die USt-Konten zB gar nicht abgeschlossen. Das
hängt damit zusammen, daß wir mit DATEV-Software arbeiten. Ansonsten
würde nämlich weder die USt-Verprobung noch die Datenweitergabe an das
Umsatzsteuerprogramm funktionieren. Zudem würde sich der
"Überwachungsbericht" beschweren, daß manuell auf den Automatikkonten
herumgebucht worden wäre.
Im Folgejahr wird aber nur noch der Saldo, der dann aus der November-
und der Dezember USt-Vz und aus der Abschlußzahlung des Vorjahres besteht.
Für richtig halte ich es aber natürlich nicht, auf einen Abschluß der
USt-Konten zu verzichten.
Alex
Re: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
am 28.09.2005 06:29:48 von Eric Lorenz
Alexander Schröder schrieb:
Hallo!
> Bei uns im Büro werden die USt-Konten zB gar nicht abgeschlossen. Das
> hängt damit zusammen, daß wir mit DATEV-Software arbeiten. Ansonsten
> würde nämlich weder die USt-Verprobung noch die Datenweitergabe an das
> Umsatzsteuerprogramm funktionieren. Zudem würde sich der
> "Überwachungsbericht" beschweren, daß manuell auf den Automatikkonten
> herumgebucht worden wäre.
> Im Folgejahr wird aber nur noch der Saldo, der dann aus der November-
> und der Dezember USt-Vz und aus der Abschlußzahlung des Vorjahres besteht.
>
> Für richtig halte ich es aber natürlich nicht, auf einen Abschluß der
> USt-Konten zu verzichten.
Deswegen übergebe ich auch erst die Daten und dann buche ich um. ;-)
Umbuchen übrigens nie(!!) auf den Automatikkonten sondern auf ein
manuelles Konto.
Eric