Giveaways buchen?
am 28.09.2005 14:42:06 von Valentina Rudi
Hallo,
wir legen dem Kunden bei jeder Bestellung eine Packung Räucherstäbchen
und einen -halter als ein kleines Dankeschön dabei. Wie wird dieses
steuerrechtlich behandelt? Muss ich auf jeder Kundenrechnung das
Giveaway mit verbuchen oder reicht es dem Beamten glaubhaft darzulegen,
dass bei z.B. 400 Bestellungen im Jahr auch 400 Packungen
Räucherstäbchen und -halter mit verschickt worden sind?
Freue mich über eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus,
Valentina
Re: Giveaways buchen?
am 28.09.2005 14:57:32 von axbnospamatall
Am Wed, 28 Sep 2005 14:42:06 +0200, schrieb Valentina Rudi
<> :
>Hallo,
>
>wir legen dem Kunden bei jeder Bestellung eine Packung Räucherstäbchen
>und einen -halter als ein kleines Dankeschön dabei. Wie wird dieses
>steuerrechtlich behandelt? Muss ich auf jeder Kundenrechnung das
>Giveaway mit verbuchen oder reicht es dem Beamten glaubhaft darzulegen,
>dass bei z.B. 400 Bestellungen im Jahr auch 400 Packungen
>Räucherstäbchen und -halter mit verschickt worden sind?
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Es werden bis zu 40 EUR pro Jahr und Kunde als
BA anerkannt. Daher wäre eine Aufstellung der Bestellungen nach Kunden
sinnvoller, falls es Kunden gibt, die mehrmals im Jahr bestellen.
Grüße
Axel
Re: Giveaways buchen?
am 28.09.2005 15:07:32 von Valentina Rudi
Axel Böhm schrieb:
> Am Wed, 28 Sep 2005 14:42:06 +0200, schrieb Valentina Rudi
> <> :
>
>
>>Hallo,
>>
>>wir legen dem Kunden bei jeder Bestellung eine Packung Räucherstäbchen
>>und einen -halter als ein kleines Dankeschön dabei. Wie wird dieses
>>steuerrechtlich behandelt? Muss ich auf jeder Kundenrechnung das
>>Giveaway mit verbuchen oder reicht es dem Beamten glaubhaft darzulegen,
>>dass bei z.B. 400 Bestellungen im Jahr auch 400 Packungen
>>Räucherstäbchen und -halter mit verschickt worden sind?
>
>
> § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Es werden bis zu 40 EUR pro Jahr und Kunde als
> BA anerkannt. Daher wäre eine Aufstellung der Bestellungen nach Kunden
> sinnvoller, falls es Kunden gibt, die mehrmals im Jahr bestellen.
>
>
> Grüße
>
> Axel
Hallo Axel,
vielen Dank für Deine Antwort. Habe mir schon gedacht, dass es als
Werbegeschenk nach §4 Abs. 5 Nr. 1 EStG gilt, war aber nicht sicher.
Das mit der Auflistung der Bestellungen ist kein Problem, haben in der
Shopsoftware die Möglichkeit eine komplette Liste der Bestellungen zu
exportieren und dann natürlich auch nach Kunden zu ordnen.
Dachte nur es könnte Schwierigkeiten geben, weil wir die beiden Sachen
nicht auf der Rechnung aufführen.
Vielen Dank nochmal,
Valentina
Re: Giveaways buchen?
am 28.09.2005 18:41:34 von Ulrich Hoffmann
"Axel Böhm" schrieb:
> § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Es werden bis zu 40 EUR pro Jahr und Kunde als
> BA anerkannt. Daher wäre eine Aufstellung der Bestellungen nach Kunden
> sinnvoller, falls es Kunden gibt, die mehrmals im Jahr bestellen.
Ich weiß nicht, wie wertvoll diese Räucherstäbchen sind und
ob sich der Aufwand lohnt. Außerdem sollte man ja für den
Betriebsprüfer ein Paar Futternäpfe bereithalten...
UH
Re: Giveaways buchen?
am 29.09.2005 10:02:43 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Giveaways buchen?
am 29.09.2005 12:41:39 von Timo Junge
Axel Böhm wrote:
> Am Wed, 28 Sep 2005 14:42:06 +0200, schrieb Valentina Rudi
> <> :
>
>> wir legen dem Kunden bei jeder Bestellung eine Packung
>> Räucherstäbchen und einen -halter als ein kleines Dankeschön dabei.
>> Wie wird dieses steuerrechtlich behandelt? Muss ich auf jeder
>> Kundenrechnung das Giveaway mit verbuchen oder reicht es dem Beamten
>> glaubhaft darzulegen, dass bei z.B. 400 Bestellungen im Jahr auch
>> 400 Packungen Räucherstäbchen und -halter mit verschickt worden sind?
>
> § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Es werden bis zu 40 EUR pro Jahr und Kunde als
> BA anerkannt. Daher wäre eine Aufstellung der Bestellungen nach Kunden
> sinnvoller, falls es Kunden gibt, die mehrmals im Jahr bestellen.
Hallo Axel,
wie verhält es sich denn mit "Steuartikeln", in meinem Fall wären es
Kulis, Feuerzeuge, kleine Reisewecker und ähnliches mit Werbeanbringung.
Ich buche die als Betriebsausgabe/Werbemittel - komplett - und habe aber
keinen Nachweis, welche Kunde oder auch "potenzielle Kunde" wie viele
erhält.
Ist doch OK so, oder?
Viele Grüße
Timo Junge