Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
am 28.09.2005 18:33:09 von Klaus Westermann
Hallo allerseits,
ich benötige dringend eine Auskunft im Hinblick auf meine
Steuerklärung, weil ich anscheinend zu blöd bin, allein zurecht zu
kommen.
Die Sachlage ist folgende:
Ich bin vor drei Jahren in eine GbR eingestiegen. Zusammen mit zwei
Partnern betreiben wir ein (eher schlecht als recht gehendes)
Redaktionsbüro. Meine gesamten (und aufgrund der schlechten
Auftragslage all zu niedrigen) Einkünfte beziehe ich aus dieser
Quelle, andere Einnahmen habe ich nicht. Mein Hauptwohnsitz liegt in
einem anderen Ort als der Sitz des Büros.
Für diese GbR wird beim zuständigen Finanzamt eine gesonderte und
einheitliche Feststellungserklärung durchgeführt. Die auf diese Weise
ermittelten Einkünfte werden dann dem FA an meinem Wohnort mitgeteilt.
Von diesen Einkünften brauche ich eigentlich nur zwei Ausgabenblöcke
abzuziehen. Zum einen meine Versicherungen (freiwillige
Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) und zum anderen die
Kosten der doppelten Haushaltsführung, konkret Miete und die
Fahrtkosten zwischen Wohnort und Büro.
Über das Hauptformular für die Einkommenssteuererklärung kann ich
die ganzen Versicherungen bzw. Vorsorgeaufwendungen angeben und die
Einkünfte aus der GbR werden ja in der Anlage GSE eingetragen.
Darüber hinaus will ich eigentlich nur noch zwei weitere Positionen
geltend machen. Zum einen die Miete für ein kleines Zimmerchen, das
ich mir auf Dauer im Ort, an dem das Büro ansässig ist, genommen
habe, sowie die ganz erheblichen Fahrtkosten für die wöchentliche
Hin- und Rückfahrt. Allerdings finde ich nirgendwo ein Formular, in
dem ich diese Angaben machen kann.
Nachdem ich schon bei mehreren dieser Steuerhilfsprogramme nicht weiter
gekommen bin, bei Suchen im Web nichts gefunden und auch schon beim FA
vergeblich nachgefragt habe, weiß ich immer noch nicht, welche
Formulare ich ausfüllen bzw. was ich überhaupt tun muss, damit diese
Ausgaben berücksichtigt werden können.
In den Jahren bevor ich als Gesellschafter in die GbR eingestiegen bin,
hatte ich als selbständiger Journalist auch schon intensiv mit diesem
Redaktionsbüro zusammengearbeitet. Damals konnte ich die Fahrtkosten
etc. ja in der Gewinn- und Verlustrechnung auflisten, sodass das zu
versteuernde Einkommen entsprechend niedriger ausfiel.
Also nach der langen Vorrede jetzt die konkrete Frage:
Wie muss meine Einkommenssteuererklärung aussehen und welche Formulare
müssen ausgefüllt werden, damit ich neben den Versicherungen auch
noch die Miete / Fahrtkosten absetzen kann?
Mit ernstgemeinten Antworten wäre mir wirklich sehr geholfen, einen
Steuerberater kann ich mir nämlich derzeit nicht leisten.
Für hilfreiche Antworten schon mal besten Dank im Voraus
Klaus
Re: Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
am 28.09.2005 18:49:22 von axbnospamatall
Am 28 Sep 2005 09:33:09 -0700, schrieb "Klaus Westermann"
<> :
>ich benötige dringend eine Auskunft im Hinblick auf meine
>Steuerklärung, weil ich anscheinend zu blöd bin, allein zurecht zu
>kommen.
Dafür gibt es aber auch Steuerberater :-)
>Für diese GbR wird beim zuständigen Finanzamt eine gesonderte und
>einheitliche Feststellungserklärung durchgeführt. Die auf diese Weise
>ermittelten Einkünfte werden dann dem FA an meinem Wohnort mitgeteilt.
>Von diesen Einkünften brauche ich eigentlich nur zwei Ausgabenblöcke
>abzuziehen. Zum einen meine Versicherungen (freiwillige
>Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.)
Das sind Vorsorgeaufwendungen. --> Mantelbogen
>und zum anderen die
>Kosten der doppelten Haushaltsführung, konkret Miete und die
>Fahrtkosten zwischen Wohnort und Büro.
Das sind dann Sonderbetriebsausgaben und werden im Rahmen der
einheitlichen und gesonderten Feststellung beim Betriebsfinanzamt
berücksichtigt. Natürlich nur wenn sie auch betrieblich veranlasst
sind (doppelte Haushaltsführung)
>Nachdem ich schon bei mehreren dieser Steuerhilfsprogramme nicht weiter
>gekommen bin, bei Suchen im Web nichts gefunden und auch schon beim FA
>vergeblich nachgefragt habe, weiß ich immer noch nicht, welche
>Formulare ich ausfüllen bzw. was ich überhaupt tun muss, damit diese
>Ausgaben berücksichtigt werden können.
Das FA konnte Dir da auch nicht weiterhelfen? Das ist aber schon
peinlich.
>In den Jahren bevor ich als Gesellschafter in die GbR eingestiegen bin,
>hatte ich als selbständiger Journalist auch schon intensiv mit diesem
>Redaktionsbüro zusammengearbeitet. Damals konnte ich die Fahrtkosten
>etc. ja in der Gewinn- und Verlustrechnung auflisten, sodass das zu
>versteuernde Einkommen entsprechend niedriger ausfiel.
Genau. Und diese Einnahmen-Überschussrechnung (so heißt das genau)
wird nun mit der einheitlichen und gesonderten Feststellung
berücksichtigt.
Aber die Versicherungen hast Du da nicht mit eingerechnet, oder?
>Wie muss meine Einkommenssteuererklärung aussehen und welche Formulare
>müssen ausgefüllt werden, damit ich neben den Versicherungen auch
>noch die Miete / Fahrtkosten absetzen kann?
Feststellungserklärung Anlage FE 1 Zeile 11.
>Mit ernstgemeinten Antworten wäre mir wirklich sehr geholfen, einen
>Steuerberater kann ich mir nämlich derzeit nicht leisten.
Aber die GbR? Wäre sicherlich sinnvoll, da die anderen Gesellschafter
doch sicherlich auch Sonderbetriebsausgaben haben.
Grüße
Axel
Re: Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
am 28.09.2005 20:05:55 von Klaus Westermann
Vielen Dank erstmal für die prompte und kompetente Antwort. Ich hoffe,
dass ich es begriffen habe.
>
> >Für diese GbR wird beim zuständigen Finanzamt eine gesonderte und
> >einheitliche Feststellungserklärung durchgeführt. Die auf diese Weise
> >ermittelten Einkünfte werden dann dem FA an meinem Wohnort mitgeteilt.
> >Von diesen Einkünften brauche ich eigentlich nur zwei Ausgabenblöcke
> >abzuziehen. Zum einen meine Versicherungen (freiwillige
> >Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.)
>
> Das sind Vorsorgeaufwendungen. --> Mantelbogen
>
> >und zum anderen die
> >Kosten der doppelten Haushaltsführung, konkret Miete und die
> >Fahrtkosten zwischen Wohnort und Büro.
>
> Das sind dann Sonderbetriebsausgaben und werden im Rahmen der
> einheitlichen und gesonderten Feststellung beim Betriebsfinanzamt
> berücksichtigt. Natürlich nur wenn sie auch betrieblich veranlasst
> sind (doppelte Haushaltsführung)
Diese einheitliche und gesonderte Feststellung macht ja schon ein
Steuerberater für unsere GbR. Allerdings hatte ich meinen Kollegen,
der sich um die Abwicklung mit dem Steuerberater kümmert, so
verstanden, dass ich diese Kosten in meiner persönlichen
Steuererklärung geltend machen müsse.
Was genau beduetet denn betrieblich veranlasst? Also die Wohnung und
die Hin- und Rückfahrten fallen ja nur deshalb an, damit ich meinen
Job machen kann. Das müsste doch betrieblich veranlasst sein, oder
nicht?
>
> >In den Jahren bevor ich als Gesellschafter in die GbR eingestiegen bin,
> >hatte ich als selbständiger Journalist auch schon intensiv mit diesem
> >Redaktionsbüro zusammengearbeitet. Damals konnte ich die Fahrtkosten
> >etc. ja in der Gewinn- und Verlustrechnung auflisten, sodass das zu
> >versteuernde Einkommen entsprechend niedriger ausfiel.
>
> Genau. Und diese Einnahmen-Überschussrechnung (so heißt das genau)
> wird nun mit der einheitlichen und gesonderten Feststellung
> berücksichtigt.
> Aber die Versicherungen hast Du da nicht mit eingerechnet, oder?
Nein, die Versicherungen hab ich in den Mantelbogen meiner
persönlichen Steuererklärung eingetragen ,die tauchen sonst nicht
auf. Aber mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung meinst Du doch die,
die für die GbR angefertigt wird bzw. wurde?
> >Wie muss meine Einkommenssteuererklärung aussehen und welche Formulare
> >müssen ausgefüllt werden, damit ich neben den Versicherungen auch
> >noch die Miete / Fahrtkosten absetzen kann?
>
> Feststellungserklärung Anlage FE 1 Zeile 11.
>
> >Mit ernstgemeinten Antworten wäre mir wirklich sehr geholfen, einen
> >Steuerberater kann ich mir nämlich derzeit nicht leisten.
>
> Aber die GbR? Wäre sicherlich sinnvoll, da die anderen Gesellschafter
> doch sicherlich auch Sonderbetriebsausgaben haben.
>
>
> Grüße
>
> Axel
Also ich versuch noch mal eine Zusammenfassung zum besseren
Verständnis:
Unsere GbR hat diese gesonderte und einheitliche Feststellung
eingereicht (durch Steuerberater). Teil der Steuererklärung waren auch
die Anlagen FB und FE1 sowie die Einnahmen-Überschussrechnung bzw.
Gewinnermittlung. Und wenn ich es richtig verstanden habe, hätten in
FE 1 (Zeile 11) also die Fahrtkosten plus Miete erscheinen müssen, die
auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hätten auftauchen müssen.
Dies hätte dann die mir zugerechneten Einkünfte reduziert und ich
selbst hätte in meiner Steurerklärung an FA des Wohnorts lediglich
den Mantelbogen (mit den Versicherungen) und die Anlage GSE abgeben
müssen?
Wenns so ist, scheint ja irgendwas mächtig schief gelaufen zu sein,
denn diese Positionen sind in der Steuerklärung nicht erfasst. Kann
man das noch irgendwie nachträglich hinkriegen?=20
Gruß
Klaus
Re: Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
am 28.09.2005 20:18:10 von axbnospamatall
Am 28 Sep 2005 11:05:55 -0700, schrieb "Klaus Westermann"
<> :
>> Das sind dann Sonderbetriebsausgaben und werden im Rahmen der
>> einheitlichen und gesonderten Feststellung beim Betriebsfinanzamt
>> berücksichtigt. Natürlich nur wenn sie auch betrieblich veranlasst
>> sind (doppelte Haushaltsführung)
>
>Diese einheitliche und gesonderte Feststellung macht ja schon ein
>Steuerberater für unsere GbR. Allerdings hatte ich meinen Kollegen,
>der sich um die Abwicklung mit dem Steuerberater kümmert, so
>verstanden, dass ich diese Kosten in meiner persönlichen
>Steuererklärung geltend machen müsse.
Da hätte er wohl vorher den Steuerberater fragen sollen.
>Was genau beduetet denn betrieblich veranlasst? Also die Wohnung und
>die Hin- und Rückfahrten fallen ja nur deshalb an, damit ich meinen
>Job machen kann. Das müsste doch betrieblich veranlasst sein, oder
>nicht?
Sehe ich auch so. Daher unterlagen zusammenpacken und Steuerberater
geben. Der wird dies dann genau prüfen können. Die steuerliche
Behandlung der doppelte Haushaltsführung hat einige Kniffe.
>> >In den Jahren bevor ich als Gesellschafter in die GbR eingestiegen bin,
>> >hatte ich als selbständiger Journalist auch schon intensiv mit diesem
>> >Redaktionsbüro zusammengearbeitet. Damals konnte ich die Fahrtkosten
>> >etc. ja in der Gewinn- und Verlustrechnung auflisten, sodass das zu
>> >versteuernde Einkommen entsprechend niedriger ausfiel.
>>
>> Genau. Und diese Einnahmen-Überschussrechnung (so heißt das genau)
>> wird nun mit der einheitlichen und gesonderten Feststellung
>> berücksichtigt.
>> Aber die Versicherungen hast Du da nicht mit eingerechnet, oder?
>
>Nein, die Versicherungen hab ich in den Mantelbogen meiner
>persönlichen Steuererklärung eingetragen ,die tauchen sonst nicht
>auf. Aber mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung meinst Du doch die,
>die für die GbR angefertigt wird bzw. wurde?
Die GbR mach vermutlich einen Jahresabschluss. Nur wenn sie sehr klein
ist, kann sie eine Einnahmen-Überschussrechnung machen. Vielleicht ist
es bei Euch ja noch der Fall.
Aber ergänzend zu dieser Gewinnermittlung der GbR gibt jeder
Gesellschafter noch die Aufwendungen an die er aus eigenen Mitteln für
die GbR getätigt hat. dazu zählen dann z.B. Fahrtkosten. Sollten es
viele Positionen sein, sollte auch für diese Sonderbetriebsausgaben
eine Einnahme-Überschussrechnung erstellt werden. Sollte bei Dir nicht
der Fall sein.
Von dem Gewinnanteil den Du am Gewinn der GbR erhälst werden dann noch
diese Sonderbetriebsausgaben abgezogen. das Ergebis ist dann der Wert,
den Du in die Anlage GSE eintragen kannst. Aber dazu muss das
Betriebsfinanzamt diese Sonderausgaben auch akzeptieren.
>Also ich versuch noch mal eine Zusammenfassung zum besseren
>Verständnis:
>
>Unsere GbR hat diese gesonderte und einheitliche Feststellung
>eingereicht (durch Steuerberater). Teil der Steuererklärung waren auch
>die Anlagen FB und FE1 sowie die Einnahmen-Überschussrechnung bzw.
>Gewinnermittlung. Und wenn ich es richtig verstanden habe, hätten in
>FE 1 (Zeile 11) also die Fahrtkosten plus Miete erscheinen müssen, die
>auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hätten auftauchen müssen.
Nein nicht in der Einnahmen-Überschussrechnung. Es sind ja keine
Betriebsausgaben der GbR sondern sog. Sonderbetriebsausgaben, die Du
aus eigenen Mitteln für die GbR getätigt hat.
>Dies hätte dann die mir zugerechneten Einkünfte reduziert und ich
>selbst hätte in meiner Steurerklärung an FA des Wohnorts lediglich
>den Mantelbogen (mit den Versicherungen) und die Anlage GSE abgeben
>müssen?
Richtig.
>Wenns so ist, scheint ja irgendwas mächtig schief gelaufen zu sein,
>denn diese Positionen sind in der Steuerklärung nicht erfasst. Kann
>man das noch irgendwie nachträglich hinkriegen?
Falls der Feststellungsbescheid noch nicht älter als ein Monat ist,
ohne Probleme. Danach nur mit guter Begründung. Dies kann aber der
Steuerberater machen.
Natürlich solltet ihr überlegen, ob es sinnvoll ist einen Einspruch
einzulegen, wenn der StB dafür ein Extra-Honorar haben möchte.
Also vorher die Vergütungsvereinbarung mit dem StB prüfen.
Grüße
Axel
Re: Grundsätzliche Frage zur Einkommenssteuererklärung
am 29.09.2005 09:27:52 von Klaus Westermann
Also muss ich das Ganze schleunigst noch mal mit dem Steuerberater
unser GbR klären und zumindest zukünftig darauf achten, dass die
Fahrtkosten und Miete als Sonderbetriebsausgaben erfasst werden.
Vielen Dank nochmals für die ausführliche Antwort
Gruß
Klaus