Reparatur in Wohnung absetzbar?

Reparatur in Wohnung absetzbar?

am 28.09.2005 20:54:26 von Horst Stolz

Hallo,

in einer veröffentlichung der LBS lese ich Erstaunliches:
Demnach sind laut §35 Absatz 2 Einkommensteuergesetz laut Mitteilung
BMF Reparaturen und Pflegearbeiten in einer selbst genutzten Wohnung
absetzbar, bis zu 3000 Euro/Jahr. Sogar Renovierungsarbeiten, die aber
in diesem Zeitungsartikel an anderer Stelle wieder ausgenommen sind.
Auch Schneeräumen durch einen Hausservice (Auftrag wird bei und von
der Gemeinschaft erteilt).
Wo kann ich genaueres nachlesen, denn dieser Zeitungsartikel strotzt
vor Ungenauigkeiten und Wiedersprüchen?

Gruß, Horst


--
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Re: Reparatur in Wohnung absetzbar?

am 28.09.2005 21:33:17 von Erich Mathild

Horst Stolz <> wrote:

>Wo kann ich genaueres nachlesen, denn dieser Zeitungsartikel strotzt
>vor Ungenauigkeiten und Wiedersprüchen?

Doppelt gemoppelt. So mach ich mal auch "wieder Sprüche" - widersprich
mir ggf.: mit dem Begriff "Zeitungsartikel" ist eigentlich schon alles
gesagt.

Erich

Re: Reparatur in Wohnung absetzbar?

am 29.09.2005 17:17:26 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Horst Stolz:
> in einer veröffentlichung der LBS lese ich Erstaunliches:
> Demnach sind laut §35 Absatz 2 Einkommensteuergesetz laut Mitteilung
> BMF Reparaturen und Pflegearbeiten in einer selbst genutzten Wohnung
> absetzbar, bis zu 3000 Euro/Jahr. Sogar Renovierungsarbeiten, die
> aber in diesem Zeitungsartikel an anderer Stelle wieder ausgenommen
> sind. Auch Schneeräumen durch einen Hausservice (Auftrag wird bei
> und von der Gemeinschaft erteilt).
> Wo kann ich genaueres nachlesen, denn dieser Zeitungsartikel strotzt
> vor Ungenauigkeiten und Wiedersprüchen?

Es geht um die sog. "haushaltsnahen Arbeiten" wie Haushaltshilfen und
auch Hausmeisterdienste.

Dazu Infos der OFD Niedersachsen


Gruß
Will

Re: Reparatur in Wohnung absetzbar?

am 29.09.2005 19:54:21 von Horst Stolz

Will Berghoff schrieb:
>Im News-Beitrag: tippte Horst Stolz:
>> in einer veröffentlichung der LBS lese ich Erstaunliches:
>> Demnach sind laut §35 Absatz 2 Einkommensteuergesetz laut Mitteilung
>> BMF Reparaturen und Pflegearbeiten in einer selbst genutzten Wohnung
>> absetzbar, bis zu 3000 Euro/Jahr. Sogar Renovierungsarbeiten, die
>> aber in diesem Zeitungsartikel an anderer Stelle wieder ausgenommen
>> sind. Auch Schneeräumen durch einen Hausservice (Auftrag wird bei
>> und von der Gemeinschaft erteilt).
>> Wo kann ich genaueres nachlesen, denn dieser Zeitungsartikel strotzt
>> vor Ungenauigkeiten und Wiedersprüchen?
>
>Es geht um die sog. "haushaltsnahen Arbeiten" wie Haushaltshilfen und
>auch Hausmeisterdienste.
>
>Dazu Infos der OFD Niedersachsen
>
>
Danke, Will. Das ist nun verständlich, anders als das Gewäsch in der
Zeitung.

Gruß, Horst


--
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