Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 28.09.2005 21:11:43 von lieber-juergen
Hallo NG
Ich bin Freiberuflich und auch noch selbständig (tolle Formulierung, was bin ich
eigentlich...)
Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich anfangs nichts verkaufen
wollte. Nun kommt es wahrscheinlich doch anders. Wenn ich für Kunden Einkäufe
tätige, bekommen diese die Rechnung von dem Laden (z.B. Saturn), darin ist die
UmSt ausgewiesen. Wie kann ich aber bei Bestellungen über das Internet die
Rechnungen weitergeben? Die sind doch auf meinem Namen, und eine neue Rechnung
mit ausgewiesener UmSt darf ich nicht schreiben. Eine Rechnung ohne UmSt wäre
für den privaten Kunden kein Problem. Für Kunden die aber die UmSt absetzen
dürfen, wäre das doch nicht so toll. Wie schreibe ich meine Rechnungen für z.B.
Betriebe, so das diese die Rechnungen auch absetzen können.
Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.
Jürgen
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 28.09.2005 22:06:22 von axbnospamatall
Am Wed, 28 Sep 2005 21:11:43 +0200, schrieb Jürgen Schulz
<> :
>Hallo NG
>
>Ich bin Freiberuflich und auch noch selbständig (tolle Formulierung, was bin ich
>eigentlich...)
Freiberufler sind immer selbständig tätig ;-)
>Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich anfangs nichts verkaufen
>wollte.
Womit wolltest Du denn Geld verdienen? USt wird auch auf
freinerufliche Leistungen erhoben. Nicht alle aber die meißten.
>Nun kommt es wahrscheinlich doch anders. Wenn ich für Kunden Einkäufe
>tätige, bekommen diese die Rechnung von dem Laden (z.B. Saturn), darin ist die
>UmSt ausgewiesen. Wie kann ich aber bei Bestellungen über das Internet die
>Rechnungen weitergeben?
>Die sind doch auf meinem Namen, und eine neue Rechnung
>mit ausgewiesener UmSt darf ich nicht schreiben. Eine Rechnung ohne UmSt wäre
>für den privaten Kunden kein Problem. Für Kunden die aber die UmSt absetzen
>dürfen, wäre das doch nicht so toll. Wie schreibe ich meine Rechnungen für z.B.
>Betriebe, so das diese die Rechnungen auch absetzen können.
Das kommt darauf an, was Du den für Leistungen erbringst. Da Du aber,
wie Du geschrieben hast Kleinunternehmer bist, kannst Du die USt in
den Eingangsrechnungen eben nicht weiterberechnen. Dann musst Du die
USt die Du bei Saturn bezahlst eben in den Rechnungsbetrag
einkalkulieren.
Du schreibts dann die Rechnungen ohne USt-Ausweis. Oder Du verzichtest
auf die Kleinunternehmerregelung, falls Du nicht steuerfreie
Leistungen erbringst.
Aber das können wir nur sagen, wenn Du uns mitteilst, womit Du Geld
verdienst.
>Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.
Eher zu knapp ;-)
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 09:42:37 von lieber-juergen
>>Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich anfangs nichts verkaufen
>>wollte.
>
> Womit wolltest Du denn Geld verdienen? USt wird auch auf
> freinerufliche Leistungen erhoben. Nicht alle aber die meißten.
> Aber das können wir nur sagen, wenn Du uns mitteilst, womit Du Geld
> verdienst.
1. PC Service
2. PC Modding
3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes gefrästes Acrylglas)
4. Service für Telekommunikation
Klar ich kann ja damit "werben" das ich billiger bin als meine Konkurrenten, die
die USt noch draufschlagen müssen.
Jürgen
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 11:03:28 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Sep 2005 09:42:37 +0200, schrieb Jürgen Schulz
<> :
>> Aber das können wir nur sagen, wenn Du uns mitteilst, womit Du Geld
>> verdienst.
>
>
>1. PC Service
>2. PC Modding
>3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes gefrästes Acrylglas)
>4. Service für Telekommunikation
Und was ist daran freiberuflich?
>Klar ich kann ja damit "werben" das ich billiger bin als meine Konkurrenten, die
>die USt noch draufschlagen müssen.
Daher gibt es ja die Umsatzgrenzen des § 19 UStG. Diesen Vorteil haben
eben nur die Kleinunternehmer.
Falls Du mehr gewerbliche als private Kunden hast, solltest Du evtl
auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 11:05:36 von Matthias Kryn
Axel Böhm schrieb:
> Jürgen Schulz
> > 1. PC Service
> > 2. PC Modding
> > 3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes
> > gefrästes Acrylglas)
> > 4. Service für Telekommunikation
>
> Und was ist daran freiberuflich?
Nichts.
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 12:10:10 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Sep 2005 11:05:36 +0200, schrieb "Matthias Kryn"
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>> Jürgen Schulz
>
>> > 1. PC Service
>> > 2. PC Modding
>> > 3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes
>> > gefrästes Acrylglas)
>> > 4. Service für Telekommunikation
>>
>> Und was ist daran freiberuflich?
>
>Nichts.
Ich weiß. Ich wollte nur wissen. welche der Tätigkeiten Jürgen als
freiberuflich ansieht.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 12:54:57 von lieber-juergen
>>1. PC Service
>>2. PC Modding
>>3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes gefrästes Acrylglas)
>>4. Service für Telekommunikation
>
> Und was ist daran freiberuflich?
äähhh, wie jetzt? Was bin ich denn nun? Freiberuflich also nicht. Selbständig
nach Kleinunternehmerregelung, so in etwa?
Jürgen
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 13:14:01 von Martin Hentrich
On Thu, 29 Sep 2005 12:54:57 +0200, Jürgen Schulz
<> wrote:
>>>1. PC Service
>>>2. PC Modding
>>>3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes gefrästes Acrylglas)
>>>4. Service für Telekommunikation
>>
>> Und was ist daran freiberuflich?
>
>äähhh, wie jetzt? Was bin ich denn nun? Freiberuflich also nicht. Selbständig
>nach Kleinunternehmerregelung, so in etwa?
Freiberufler sind alle die, die auf Grund Ihrer Tätigkeit einem Freien
Beruf angehören, also zum Beispiel Steuerberater, Ärzte oder auch
Künstler - oder solche, die vom Finanzamt solchen gleichgestellt sind.
Eine Definition ist:
Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die
persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure,
Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern,
Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und
Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren),
Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker,
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe
sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und
Erzieher.
Diese Freiberufler erzielen dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit
und für sie trifft § 18 EStG:
Hast du ein Gewerbe angemeldet, dann erzielst du Einkünfte aus
Gewerbebetrieb und für dich ist der §15 EStG zuständig:
Die drei Unterschiede zum Freiberufler:
1. Du zahlst ab bestimmtem Gewerbeertrag Gewerbesteuer (die anteilig
wieder deine ESt mindert)
2. Du mußt ab bestimmtem Gewinn/Umsatz zur doppelten Buchführung
übergehen.
(Unterhalb dieser Grenzen kann man vom Kleingewerbetreibenden sprechen
- den Kleinunternehmer gibts dann im UStG)
3. Du bist Pflichtmitglied der IHK oder HWK
Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende unterliegen
gleichermaßen dem Umsatzsteuergesetz. Also beide (es gibt Ausnahmen)
müsssen Umsatzsteuer zahlen und beide können den $19 UStG
(Kleinunternehmerregelung) nutzen. Beide sind von der Unternehmensform
Einzelunternehmer, können jedoch auch andere Unternehmensformen
wählen, wodurch sich bestimmte Besonderheiten ergeben. Den
Freiberuflern ist z. B. die Partnerschaftsgesellschaft vorbehalten.
Schließen sich mehrere Gewerbetreibenden zusammen, dann bilden Sie oft
eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Martin
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 13:18:00 von Matthias Kryn
Jürgen Schulz schrieb:
> > > 1. PC Service
> > > 2. PC Modding
> > > 3. Herstellung von "Leuchtbildern" (mit LED beleuchtetes
> > > gefrästes Acrylglas)
> > > 4. Service für Telekommunikation
> >
> > Und was ist daran freiberuflich?
>
> äähhh, wie jetzt? Was bin ich denn nun? Freiberuflich also
> nicht.
Richtig. Gewerblich.
> Selbständig nach Kleinunternehmerregelung, so in etwa?
"Freiberuflich" hat nichts mit "Kleinunternehmerregelung" zu
tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte.
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 15:37:02 von Florian Schmeichler
Jürgen Schulz <> wrote in
news:433aeaec$0$26210$:
> Ich bin Freiberuflich und auch noch selbständig (tolle Formulierung,
> was bin ich eigentlich...)
Selbständiger Kleinunternehmer.
> Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich anfangs nichts
> verkaufen wollte.
Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw. Dich von der
UmSt befreien lassen.
> Wenn ich für Kunden Einkäufe tätige, bekommen diese die Rechnung von
> dem Laden (z.B. Saturn), darin ist die UmSt ausgewiesen.
Eine merkwürdige Regelung, aber sei's drum.
> Wie kann ich
> aber bei Bestellungen über das Internet die Rechnungen weitergeben?
> Die sind doch auf meinem Namen, und eine neue Rechnung mit
> ausgewiesener UmSt darf ich nicht schreiben.
Richtig. Du bezahlst die MwSt und die Kunden bekommen eine neue Rechnung
ohne ausgewiesene MwSt.
> Eine Rechnung ohne UmSt
> wäre für den privaten Kunden kein Problem.
Richtig.
> Für Kunden die aber die UmSt absetzen dürfen, wäre das doch nicht so
> toll.
Tja, einen Tod musst Du sterben. Es geht aber nachvollziehbarerweise
nicht, dass Du keine UmSt bezahlst, Dein Kunde sich diese aber vom FA
zurück holen kann.
> Wie schreibe ich
> meine Rechnungen für z.B. Betriebe, so das diese die Rechnungen auch
> absetzen können.
Als Kleinunternehmer gar nicht!
Gruss,
Florian
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 15:44:40 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Sep 2005 12:54:57 +0200, schrieb Jürgen Schulz
<> :
>äähhh, wie jetzt? Was bin ich denn nun?
Welches Schweinderl hättens denn gern? ;-)
>Freiberuflich also nicht. Selbständig
>nach Kleinunternehmerregelung, so in etwa?
Du bist gewerblich tätig. (§15 EStG)
Umsatzsteuerlich bist Du Kleinunternehmer, wenn Du die Umsatzgrenzen
des § 19 UStG erfüllst.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 16:47:20 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Sep 2005 13:14:01 +0200, schrieb Martin Hentrich
<> :
>Hast du ein Gewerbe angemeldet, dann erzielst du Einkünfte aus
>Gewerbebetrieb und für dich ist der §15 EStG zuständig:
Auch ohne Anmedlung sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der
Tatbestand des § 15 EStG erfüllt ist.
>Schließen sich mehrere Gewerbetreibenden zusammen, dann bilden Sie oft
>eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Auch mehrere Freiberufler bilden eine GbR, wenn sie sich nicht im
Partnerschaftsregister oder Handelsregister anmelden.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 16:50:38 von axbnospamatall
Am 29 Sep 2005 13:37:02 GMT, schrieb Florian Schmeichler
<> :
>> Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich anfangs nichts
>> verkaufen wollte.
>
>Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw. Dich von der
>UmSt befreien lassen.
Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht denn das? :-)
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 20:06:55 von Martin Kissel
Axel Böhm wrote:
>>Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw. Dich von der
>>UmSt befreien lassen.
> Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht denn das? :-)
Nichts mehr verkaufen. :-)
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 29.09.2005 20:36:04 von Martin Hentrich
On Thu, 29 Sep 2005 16:47:20 +0200, Axel Böhm
<> wrote:
>Auch ...
>Auch...
Ja sicher.......
Ach da gäbe es noch viel mehr auchs. Das überlasse ich aber dir.
Ich denke der OP ist eh überfordert...
Martin
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 00:11:03 von Matthias Kryn
Florian Schmeichler schrieb:
> Jürgen Schulz <> wrote:
> > Wie schreibe ich
> > meine Rechnungen für z.B. Betriebe, so das diese die
> > Rechnungen auch absetzen können.
>
> Als Kleinunternehmer gar nicht!
Du meinst sicherlich, dass die Rechnungsempfänger keine
Vorsteuer ziehen können. Der Betriebsausgabenabzug bleibt
selbstverständlich erhalten.
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 00:12:04 von Matthias Kryn
Axel Böhm schrieb:
> Florian Schmeichler
> > Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw.
> > Dich von der UmSt befreien lassen.
>
> Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht denn
> das? :-)
Wie immer: nur auf Antrag.
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 00:22:39 von Thomas Homilius
Matthias Kryn schrieb am Freitag, 30. September 2005 00:12:
>> > Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw.
>> > Dich von der UmSt befreien lassen.
>>
>> Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht denn
>> das? :-)
>
> Wie immer: nur auf Antrag.
Axel Böhm meinte sicherlich, dass man als Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
keinen Antrag stellen muss, um als Kleinunternehmer keine USt zu zahlen.
Man muss nur einen Antrag ("Erklärung") stellen, wenn man sich von dieser
Kleinunternehmerregelung befreien lassen will (§ 19 Abs. 2 S. 1 UStG).
Thomas
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 08:22:44 von lieber-juergen
> Ich denke der OP ist eh überfordert...
jau, bin ich
Jürgen
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 18:56:57 von axbnospamatall
Am Fri, 30 Sep 2005 00:12:04 +0200, schrieb "Matthias Kryn"
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>> Florian Schmeichler
>
>> > Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw.
>> > Dich von der UmSt befreien lassen.
>>
>> Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht denn
>> das? :-)
>
>Wie immer: nur auf Antrag.
Den gibts nicht. Thomas hat es klar gestellt.
Einzige Ausnahme wäre nach Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und
Ablauf von fünf Jahren, kann man wieder zur Kleinunternehmerregelung
zurückkehren. Jedoch ist die Kleinunternehmerregelung keine
Umsatzsteuerbefreiung. Die Umsatzsteuer wird nur nicht erhoben.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 30.09.2005 22:07:14 von Matthias Kryn
Axel Böhm schrieb:
> "Matthias Kryn":
> > Axel Böhm schrieb:
> > > Befreien lassen von der USt? Das muss neu sein. Wie geht
> > > denn das? :-)
> >
> > Wie immer: nur auf Antrag.
>
> Den gibts nicht. Thomas hat es klar gestellt.
Ja, klar.
Ich hätte noch ein Grinsegesicht werfen sollen.
Grüße
Matthias
Re: Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer?
am 02.10.2005 18:57:08 von Goetz Buchholz
"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> > Habe für mein Gewerbe keine Umsatzsteuernummer da ich
> > anfangs nichts verkaufen wollte.
>
> Dann solltest Du Dir möglichst schnell eine besorgen, bzw. Dich
> von der UmSt befreien lassen.
Und wo soll er die *Umsatzsteuernummer* herkriegen??
Es gibt eine Umsatzsteuer*identifikations*nummer. Die braucht er aber nur
für grenzüberschreitende Geschäfte.
Und es gibt eine Steuernummer. Die braucht er - egal ob er
umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
Eine Umsatzsteuernummer gibt es nicht.
Goetz
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Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
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