Eigenheimzulage kompliziert
Eigenheimzulage kompliziert
am 28.09.2005 22:58:13 von Mark Ise
Hallo,
googeln bringt mich nicht weiter, drum frag ich mal.
A) Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
1. ein Haus 1997 gekauft wurde
2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
B) Wenn man in obigem Fall Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, bekommt
man den Satz, der bis 2003 ausgezahlt wurde (767,-), oder den, der seit
2003 bezahlt wird (800,-)?
C) Muss man den Kinderzuschlag extra beantragen, oder erkennt das FA
diesen Umstand an der gewöhnlichen Steuererklärung und zahlt den Betrag
ohne Anforderung aus?
--
Mark
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 29.09.2005 14:03:13 von Uwe Olufs
"Mark Ise" <> schrieb im Newsbeitrag
news:433b03d3$0$16487$
> Hallo,
>
> googeln bringt mich nicht weiter, drum frag ich mal.
>
>
> A) Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
>
> 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
> 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
> 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
> 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
************
Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
> B) Wenn man in obigem Fall Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, bekommt
> man den Satz, der bis 2003 ausgezahlt wurde (767,-), oder den, der seit
> 2003 bezahlt wird (800,-)?
********+
Der für 1997 gültige Betrag.
> C) Muss man den Kinderzuschlag extra beantragen, oder erkennt das FA
> diesen Umstand an der gewöhnlichen Steuererklärung und zahlt den Betrag
> ohne Anforderung aus?
**********
Musst Du extra beantragen.
Und dem Aufwasch auch gleich mitteilen, dass Du ab 2004 teilweise vermietet
hast.
Uwe
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 00:07:36 von Frank Kozuschnik
Uwe Olufs schrieb:
> Mark Ise schrieb...
>
> > A) Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
> >
> > 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
> > 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
> > 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
> > 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
> ************
> Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
Quelle?
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 07:50:07 von Martin Hentrich
On Fri, 30 Sep 2005 00:07:36 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:
>> Mark Ise schrieb...
>>
>> > A) Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
>> >
>> > 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
>> > 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
>> > 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
>> > 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
>> ************
>> Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
>
>Quelle?
Das steht so im Eigenheimzulagengesetz.
Das gilt nämlich nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
*Selbstverständlich* gibt es die Zulage nur für diesen Anteil. Da
kannst du dir schon mal selber die einfache Mühe machen, das
rauszusuchen. (§2 Begünstigtes Objekt, §4 Nutzung zu eigenen
Wohnzwecken) Wird ein Teil vermietet, dann wird für die Ermittlung der
Höhe der Eigenheimzulage nur der Wert des selbst genutzten Anteils
zugrunde gelegt.
Martin
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 13:44:22 von Frank Kozuschnik
Martin Hentrich schrieb:
> Frank Kozuschnik wrote:
>
> >> Mark Ise schrieb...
> >>
> >> > A) Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
> >> >
> >> > 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
> >> > 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
> >> > 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
> >> > 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
> >> ************
> >> Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
> >
> >Quelle?
>
> Das steht so im Eigenheimzulagengesetz.
>
>
>
> Das gilt nämlich nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
> *Selbstverständlich* gibt es die Zulage nur für diesen Anteil. Da
> kannst du dir schon mal selber die einfache Mühe machen, das
> rauszusuchen. (§2 Begünstigtes Objekt, §4 Nutzung zu eigenen
> Wohnzwecken) Wird ein Teil vermietet, dann wird für die Ermittlung der
> Höhe der Eigenheimzulage nur der Wert des selbst genutzten Anteils
> zugrunde gelegt.
Dass die Bemessungsgrundlage anteilig gekürzt wird, ist mir bekannt.
(Das steht allerdings weder in § 2 noch in § 4, sondern in § 8 Satz 3
EigZulG.) Das kann zu einem geringeren Fördergrundbetrag führen, muss
es aber nicht.
Gefragt war in diesem Fall aber nicht nach dem Fördergrundbetrag,
sondern nach der Kinderzulage. Und dass es Kinderzulage nur anteilig
geben soll, wenn ein Teil der Wohnung vermietet ist, habe ich leider
noch nirgendwo gefunden.
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 14:14:27 von Martin Hentrich
On Fri, 30 Sep 2005 13:44:22 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:
>...noch nirgendwo gefunden.
Für den OP gilt sowieso die Gesetzeslage von 1997. Wie die war findet
man nicht per google. Ansonsten *kann* es sein, daß ihm wegen der
Vermietung und der verringerten Bemessungsgrundlage für 2004 die
Eigenheimzulage gekürzt wird - muß nicht, aber kann, er kann sich das
auch selber ausrechnen. Demgegenüber kann er wahrscheinlich die
Kinderzulage beantragen, eventuell bleibt ein positiver Saldo.
Wenn er zu einem Steuerberater geht aber kaum noch... :-)
Muß ja ein großes Haus sein, wenn man 40% vermieten kann und im Rest
immer noch genug Platz sogar für ein Kind hat...
Sorry Kathinka's law... ;-)
Martin
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 18:53:40 von Frank Kozuschnik
Martin Hentrich schrieb:
> Frank Kozuschnik wrote:
>
> >...noch nirgendwo gefunden.
>
> Für den OP gilt sowieso die Gesetzeslage von 1997. Wie die war findet
> man nicht per google.
Wie kommst du auf Google?
Nochmal zur Klarstellung:
Mark Ise hatte gefragt:
> Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
>
> 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
> 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
> 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
> 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
Darauf hatte Uwe Olufs geantwortet:
> Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
Ich bin anderer Ansicht. Ich meine, dass es auch dann die volle
Kinderzulage gibt, wenn die geförderte Wohnung nur teilweise selbst
genutzt wird. Im Eigenheimzulagengesetz finde ich nämlich als einzige
Folge eine Kürzung der Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag.
Deshalb fragte ich nach einer Quelle für Uwes Behauptung.
Auch du hast bisher keinen brauchbaren Beleg dafür geliefert.
> Ansonsten *kann* es sein, daß ihm wegen der
> Vermietung und der verringerten Bemessungsgrundlage für 2004 die
> Eigenheimzulage gekürzt wird - muß nicht, aber kann, er kann sich das
> auch selber ausrechnen.
Das kann er, wenn er die Gesetzeslage von 1997 kennt. Was du oben
schriebst, klang für mich aber eher so, als hieltest du es für etwas
schwierig, die zu ermitteln.
> Demgegenüber kann er wahrscheinlich die
> Kinderzulage beantragen, eventuell bleibt ein positiver Saldo.
Er ist verpflichtet, dem Finanzamt die Teil-Vermietung unverzüglich
mitzuteilen, wenn sich daraus eine Minderung der Eigenheimzulage
ergibt.
> Muß ja ein großes Haus sein, wenn man 40% vermieten kann und im Rest
> immer noch genug Platz sogar für ein Kind hat...
Stimmt, aber das spricht eigentlich eher dafür, dass er weiterhin die
volle Eigenheimzulage bekommt. Und nach der Rechtslage von 1997 gilt
das erst recht.
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 30.09.2005 19:09:06 von Uwe Olufs
"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> Mark Ise hatte gefragt:
>
>> Bekommt man den Kinderzuschlag der Eigenheimzulage, wenn
>>
>> 1. ein Haus 1997 gekauft wurde
>> 2. die Eigenheimzulage bis 2004 bezahlt wurde
>> 3. erst in 7/2004 das Kind geboren wurde und
>> 4. das Haus seit 2/2004 teilweise (ca40%) vermietet wurde?
>
> Darauf hatte Uwe Olufs geantwortet:
>
>> Ja, aber nur auf den eigengenutzten Anteil.
>
> Ich bin anderer Ansicht. Ich meine, dass es auch dann die volle
> Kinderzulage gibt, wenn die geförderte Wohnung nur teilweise selbst
> genutzt wird. Im Eigenheimzulagengesetz finde ich nämlich als einzige
> Folge eine Kürzung der Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag.
>
> Deshalb fragte ich nach einer Quelle für Uwes Behauptung.
> Auch du hast bisher keinen brauchbaren Beleg dafür geliefert.
Ich hatte mich scheins missverstständlich ausgedrückt.
Sorry.
Kinderzulage gibt es natürlich voll. Ein Euro Eigenheimzulageanspruch für
2004 genügt.
Uwe
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 01.10.2005 07:23:39 von Martin Hentrich
On Fri, 30 Sep 2005 18:53:40 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:
>Auch du hast bisher keinen brauchbaren Beleg dafür geliefert.
Aber den gipps doch gar nicht.
Hast du das nicht gemerkt?
Martin
Re: Eigenheimzulage kompliziert
am 01.10.2005 16:25:03 von Frank Kozuschnik
Martin Hentrich schrieb:
> Frank Kozuschnik wrote:
>
> >Auch du hast bisher keinen brauchbaren Beleg dafür geliefert.
>
> Aber den gipps doch gar nicht.
Dann sind wir uns inzwischen ja alle einig.
> Hast du das nicht gemerkt?
Ich würde sogar behaupten, dass ich der Erste war, der es bemerkt hat.
Allerdings habe ich mich etwas zurückhaltender geäußert.