Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 13:55:31 von Ernst August
Hallo Forum,
folgender Fall: Die Pauschale für einen privat nutzbaren Dienstwagen
in Höhe von 1% Bruttolistenpreis pro Monat wird nicht wie üblich als
geldwerter Vorteil versteuert, sondern vom Nettogehalt abgezogen. Kann
man in diesem Fall den Anteil der dienstlich gefahrenen Kilometern in
irgendeiner Form steuerlich geltend machen, da die Pauschale ja aus dem
Netto bezahlt ist und somit bereits versteuert. Falls ja, in welcher
Höhe lassen sich die Kilometer in der Steuererklärung ansetzen?
Danke im Voraus, Gruß=20
Ernst August
Re: Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 14:00:44 von Uwe Olufs
"Ernst August" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Forum,
folgender Fall: Die Pauschale für einen privat nutzbaren Dienstwagen
in Höhe von 1% Bruttolistenpreis pro Monat wird nicht wie üblich als
geldwerter Vorteil versteuert, sondern vom Nettogehalt abgezogen. Kann
man in diesem Fall den Anteil der dienstlich gefahrenen Kilometern in
irgendeiner Form steuerlich geltend machen, da die Pauschale ja aus dem
Netto bezahlt ist und somit bereits versteuert. Falls ja, in welcher
Höhe lassen sich die Kilometer in der Steuererklärung ansetzen?
Die 1% sind für die private Nutzung.
Für die dienstlich gefahrenen Kilometer zahlt ja der Arbeitgeber das Auto.
Du kannst folglich nichts dafür absetzen, weil Du gar keine Aufwendungen
gehabt hast.
Uwe
Re: Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 14:06:23 von Ernst August
Hallo Uwe,
doch, habe ich, und zwar im Vergleich zur gesetzlichen Regelung der
1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils. Ich zahle 1% aus dem Netto,
was natürlich mehr ist als ein die 1% aufs Brutto und dann versteuert.
Zumindest einen Teil der Differenz müsste doch absetzbar sein, oder
irre ich?
Re: Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 14:48:35 von Martin Schoenbeck
Hallo Ernst August,
Ernst August schrieb:
> Hallo Uwe,
>
> doch, habe ich, und zwar im Vergleich zur gesetzlichen Regelung der
> 1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils. Ich zahle 1% aus dem Netto,
> was natürlich mehr ist als ein die 1% aufs Brutto und dann versteuert.
> Zumindest einen Teil der Differenz müsste doch absetzbar sein, oder
> irre ich?
Das eine Prozent bezieht sich doch auf den Wert des Wagens, nicht auf Dein
Gehalt. Das ändert sich doch nicht dadurch, ob Dein Chef es Dir noch auf
Dein Gehalt drauflegt oder nicht.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 15:29:12 von Florian Schmeichler
"Ernst August" <> wrote in
news::
> Hallo Uwe,
>
> doch, habe ich, und zwar im Vergleich zur gesetzlichen Regelung der
> 1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils. Ich zahle 1% aus dem Netto,
> was natürlich mehr ist als ein die 1% aufs Brutto und dann versteuert.
> Zumindest einen Teil der Differenz müsste doch absetzbar sein, oder
> irre ich?
Du denkst falsch.
In der "1%-Versteuerungsregelung" gilt:
Dein Chef trägt die Kosten für die private Nutzung.
Du zahlst (pauschaliert) die Steuern für den Vorteil, der Dir dadurch
entsteht, dass Dein Chef diese Kosten zahlt.
In der "1%-Netto-Regelung" gilt:
Du zahlst Deinem Chef (pauschaliert) die Kosten für die private Nutzung.
Das finanzamt bekommt nichts, da Dir je kein geldwerter Vorteil
entstanden ist.
In beiden Fällen dreht es sich nur um die private Nutzung des Wagens.
Die dienstliche Nutzung wird jeweils ohnehin vom Chef gezahlt und nicht
verstuert.
Gruss,
Florian
Re: Absetzbarkeit von Dienstkilometern bei Firmenwagenpauschale aus dem Netto
am 29.09.2005 16:22:19 von Martin Hentrich
On 29 Sep 2005 05:06:23 -0700, "Ernst August"
<> wrote:
>doch, habe ich, und zwar im Vergleich zur gesetzlichen Regelung der
>1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils. Ich zahle 1% aus dem Netto,
>was natürlich mehr ist als ein die 1% aufs Brutto und dann versteuert.
>Zumindest einen Teil der Differenz müsste doch absetzbar sein, oder
>irre ich?
Ja, du irrst dich. *Absetzen* kannst du nur etwas, das betrieblich
veranlaßt war. Diese 1% sind aber für deinen ganz persönlichen
privaten Fahrten und das nichts, aber auch gar nichts mit
betrieblicher Veranlassung zu tun.
Daß du gegenüber der anderen Regelung mit Versteuerung des geldwerten
Vorteils schlechter gestellt bist, das stimmt allerdings. Aber das war
dein freier Wille: Du wolltest das Auto. Es gibt eben verschiedene
Regelungen Deine ist für das Unternehmen günstiger, das hätte ja
schließlich auch SV-Beiträge auf deinen geldwerten Vorteil zahlen
müssen, die es sooo spart... ;-)
Aber einem Prinzen aus gutem Hause ficht das doch nicht an, das sind
doch Peanuts...
Martin