KSt-Guthaben, fortgeschr. Endbetrag
KSt-Guthaben, fortgeschr. Endbetrag
am 29.09.2005 18:21:38 von Christoph Auer
Hallo,
ich habe für einen gemeinnützigen Verein mit wirtschaftlichem
(steuerpflichtigem) Geschäftszweig die Buchführung übernommen.
Das KSt-Guthaben (§37 Abs.2 Satz 3 KStG) und der fortgeschriebene
Endbetrag im S. des §38 Abs.2 Satz 1 KStG, ist mir allerdings noch ein
großers Rätsel. (Anlage KSt 1F in d. Steuererklärung)
Ich weiß, dass es daher rührt, dass der wirt. Geschäftszweig auch vor
2001 Gewinne verbucht hatte.
Vom Finanzamt gab es weder zum KSt-Guthaben, noch zum fortgeschriebenen
Endbetrag einen Bescheid. Lediglich zum steuerlichen Einlagekonto habe
ich einen gefunden, welches (wie in der Erklärung angegeben) mit 0 Euro
festgesetzt wurde.
Ich vermute, dass sie die 2 fraglichen Beträge im Wirtschaftsjahr 2005
nicht ändern.
Mich würde jedoch interessiere, wie diese Beträge entstanden sind. Es
wäre nett, wenn mir dies jemand an einem knappen Beispiel aufzeigen könnte.
Besten Dank,
Christoph
Re: KSt-Guthaben, fortgeschr. Endbetrag
am 29.09.2005 18:39:36 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Sep 2005 18:21:38 +0200, schrieb Christoph Auer
<> :
>Vom Finanzamt gab es weder zum KSt-Guthaben, noch zum fortgeschriebenen
>Endbetrag einen Bescheid.
Dann gibt es da auch keine Bestände. Die müssen vom FA festgestellt
werden.
>Lediglich zum steuerlichen Einlagekonto habe
>ich einen gefunden, welches (wie in der Erklärung angegeben) mit 0 Euro
>festgesetzt wurde.
Beim Verein nicht ungewöhnlich.
>Ich vermute, dass sie die 2 fraglichen Beträge im Wirtschaftsjahr 2005
>nicht ändern.
Sie dürften gar nicht existieren.
>Mich würde jedoch interessiere, wie diese Beträge entstanden sind.
Würde mich auch interessieren :-)
>Es
>wäre nett, wenn mir dies jemand an einem knappen Beispiel aufzeigen könnte.
Das KSt-Guthaben entsteht aus einem alten EK40. Das sind Gewinne, die
mit Körperschaftsteuer belastet sind, aber noch nicht verwendet
wurden. Die Bestände werden durch das FA jährlich festgestellt.
Das ehemalige EK02, also nicht steuerbelastete Gewinne, wird ebenfalls
jährlich festgestellt.
Grüße
Axel
Re: KSt-Guthaben, fortgeschr. Endbetrag
am 29.09.2005 19:19:52 von Christoph Auer
Axel Böhm schrieb:
>>Vom Finanzamt gab es weder zum KSt-Guthaben, noch zum fortgeschriebenen
>>Endbetrag einen Bescheid.
>
>
> Dann gibt es da auch keine Bestände. Die müssen vom FA festgestellt
> werden.
>
So etwas hatte ich schon vermutet.
[...]
>
>>Es
>>wäre nett, wenn mir dies jemand an einem knappen Beispiel aufzeigen könnte.
>
>
> Das KSt-Guthaben entsteht aus einem alten EK40. Das sind Gewinne, die
> mit Körperschaftsteuer belastet sind, aber noch nicht verwendet
> wurden. Die Bestände werden durch das FA jährlich festgestellt.
>
> Das ehemalige EK02, also nicht steuerbelastete Gewinne, wird ebenfalls
> jährlich festgestellt.
>
Herzlichen Dank für die Erklärung und die rasche Hilfe.
Viel Grüsse,
Christoph