Versteuerung von Teilauszahlern
Versteuerung von Teilauszahlern
am 28.09.2005 23:03:15 von Harald Friis
Hallo,
mal eine Frage an die Praktiker:
- gibt es seit 1.1. eigentlich noch Tarife mit Teilauszahlung?
- falls ja, wie werden die versteuert? Sind die Teilauszahlungen
steuerfrei, bei der Endauszahlung wird dann die Summe aller Teil- und
Endauszahlung addiert? Oder wird auch bei den einzelnen Auszahlungen
schon ein Steuerbetrag fällig?
Nein, ich muss nicht überzeugt werden, dass dieses Produkt eine
schlechte Rendite hat. Ich möchte nur wissen, wie es korrekt berechnet
wird.
Danke
Gruß
Harald Friis
Re: Versteuerung von Teilauszahlern
am 29.09.2005 00:42:07 von Michael Friese
theoretische antwort ;)
aeg (alterseinkünftegesetz) sagt das erträge aus lv hälftig besteuert
werden, voraussetzung endalter 60 jahre.
fazit: auzahlungen davor = volle besteuerung.
m.E. kommen teilauszahlungen vollständig aus erträgen und nicht aus
deckungskapital, müsste bedeuten dass die tarife kurz oder lang wohl in der
tonne landen.
gruß
mf
Re: Versteuerung von Teilauszahlern
am 29.09.2005 19:17:36 von Harald Friis
"FRIESE" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Fast-Namesvetter ;-)
> m.E. kommen teilauszahlungen vollständig aus erträgen und nicht
> aus deckungskapital, müsste bedeuten dass die tarife kurz oder
> lang wohl in der tonne landen.
Nein, es ist eher umgekehrt. Die gesamten Überschüsse gibt es
üblicherweise am Ende der Auszahlung. Insofern würde schon viel über
die steuerfreie Teilauszahlung sprechen. Nochmal die Frage in die
Runde: gibt es noch Teilauszahler-Tarife?
Danke und Gruß
Harald Friis
Re: Versteuerung von Teilauszahlern
am 30.09.2005 16:30:01 von Nils-Oliver Majewski
"Harald Friis" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhh8b4$3vh$
> "FRIESE" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
> Hallo Fast-Namesvetter ;-)
>
> > m.E. kommen teilauszahlungen vollständig aus erträgen und nicht
> > aus deckungskapital, müsste bedeuten dass die tarife kurz oder
> > lang wohl in der tonne landen.
>
> Nein, es ist eher umgekehrt. Die gesamten Überschüsse gibt es
> üblicherweise am Ende der Auszahlung. Insofern würde schon viel über
> die steuerfreie Teilauszahlung sprechen. Nochmal die Frage in die
> Runde: gibt es noch Teilauszahler-Tarife?
Ja, es gibt noch Teilauszahlungstarife. Die Versteuerung der ersten
Auszahlungen fallen ja erst in ca. 12 Jahren an.
Da die Tarife unterschiedlich sind, werden die Auszahlungen sicherlich auch
unterschiedlich versteuert.
Der mir bekannte Tarif weist eine Überschussbeteiligung bei der Auszahlung
aus. Nur dieser Überschussanteil muss zu 100% als Einkommen angerechnet und
somit zur Versteuerung herangezogen werden.
Nils Majewski
>
> Danke und Gruß
>
> Harald Friis
Re: Versteuerung von Teilauszahlern
am 02.10.2005 09:08:28 von Harald Friis
"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhji5p$rqt$02$
Hallo Nils,
> Ja, es gibt noch Teilauszahlungstarife. Die Versteuerung der
> ersten Auszahlungen fallen ja erst in ca. 12 Jahren an.
> Da die Tarife unterschiedlich sind, werden die Auszahlungen
> sicherlich auch unterschiedlich versteuert.
> Der mir bekannte Tarif weist eine Überschussbeteiligung bei der
> Auszahlung aus. Nur dieser Überschussanteil muss zu 100% als
> Einkommen angerechnet und somit zur Versteuerung herangezogen
> werden.
Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: bei jeder
Teilauszahlung wird ein unterschiedlicher Überschuss ausgewiesen? Nach
Gesetz wird ja vereinfachend der Überschuss als (Auszahlung ./.
Einzahlung) definiert. Würde es dir was ausmachen, mir den Anbieter zu
nennen? Danke.
Gruß
Harald Friis
Re: Versteuerung von Teilauszahlern
am 03.10.2005 14:10:07 von Nils-Oliver Majewski
"Harald Friis" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dho205$eiq$
> "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dhji5p$rqt$02$
>
> Hallo Nils,
>
> > Ja, es gibt noch Teilauszahlungstarife. Die Versteuerung der
> > ersten Auszahlungen fallen ja erst in ca. 12 Jahren an.
> > Da die Tarife unterschiedlich sind, werden die Auszahlungen
> > sicherlich auch unterschiedlich versteuert.
> > Der mir bekannte Tarif weist eine Überschussbeteiligung bei der
> > Auszahlung aus. Nur dieser Überschussanteil muss zu 100% als
> > Einkommen angerechnet und somit zur Versteuerung herangezogen
> > werden.
>
> Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig: bei jeder
> Teilauszahlung wird ein unterschiedlicher Überschuss ausgewiesen? Nach
> Gesetz wird ja vereinfachend der Überschuss als (Auszahlung ./.
> Einzahlung) definiert. Würde es dir was ausmachen, mir den Anbieter zu
> nennen? Danke.
Nils
> Gruß
>
> Harald Friis