Freibetrag §16 EStG - Def. vollend. 55 Lebensjahr

Freibetrag §16 EStG - Def. vollend. 55 Lebensjahr

am 27.09.2005 16:39:08 von tom blank

Hallo NG,

in § 16 EStG wird freibetrag gewährt, wenn zum Zeitpunkt der
Betriebsveräußerung das 55. Lj. vollendet war.

Wenn jemand im Dez. 2004 55 Jahre alt wird und Beteiligung im Sept. 2004
beendet wurde (Betriebsaufgabe mit Veräußerungsgewinn) kriegt er m. E.
keinen Freibetrag.

Ist dies so richtig, oder könnte man unter Zeitpunkt ggf. auch das
Kalenderjahr ansehen?

Re: Freibetrag §16 EStG - Def. vollend. 55 Lebensjahr

am 28.09.2005 10:18:27 von Uwe Olufs

"tom blank" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhbli5$fdr$00$
> Hallo NG,
>
> in § 16 EStG wird freibetrag gewährt, wenn zum Zeitpunkt der
> Betriebsveräußerung das 55. Lj. vollendet war.
>
> Wenn jemand im Dez. 2004 55 Jahre alt wird und Beteiligung im Sept. 2004
> beendet wurde (Betriebsaufgabe mit Veräußerungsgewinn) kriegt er m. E.
> keinen Freibetrag.
>
> Ist dies so richtig, oder könnte man unter Zeitpunkt ggf. auch das
> Kalenderjahr ansehen?

Nein, Du musst das 55. Lebensjahr vollendet haben. Taggenau.

Uwe

Re: Freibetrag §16 EStG - Def. vollend. 55 Lebensjahr

am 29.09.2005 09:59:29 von tom blank

Danke!


"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhdjkp$ie8$
>
> "tom blank" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dhbli5$fdr$00$
>> Hallo NG,
>>
>> in § 16 EStG wird freibetrag gewährt, wenn zum Zeitpunkt der
>> Betriebsveräußerung das 55. Lj. vollendet war.
>>
>> Wenn jemand im Dez. 2004 55 Jahre alt wird und Beteiligung im Sept. 2004
>> beendet wurde (Betriebsaufgabe mit Veräußerungsgewinn) kriegt er m. E.
>> keinen Freibetrag.
>>
>> Ist dies so richtig, oder könnte man unter Zeitpunkt ggf. auch das
>> Kalenderjahr ansehen?
>
> Nein, Du musst das 55. Lebensjahr vollendet haben. Taggenau.
>
> Uwe
>