Verhalten bei günstigem Bescheid während Klageverfahren

Verhalten bei günstigem Bescheid während Klageverfahren

am 27.09.2005 17:34:03 von Uwe Bekemann

Hallo,

mir stellt sich ein Sachverhalt, für den ich gern Ihre Einschätzung zum
weiteren Verhalten erfahren möchte.

Sachverhalt:
Vor rd. 6 Jahren erhob ich erfolglos Einspruch gegen einen
Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998; streitig waren die Behandlung
einer dauernden Last und Vermietung / Verpachtung. Daraufhin erhob ich
Klage. Da Verfahren in vergleichbaren Sachverhalten beim BFH anhängig waren,
wurde das Verfahren ausgesetzt. Für die Folgejahre 1999 bis 2002 entschied
das FA jeweils in den jährlichen Ausgleichsverfahren für mich ungünstig; die
Entscheidungen ergingen unter dem Hinweis auf die Klagesache etc. vorläufig.
Für 2003 wurde nur noch teilweise für mich ungünstig entschieden, für 2004
für mich günstig, so wie beantragt.
Unter dem Hinweis auf inzwischen ergangene höchstrichterliche Urteile wurden
mir nunmehr vom FA für die Jahre 1998 und 1999 Bescheide übermittelt, die
die ursprünglichen ersetzen ("Dieser Bescheid ersetzt den angefochtenen
Bescheid. Das Klageverfahren ist hierdurch nicht erledigt; es wird unter dem
Hinweis auf § 68 Finanzgerichtsordnung mit diesem Bescheid als neuem
Verfahrensgegenstand fortgesetzt" - so lautet die Formulierung unter
"Erläuterungen").

Die neuen Bescheide für 1998 und 1999 erfüllen mein Klagebegehren in den
streitigen Sachverhaltsaspekten vollständig; ich sehe mich deshalb gar nicht
mehr beschwert. Für 2000 bis 2002 bin ich noch vollständig beschwert, für
2003 teilweise und für 2004 wiederum nicht mehr.
Am Grundsachverhalt hat sich weder nach 1999 noch nach 2002 oder 2003 etwas
geändert; deshalb frage ich mich, wie es zu den oben beschriebenen
Unterschieden in der Behandlung durch das FA kommen kann und wie ich mich
nun verhalten kann. Dabei sehe ich, dass die neuen Bescheide mein
Klagebegehren erfüllen, aber Gegenstand des Verfahrens werden, ich sie also
quasi mit meiner Klage angreife, obwohl sie meinen Wünschen entsprechen.

Können Sie mir mit einer Einschätzung helfen? Vielen Dank in voraus!

Freundliche Grüße,
Uwe Bekemann

Re: Verhalten bei günstigem Bescheid während Klageverfahren

am 27.09.2005 18:08:47 von axbnospamatall

Am Tue, 27 Sep 2005 17:34:03 +0200, schrieb "Uwe Bekemann"
<> :

>Unter dem Hinweis auf inzwischen ergangene höchstrichterliche Urteile wurden
>mir nunmehr vom FA für die Jahre 1998 und 1999 Bescheide übermittelt, die
>die ursprünglichen ersetzen ("Dieser Bescheid ersetzt den angefochtenen
>Bescheid. Das Klageverfahren ist hierdurch nicht erledigt; es wird unter dem
>Hinweis auf § 68 Finanzgerichtsordnung mit diesem Bescheid als neuem
>Verfahrensgegenstand fortgesetzt" - so lautet die Formulierung unter
>"Erläuterungen").

Wird ein durch Klage engefochtener Bescheid durch das FA geändert wird
der geänderte Bescheid automatisch zum Gegenstand des Verfahrens.
Andernfalls müsste man ja gegen den geänderten Bescheid wieder
Einspruch einlegen usw.

>Die neuen Bescheide für 1998 und 1999 erfüllen mein Klagebegehren in den
>streitigen Sachverhaltsaspekten vollständig; ich sehe mich deshalb gar nicht
>mehr beschwert.

Das FA sendet diese Bescheide an das Gericht. Dieses wird Dir das dann
nochmal mitteilen und die Klagerücknahme empfehlen, da die Klage sonst
abgewiesen werden würde, wegen der fehlenden Beschwer.
Die Kosten für das Verfahren werden aber trotzdem dem FA auferlegt. (§
138 Abs. 2 FGO).
Falls ein Prozessvertreter bestellt war, wird dieser evtl noch einen
Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen.

>Am Grundsachverhalt hat sich weder nach 1999 noch nach 2002 oder 2003 etwas
>geändert; deshalb frage ich mich, wie es zu den oben beschriebenen
>Unterschieden in der Behandlung durch das FA kommen kann und wie ich mich
>nun verhalten kann.

Das FA wird nun vermutlich die Bescheide langsam abarbeiten und
entsprechende Änderungsbescheide erlassen. Vorausgesetzt natürlich der
strittige Sachverhalt war in jedem VZ identisch.
Solang das FA die Vorläufigkeit nach § 165 AO nicht aufhebt, brennt
hier erstmal nichts an. Die Festsetzungsverjährung tritt jedoch
frühestens zwei Jahre nach Bekanntgabe des Urteils des BFH ein. daher
wäre interessant, wann dieses Urteil gesprochen wurde.


Grüße

Axel

Re: Verhalten bei günstigem Bescheid während Klageverfahren

am 28.09.2005 19:54:20 von Uwe Bekemann

Vielen Dank für die Auskunft! Sie hilft mir sehr!

Freundliche Grüße,
Uwe Bekemann