Belohnung die zur Ergreifung und Verurteilung eines Straftäters führt

Belohnung die zur Ergreifung und Verurteilung eines Straftäters führt

am 28.09.2005 17:25:39 von Georg Appel

Hallo NG,

ich habe in der Verwandtschaft ein steuerrechtliches Problem. Es geht um die
Belohnung, die von einer Firma für die Ergreifung eines Straftäters an einen
Tippgeber gezahlt wird. Es geht um einen fünfstelligen Betrag. Nun stellt
sich die Frage nach der steuerrechtlichen Bewertung. Ist dieses Geld
steuerpflichtig? Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage?

Vielen Dank für alle Infos,

Georg

Re: Belohnung die zur Ergreifung und Verurteilung eines Straftäters führt

am 01.10.2005 17:12:06 von Matthias Reichelt

Nein; keine Einkünfte nach § 22 Nr.3 EStG;
Merkmal "um des Entgelts willen" fehlt;
FG Düsseldorf 21.08.1968, VIII 401/67; EFG 1969, 120 (rkr.)
Gruss Matti
"Georg Appel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dhbo9k$b9c$05$
> Hallo NG,
>
> ich habe in der Verwandtschaft ein steuerrechtliches Problem. Es geht um
> die
> Belohnung, die von einer Firma für die Ergreifung eines Straftäters an
> einen
> Tippgeber gezahlt wird. Es geht um einen fünfstelligen Betrag. Nun stellt
> sich die Frage nach der steuerrechtlichen Bewertung. Ist dieses Geld
> steuerpflichtig? Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage?
>
> Vielen Dank für alle Infos,
>
> Georg
>
>

Re: Belohnung die zur Ergreifung und Verurteilung eines Straftäters führt

am 03.10.2005 15:23:57 von Hans-Peter Popowski

"Georg Appel" schrieb im Newsbeitrag
news:dhbo9k$b9c$05$

Hallo Georg,

> ich habe in der Verwandtschaft ein steuerrechtliches Problem. Es geht um
> die Belohnung, die von einer Firma für die Ergreifung eines Straftäters an
> einen Tippgeber gezahlt wird. Es geht um einen fünfstelligen Betrag. Nun
> stellt sich die Frage nach der steuerrechtlichen Bewertung. Ist dieses
Geld
> steuerpflichtig? Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage?

vergleiche Dein Problem einfach mit einem Finderlohn, der ist auch
grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter