Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 12:17:27 von Steffen Hauser

Hallo,

folgende Situation: Im August habe ich mit meinem Gewerbebetrieb
begonnen und hatte recht hohe Betriebsausgaben. Die Gewerbeanmeldung hat
sich ein wenig hingezogen (da genehmigungspflichtig), auch das Finanzamt
hat sich danach nicht sofort gemeldet. Nun, da alle Formalitäten
erledigt sind, werde ich für September zum ersten Mal eine
Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Kann ich das auch noch für den Monat
August machen? Oder muss ich bis zum Jahresende warten? Oder welche
Möglichkeit besteht, die recht hohen gezahlten Vorsteuer-Beträge aus dem
August vorzeitig zu bekommen?

Danke für jeden Hinweis,
-STEFFEN-

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldun

am 01.10.2005 12:35:08 von Edwin Mager

Steffen Hauser schrieb:

> Oder welche Möglichkeit besteht, die recht hohen gezahlten
> Vorsteuer-Beträge aus dem August vorzeitig zu bekommen?

UST-Anmeldung für August 2005 = spätester Termin 10. Oktober 2005
UST-Anmeldung für September 2005 = spätester Termin 10. Novemberr 2005

wo liegt Dein Problem?

--
Gruß Edwin

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Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 12:36:28 von Siegfried Rundstedt

Steffen Hauser schrieb:
> Hallo,
>
> folgende Situation: Im August habe ich mit meinem Gewerbebetrieb
> begonnen und hatte recht hohe Betriebsausgaben. Die Gewerbeanmeldung hat
> sich ein wenig hingezogen (da genehmigungspflichtig), auch das Finanzamt
> hat sich danach nicht sofort gemeldet. Nun, da alle Formalitäten
> erledigt sind, werde ich für September zum ersten Mal eine
> Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Kann ich das auch noch für den Monat
> August machen? Oder muss ich bis zum Jahresende warten? Oder welche
> Möglichkeit besteht, die recht hohen gezahlten Vorsteuer-Beträge aus dem
> August vorzeitig zu bekommen?
>
> Danke für jeden Hinweis,
> -STEFFEN-

1. Nach der Schilderung warst Du im August Unternehmer im Sinne
des UStG.
2. Also *bist Du verpflichtet*, nicht nur berechtigt, für August
eine USt-VA abzugeben.
3. Genauer gesagt *warst* Du verpflichtet, dies bis zum 10. September
zu tun.
4. Also hol dies nach, und der Vorsteuerüberhang wird erstattet.

Gruß, Steve

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 13:16:09 von Eric Lorenz

E. Mager schrieb:

>>Oder welche Möglichkeit besteht, die recht hohen gezahlten
>>Vorsteuer-Beträge aus dem August vorzeitig zu bekommen?
>
>
> UST-Anmeldung für August 2005 = spätester Termin 10. Oktober 2005
> UST-Anmeldung für September 2005 = spätester Termin 10. Novemberr 2005
>
> wo liegt Dein Problem?

Das du die Frage net verstanden hast?

Erstmal vorweg: deine Termine gelten nur, wenn eine
Dauerfristverlängerung besteht!

Und nu zu dem OP. Du kannst die Vorsteuerbeträge ohne Probleme in Deine
1. Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen. Die Gewerbeanmeldung ist
übrigens für die Umsatzsteuer unrelevant (nur ein kleiner Indiz!)
Wichtig ist, wann die erste unternehmerische Handlung stattgefunden hat.

Du kannst natürlich eine VA auch schon für August abgeben. Nur gibt das
meist ein Problem im Amt, das das Umsatzsteuersignal noch nicht gesetzt
wurde, und deswegen die VA nicht verbucht werden kann.

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 13:18:30 von Eric Lorenz

Steve Highcastle schrieb:

> 1. Nach der Schilderung warst Du im August Unternehmer im Sinne
> des UStG.

Stimmt!

> 2. Also *bist Du verpflichtet*, nicht nur berechtigt, für August
> eine USt-VA abzugeben.

Und hier liegt das Problem. Gerade wenn das Umsatzsteuersignal noch
nicht gesetzt wurde, neigen FÄ dazu, diese noch nicht anzunehmen.

> 3. Genauer gesagt *warst* Du verpflichtet, dies bis zum 10. September
> zu tun.

Richtig!

> 4. Also hol dies nach, und der Vorsteuerüberhang wird erstattet.

Siehe zu Punkt 2. FÄ haben damit Probleme.

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldun

am 01.10.2005 13:28:26 von Matthias Kryn

Eric Lorenz schrieb:
> Steve Highcastle schrieb:

> > 2. Also *bist Du verpflichtet*, nicht nur berechtigt, für
> > August eine USt-VA abzugeben.
>
> Und hier liegt das Problem. Gerade wenn das
> Umsatzsteuersignal noch nicht gesetzt wurde, neigen FÄ dazu,
> diese noch nicht anzunehmen.

Aus eigener Erfahrung: ACK.

Grüße
Matthias

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 14:05:29 von Steffen Hauser

Eric Lorenz schrieb:
> Und hier liegt das Problem. Gerade wenn das Umsatzsteuersignal noch
> nicht gesetzt wurde, neigen FÄ dazu, diese noch nicht anzunehmen.


Hallo Eric,

was genau bedeutet "Umsatzsteuersignal" und was verbirgt sich hinter dem
Begriff?

-STEFFEN-

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 14:08:01 von Steffen Hauser

Eric Lorenz schrieb:

> Und nu zu dem OP. Du kannst die Vorsteuerbeträge ohne Probleme in Deine
> 1. Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen. Die Gewerbeanmeldung ist
> übrigens für die Umsatzsteuer unrelevant (nur ein kleiner Indiz!)
> Wichtig ist, wann die erste unternehmerische Handlung stattgefunden hat.

Hallo Eric,

ich glaube, das gibt mein Steuerprogramm SteuerSparErklärung
(Akademische Arbeitsgemeinschaft) nicht her. Wenn ich dort einen Monat
auswähle (bspw. September) dann werden auch nur die Beträge dieses
Monats berücksichtigt. Glaube nicht, dass ich da die Zahlungen von
August noch mit unterbringen kann. Also bis Jahresende warten?

-STEFFEN-

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 14:14:59 von Martin Schoenbeck

Hallo Steffen,

Steffen Hauser schrieb:

> Oder muss ich bis zum Jahresende warten?

Wenn Du bis zum Jahresende wartest, kann das im Ergebnis zu einer höheren
Steuerlast führen. Die verausgabten Vorsteuern sind nämlich in diesem Jahr
bereits Ausgaben, der Erstattungsbetrag dann erst im nächsten Jahr eine
Einnahme. Wenn Du also dieses Jahr womöglich schon sehr wenig zu versteuern
hast, im nächsten Jahr aber absehbar recht viel, hast Du durch die
Progression einen Verlust. Umgekehrt kann es natürlich ein Gewinn sein,
wenn Du dieses Jahr viel und nächstes Jahr wenig zu versteuern hast. Und
selbst wenn Du jetzt unverzüglich anmeldest, kann das leicht passieren, daß
die Erstattung erst nächstes Jahr kommt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldun

am 01.10.2005 16:22:09 von Edwin Mager

Eric Lorenz schrieb:
> E. Mager schrieb:
>
>>> Oder welche Möglichkeit besteht, die recht hohen gezahlten
>>> Vorsteuer-Beträge aus dem August vorzeitig zu bekommen?
>>
>>
>> UST-Anmeldung für August 2005 = spätester Termin 10. Oktober 2005
>> UST-Anmeldung für September 2005 = spätester Termin 10. Novemberr
>> 2005
>>
>> wo liegt Dein Problem?
>
> Das du die Frage net verstanden hast?

DOCH - hat der OP etwas gesagt, bezgl. Fristverlängerung? Ich gehe
davon aus, das er eine hat, und somit ist meine Aussage korrekt. (Der OP
hätte ja auch erwähnen können, das er _keine_ Fristverlängerung hat, hat
er aber nicht).

> Erstmal vorweg: deine Termine gelten nur, wenn eine
> Dauerfristverlängerung besteht!

ACK

--
Gruß Edwin

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Re: Wie Vorsteuer zurückholen,die vorUSt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 17:21:39 von Marcus Berger

Steffen Hauser schrieb am Sa 01 Okt 2005 14:08:01:

>ich glaube, das gibt mein Steuerprogramm SteuerSparErklärung
>(Akademische Arbeitsgemeinschaft) nicht her. Wenn ich dort einen
>Monat auswähle (bspw. September) dann werden auch nur die Beträge
>dieses Monats berücksichtigt.

Die Voranmeldung kann man auch von Hand ausfüllen. Lass dich von deiner
Software doch nicht gängeln.

Gruß

Marcus
--
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loose
upon the world. - That's me.

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 17:33:12 von Eric Lorenz

E. Mager schrieb:

> DOCH - hat der OP etwas gesagt, bezgl. Fristverlängerung? Ich gehe
> davon aus, das er eine hat, und somit ist meine Aussage korrekt. (Der OP
> hätte ja auch erwähnen können, das er _keine_ Fristverlängerung hat, hat
> er aber nicht).

Die Besonderheit ist eine Dauerfristverlängerung! Der Normalfall ist,
das keine besteht!

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 17:34:46 von Eric Lorenz

Steffen Hauser schrieb:

> ich glaube, das gibt mein Steuerprogramm SteuerSparErklärung
> (Akademische Arbeitsgemeinschaft) nicht her. Wenn ich dort einen Monat
> auswähle (bspw. September) dann werden auch nur die Beträge dieses
> Monats berücksichtigt. Glaube nicht, dass ich da die Zahlungen von
> August noch mit unterbringen kann. Also bis Jahresende warten?

In diesem Falle buchst Du die Rechnungen unter dem Datum der
Betriebsanmeldung (z.B. 01.09.2005) ein. Dann sollte es gehen.

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 17:37:14 von Eric Lorenz

Steffen Hauser schrieb:

> was genau bedeutet "Umsatzsteuersignal" und was verbirgt sich hinter dem
> Begriff?

Finanzamtsintern: Daran erkennt das FA, das Du ein
umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist. Mehr nicht. Wenn nun eine Va
ankommt, wo deine Steuernummer drauf ist, aber kein Signal gesetzt ist,
gibt das System einen Fehler aus. Ist das Signal gesetzt, wird die
Eingabe angenommen.

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 17:48:32 von Martin Hentrich

On Sat, 01 Oct 2005 17:37:14 +0200, Eric Lorenz <>
wrote:

>Wenn nun eine Va
>ankommt, wo deine Steuernummer drauf ist, aber kein Signal gesetzt ist,

Wo wird das Signal gesetzt, wer macht das und wie siht dieses Signal
aus?

Ich glaube das wollte er wissen.

Martin

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 01.10.2005 18:17:59 von Eric Lorenz

Martin Hentrich schrieb:
Hallo!

> Wo wird das Signal gesetzt, wer macht das und wie siht dieses Signal
> aus?

Bin zwar kein Computer, aber egal:
1. Ein netter FA-Sachbearbeiter.
2. Wahrscheinlich ein Kreuz bei irgendeiner Abfrage.
Und wenn man nun die Stammdaten abfragt...

Eric

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldun

am 02.10.2005 10:01:15 von Edwin Mager

Eric Lorenz schrieb:
> E. Mager schrieb:
>
>> DOCH - hat der OP etwas gesagt, bezgl. Fristverlängerung? Ich gehe
>> davon aus, das er eine hat, und somit ist meine Aussage korrekt.
>> (Der OP hätte ja auch erwähnen können, das er _keine_
>> Fristverlängerung hat, hat er aber nicht).
>
> Die Besonderheit ist eine Dauerfristverlängerung! Der Normalfall ist,
> das keine besteht!

Neu für mich, ich kenne nur Kollegen (Handwerk) mit
Dauerfristverlängerung!

--
Gruß Edwin

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Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldung liegt?

am 02.10.2005 10:12:56 von Eric Lorenz

E. Mager schrieb:
>
> Neu für mich, ich kenne nur Kollegen (Handwerk) mit
> Dauerfristverlängerung!

Siehst Du! Üblich ist die Dauerfrist zwar, aber es ist halt die
Ausnahmeregelung. Gesetzlich ist es nunmal so, das am 10. des
darauffolgenden Monats der Stichtag ist. Fristverlängerung gibt es halt
nur aufgrund von zusätzlichen Antrag.

Eric

P.s. Ebenso, wie manche ihre Umsätze nach IST versteuern, dies aber nie
so dem FA gemeldet haben.

Re: Wie Vorsteuer zurückholen, die vor USt-Voranmeldun

am 02.10.2005 10:38:02 von Edwin Mager

Eric Lorenz schrieb:
> E. Mager schrieb:
>>
>> Neu für mich, ich kenne nur Kollegen (Handwerk) mit
>> Dauerfristverlängerung!
>
> Siehst Du! Üblich ist die Dauerfrist zwar, aber es ist halt die
> Ausnahmeregelung. Gesetzlich ist es nunmal so, das am 10. des
> darauffolgenden Monats der Stichtag ist. Fristverlängerung gibt es
> halt nur aufgrund von zusätzlichen Antrag.

schon klar (jetzt) - ich habe seit Beginn meines Betriebes (<15Jahre)
nur die Dauerfristverlängerung kennen gelernt. hat wenigsten keinerlei
Nachteile, sondern nur Vorteile - so ich sehe!


--
Gruß Edwin

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