Anlageverkauf und USt
am 01.10.2005 16:50:14 von Michael Hotjakov
Hallo NG,
Vorab die Problemschilderung:
Im Jahre 2001 wurde eine gebrauchte Betriebsanlage vom privat für netto
2500 DM erworben und in 3 Jahren abgeschrieben.
2004 wurde diese Anlage für netto 2325 EUR verkauft und auch netto als
Erlöse aus der Veräußerung gebucht.
Das FA behauptet:
"Anlagenverkäufe sind - auch wenn die veräußerten Gegenstände ohne VSt
erworben wurden - USt-pflichtige Lieferungen."
Und weiter:
"Der von Ihnen vereinahmte Betrag von 2325 EUR entspricht somit einem
Bruttobetrag aus dem die USt herauszurechnen ist. Das Nettoentgelt betrug
daher 2004 EUR. Die darauf entfallene USt beträgt 320,64 EUR"
Frage:
1. Was meint Ihr dazu ?
2. Wo im UStG ist dies geregelt ?
Für die Tips vielen Dank.
Gruß
Michael
Re: Anlageverkauf und USt
am 01.10.2005 17:39:16 von Eric Lorenz
Michael Hotjakov schrieb:
> Vorab die Problemschilderung:
> Im Jahre 2001 wurde eine gebrauchte Betriebsanlage vom privat für netto
> 2500 DM erworben und in 3 Jahren abgeschrieben.
>
> 2004 wurde diese Anlage für netto 2325 EUR verkauft und auch netto als
> Erlöse aus der Veräußerung gebucht.
>
> Das FA behauptet:
> "Anlagenverkäufe sind - auch wenn die veräußerten Gegenstände ohne VSt
> erworben wurden - USt-pflichtige Lieferungen."
>
> Und weiter:
> "Der von Ihnen vereinahmte Betrag von 2325 EUR entspricht somit einem
> Bruttobetrag aus dem die USt herauszurechnen ist. Das Nettoentgelt betrug
> daher 2004 EUR. Die darauf entfallene USt beträgt 320,64 EUR"
>
> Frage:
> 1. Was meint Ihr dazu ?
Das du plenkst? Ansonsten: Die Einschaätzung ist grundsätzlich so
richtig. Es ist unrelevant, ob der Einkauf mit VoSt war, oder net.
> 2. Wo im UStG ist dies geregelt ?
Grob:
§ 1 Abs. 1 UStG ;-)
Eric
Re: Anlageverkauf und USt
am 01.10.2005 17:41:48 von Oliver Trost
Hallo,
Der Verkauf ist eine ganz normale Lieferung nach §3 Abs.1 UStG. Ort ist nach
§3 Abs. 5a i.V.m. Abs.6 UStG in Dtschl. . Ich gehe davon aus das die
Betriebsanlage in einer deutschen Betriebsstätte war. Da Ihr den Umsatz im
Rahmen des Unternehmens getätigt habt, ist dieser streuerbar nach §1 Abs. 1
Nr.1 UStG. Mangels Steuerbefreiung somit steuerpflichtig und unterliegt dem
Regelstuersatz von 16%. Das die Umsatzsteuer aus dem Zahlbetrag
herausgerechet wird, steht in den Richtlinien. Nur wenn man einen Gegenstand
für außerunternehmerischen Zwecke entnimmt, von dem man bei der Anschaffung
keine Vorsteuer gezogen hat, kann man die Entnahme ohne Umsatzsteuer
vollziehen (§3 Abs. 1b Satz 2). Verkauf ist immer mit Umsatzsteuer.
gruß oliver
"Michael Hotjakov" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo NG,
>
> Vorab die Problemschilderung:
> Im Jahre 2001 wurde eine gebrauchte Betriebsanlage vom privat für netto
> 2500 DM erworben und in 3 Jahren abgeschrieben.
>
> 2004 wurde diese Anlage für netto 2325 EUR verkauft und auch netto als
> Erlöse aus der Veräußerung gebucht.
>
> Das FA behauptet:
> "Anlagenverkäufe sind - auch wenn die veräußerten Gegenstände ohne VSt
> erworben wurden - USt-pflichtige Lieferungen."
>
> Und weiter:
> "Der von Ihnen vereinahmte Betrag von 2325 EUR entspricht somit einem
> Bruttobetrag aus dem die USt herauszurechnen ist. Das Nettoentgelt betrug
> daher 2004 EUR. Die darauf entfallene USt beträgt 320,64 EUR"
>
> Frage:
> 1. Was meint Ihr dazu ?
> 2. Wo im UStG ist dies geregelt ?
>
> Für die Tips vielen Dank.
>
> Gruß
> Michael
>
Re: Anlageverkauf und USt
am 01.10.2005 17:46:00 von Martin Hentrich
On Sat, 1 Oct 2005 16:50:14 +0200, "Michael Hotjakov"
<> wrote:
>Das FA behauptet:
>"Anlagenverkäufe sind - auch wenn die veräußerten Gegenstände ohne VSt
>erworben wurden - USt-pflichtige Lieferungen."
Korrekt. Selbstverständlich mußt du auf diesen Verkauf Umsatzsteuer
zahlen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
>Und weiter:
>"Der von Ihnen vereinahmte Betrag von 2325 EUR entspricht somit einem
>Bruttobetrag aus dem die USt herauszurechnen ist. Das Nettoentgelt betrug
>daher 2004 EUR. Die darauf entfallene USt beträgt 320,64 EUR"
Richtig, ist als Brutto incl. MwSt. zu buchen.
>Frage:
>1. Was meint Ihr dazu ?
Richtig. Es kommt nicht auf die Geschichte drauf an, sondern nur, ob
*du* umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht!
>2. Wo im UStG ist dies geregelt ?
siehe Eric.
Martin
PS:
Du plenkst. Bitte unterlaß die häßlichen Leerräume vor Fragezeichen
etc. Vor einem Punkt machst du diese Unsitte ja auch nicht.
Re: Anlageverkauf und USt
am 04.10.2005 09:54:01 von Michael Freischlad
Hallo Michael,
Michael Hotjakov schrieb:
> Vorab die Problemschilderung:
[Kauf Anlage ohne Vorsteuer, Verkauf für 2325 Euro - USt-Pflicht?]
> Das FA behauptet:
> "Anlagenverkäufe sind - auch wenn die veräußerten Gegenstände ohn=
e VSt
> erworben wurden - USt-pflichtige Lieferungen."
Ja, es gibt im Umsatzsteuergesetz keine Ausnahme von der
Umsatzsteuer bei Kauf ohne Vorsteuerabzug.
(von =A7 4 Nr. 28 UStG mal abgesehen)
> Und weiter:
> "Der von Ihnen vereinahmte Betrag von 2325 EUR entspricht somit einem
> Bruttobetrag aus dem die USt herauszurechnen ist. Das Nettoentgelt betrug
> daher 2004 EUR. Die darauf entfallene USt beträgt 320,64 EUR"
Auch richtig, Siehe =A7 10 Abs. 1 Satz 2 UStG.
Die Umsatzsteuer ist im Zahlbetrag enthalten,
daher ist die Umsatzsteuer für die Ermittlung
des Entgelts herauszurechnen.
Gruß
Michael