Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 01.10.2005 19:52:23 von Tom Berger
Ich hab' schon mehrfach gehört, dass die Nutzung eines als LKW zugelassenen
und damit nach Gewicht besteuerten Fahrzeugs (konkret: VW-Bus) als
Wohnmobil Steuerhinterziehung darstellt, weil als Wohnmobil zugelassene
Fahrzeuge nach Hubraum und damit deutlich teurer besteuert werden.
Ist das so? Und woran wird das konkret festgemacht? Hängt das von den
Einbauten im Laderaum ab (Bett, Spüle, Schrank ...)? Was ist, wenn das
Fahrzeug nur gelegentlich als Wohnmobil genutzt wird und sonst als
Transporter?
Danke für die Aufklärung
Tom Berger
--
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 01.10.2005 20:39:49 von Uwe Olufs
"Tom Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:11noezfy0wx3q$.el0ur9lz43qq$
> Ich hab' schon mehrfach gehört, dass die Nutzung eines als LKW
> zugelassenen
> und damit nach Gewicht besteuerten Fahrzeugs (konkret: VW-Bus) als
> Wohnmobil Steuerhinterziehung darstellt, weil als Wohnmobil zugelassene
> Fahrzeuge nach Hubraum und damit deutlich teurer besteuert werden.
>
> Ist das so? Und woran wird das konkret festgemacht? Hängt das von den
> Einbauten im Laderaum ab (Bett, Spüle, Schrank ...)? Was ist, wenn das
> Fahrzeug nur gelegentlich als Wohnmobil genutzt wird und sonst als
> Transporter?
>
>
Hat Dein VW-Bus Fenster?
Oder ist es ein Transporter?
Uwe
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 01.10.2005 21:09:32 von Tom Berger
Am Sat, 1 Oct 2005 20:39:49 +0200 schrieb Uwe Olufs:
>> Ist das so? Und woran wird das konkret festgemacht? Hängt das von den
>> Einbauten im Laderaum ab (Bett, Spüle, Schrank ...)? Was ist, wenn das
>> Fahrzeug nur gelegentlich als Wohnmobil genutzt wird und sonst als
>> Transporter?
>>
>>
> Hat Dein VW-Bus Fenster?
> Oder ist es ein Transporter?
Das beantwortet meine Frage zwar nicht, aber tatsächlich habe ich einen
VW-Bus. Gebaut ist er als Transporter (geschlossener Kasten) mit 2
Sitzplätzen, zugelassen ist er schon immer als LKW. Trennwand hatte er noch
nie, Hochdach ist nachträglich eingebaut und im Brief eingetragen, Fenster
hat er in der Heckklappe schon immer, und die fensterlose Schiebetür wurde
gegen eine mit Fenster ausgetauscht.
Dass Fenster irgend was mit einer bestehenden LKW-Zulassung zu tun haben,
glaube ich eher nicht. Ich kenne Leute, die fahren z.B. ganz normale Kombis
(VW Passat o.ä.), die sich bis auf die fehlende Rückbank in nix von anderen
Kombis unterscheiden, die aber dennoch seit jeher als LKW zugelassen sind.
Anders ist es natürlich, wenn *nachträglich* ein PKW zu einem LKW
umgeschrieben werden soll - da stellt das Finanzamt dann Bedingungen wie
z.B. das Zuschweißen der hinteren Fenster usw..
Ein weiteres Detail, das aber mit meiner ursprünglichen Frage auch nicht
unbedingt zu tun hat: für die Umschreibung eines PKWs oder LKWs zu einem
Wohnmobil stellt der TÜV bestimmte Anforderungen, u.a. auch den Einbau
eines Kochers. Mein LKW/Wohnmobil hat keinen Kocher, also würde der TÜV das
auch nicht umschreiben, also bliebe es bei der jetzigen Einstufung als LKW.
Oder nicht?
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 01.10.2005 22:16:51 von axbnospamatall
Am Sat, 1 Oct 2005 19:52:23 +0200, schrieb Tom Berger
<> :
>Ich hab' schon mehrfach gehört, dass die Nutzung eines als LKW zugelassenen
>und damit nach Gewicht besteuerten Fahrzeugs (konkret: VW-Bus) als
>Wohnmobil Steuerhinterziehung darstellt, weil als Wohnmobil zugelassene
>Fahrzeuge nach Hubraum und damit deutlich teurer besteuert werden.
Steuerhinterziehung würde ich da nicht sehen, da der Halter gegenüber
dem FA keine falschen Angaben macht. Das Fahrzeug wird von der
Zulassungstelle beim FA angemeldet.
Ich würde aber eher ein Zulassungsproblem sehen. Das Fahrzeug
entspricht ja dann nicht mehr der Zulassung.
Grüße
Axel
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 01.10.2005 22:50:30 von Tom Berger
Am Sat, 01 Oct 2005 22:16:51 +0200 schrieb Axel Böhm:
> Steuerhinterziehung würde ich da nicht sehen, da der Halter gegenüber
> dem FA keine falschen Angaben macht. Das Fahrzeug wird von der
> Zulassungstelle beim FA angemeldet.
> Ich würde aber eher ein Zulassungsproblem sehen. Das Fahrzeug
> entspricht ja dann nicht mehr der Zulassung.
Inwiefern entspricht das Fahrzeug dann nicht mehr der Zulassung?
Selbstverständlich tut es das. Warum sollte ein LKW kein Bett und keinen
Schrank transportieren dürfen? Und eintragungspflichtige Änderungen wie das
Hochdach werden ja ausdrücklich von der Zulassungsstelle im Brief
eingetragen, ohne dass die Zulassungsstelle das zum Anlass nimmt, die
Zulassungsart zu ändern ...
Wenn, dann müsste die veränderte Nutzung steuerrechtlich eine Rolle
spielen, aber nicht der Einbau eines Betts im Laderaum.
Tom Berger
--
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 02.10.2005 18:03:25 von axbnospamatall
Am Sat, 1 Oct 2005 22:50:30 +0200, schrieb Tom Berger
<> :
>Am Sat, 01 Oct 2005 22:16:51 +0200 schrieb Axel Böhm:
>
>> Steuerhinterziehung würde ich da nicht sehen, da der Halter gegenüber
>> dem FA keine falschen Angaben macht. Das Fahrzeug wird von der
>> Zulassungstelle beim FA angemeldet.
>> Ich würde aber eher ein Zulassungsproblem sehen. Das Fahrzeug
>> entspricht ja dann nicht mehr der Zulassung.
>
>Inwiefern entspricht das Fahrzeug dann nicht mehr der Zulassung?
>Selbstverständlich tut es das. Warum sollte ein LKW kein Bett und keinen
>Schrank transportieren dürfen? Und eintragungspflichtige Änderungen wie das
>Hochdach werden ja ausdrücklich von der Zulassungsstelle im Brief
>eingetragen, ohne dass die Zulassungsstelle das zum Anlass nimmt, die
>Zulassungsart zu ändern ...
Wenn das Fahrzeug so als LKW zugelassen wird, besthet kein
steuerliches Problem, da sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der
Zulassungsart bemisst.
Sollte das Fahrzeug allerdings nach dem Umbau von der Zulassungstelle
nicht als LKW sondern irgendwie anders zulassen, dann ist durch den
Umbau die Betriebserlaubnis erloschen, da es eben kein LKW mehr ist.
Bezüglich der technischen Details ist dies wohl die falsche NG.
>Wenn, dann müsste die veränderte Nutzung steuerrechtlich eine Rolle
>spielen, aber nicht der Einbau eines Betts im Laderaum.
Steuergegenstand ist das Halten eines Fahrzeugs nicht die Nutzung
(außer sie ist widerrechtlich). Da es der Finanzbehörde an technischem
Sachverstand fehlen dürfte, wird sie als Bemessungsgrundlage die
Zulassungsart der Zulassungsbehörde übernehmen.
Grüße
Axel
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 02.10.2005 19:32:06 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Wenn das Fahrzeug so als LKW zugelassen wird, besthet kein
> steuerliches Problem, da sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der
> Zulassungsart bemisst.
Nein, dem ist leider net so:
Trotz Umbauten/Umschreibung ist das Finanzamt entsprechend eigenem
Prüfungsrecht nicht verpflichtet, den Wagen als LKW zu besteuern.
> Steuergegenstand ist das Halten eines Fahrzeugs nicht die Nutzung
> (außer sie ist widerrechtlich). Da es der Finanzbehörde an technischem
> Sachverstand fehlen dürfte, wird sie als Bemessungsgrundlage die
> Zulassungsart der Zulassungsbehörde übernehmen.
Leider ist das nicht so. Die FÄ erkennen teilweise die Zulassung als LKW
nicht an. Viele erleben dann meist eine böse Überraschung.
Eric
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 02.10.2005 19:49:20 von axbnospamatall
Am Sun, 02 Oct 2005 19:32:06 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Wenn das Fahrzeug so als LKW zugelassen wird, besthet kein
>> steuerliches Problem, da sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der
>> Zulassungsart bemisst.
>
>Nein, dem ist leider net so:
>Trotz Umbauten/Umschreibung ist das Finanzamt entsprechend eigenem
>Prüfungsrecht nicht verpflichtet, den Wagen als LKW zu besteuern.
Wie recht Du hast. ;-)
Da muss ich erst in die Tiefen meiner Datenbanken um dies zu finden:
"Das FA hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob es sich um
einen PKW oder LKW handelt, ohne dabei an die Rechtsansicht der
Verkehrsbehörde gebunden zu sein"
BFH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII B 88/04
Das Sächsisches FG, Urteil vom 15.07.2003 - 7 K 2192/00 hat dies sogar
an einem Besipiel festgehalten:
"Ein sog. Kombinationsfahrzeug der Marke Peugeot 20S mit sog.
Postfenstern im Fond, Holztrennwand zwischen Fahrerkabine und
Ladefläche, kastenartigem, kaum die Höhe des Fahrgastraums
übersteigendem Aufbau, mit einer Ladefläche von höchstens der Größe
des Fahrgastraums, mit einer Zulademöglichkeit von 270 kg
einschließlich des Fahrers und des Beifahrers, das wegen fehlender
Rückbank und Gurthalterungen zum Transport von nicht mehr als zwei
Personen geeignet ist, ist nach der vorzunehmenden Gesamtschau aller
Merkmale kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen."
Und weiter:
"Gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG)in
Verbindung mit den für die Kraftfahrzeugbesteuerung maßgebenden
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Personenkraftwagen nach
Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmte
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen (einschließlich
der sogenannten Kombinationskraftwagen), die geeignet und bestimmt
sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder
vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen. Dagegen sind
Lastkraftwagen Kraftfahrzeuge im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG, die
nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt
sind "
und:
"Die Einstufung eines Fahrzeuges durch die Verkehrsbehörde hingegen
hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung,
wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt "
Grüße
Axel
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 02.10.2005 20:38:54 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
Hallo!
> "Die Einstufung eines Fahrzeuges durch die Verkehrsbehörde hingegen
> hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung,
> wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt "
Zu einem anderen Thread:
Da ist wieder der berühmte Umkehrschluss! ;-)
Eric
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 03.10.2005 11:33:46 von Tom Berger
Am Sun, 02 Oct 2005 19:49:20 +0200 schrieb Axel Böhm:
>>> Wenn das Fahrzeug so als LKW zugelassen wird, besthet kein
>>> steuerliches Problem, da sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der
>>> Zulassungsart bemisst.
>>
>>Nein, dem ist leider net so:
>>Trotz Umbauten/Umschreibung ist das Finanzamt entsprechend eigenem
>>Prüfungsrecht nicht verpflichtet, den Wagen als LKW zu besteuern.
>
> Wie recht Du hast. ;-)
>
> Da muss ich erst in die Tiefen meiner Datenbanken um dies zu finden:
> "Das FA hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob es sich um
> einen PKW oder LKW handelt, ohne dabei an die Rechtsansicht der
> Verkehrsbehörde gebunden zu sein"
Ja, das war mir auch bekannt - bei der oft gewünschten *nachträglichen*
Umschreibung zickt das Finanzamt gerne herum und verlangt mehr als der TÜV
bzw die Zuslassungsstelle. Das Fahrzeug ist dann zwar als LKW im Brief
eingetragen, wird aber dennoch als PKW besteuert.
Hier aber geht's um etwas anderes: das Fahrzeug ist schon immer als LKW
zugelassen. Die Umbauten verhindern nicht den Einsatz des Fahrzeugs als
Transporter, und insbesonders führen sie nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis.
Vermutlich kann das Finanzamt von seinem Prüfungsrecht Gebrauch machen und
die steuerliche Anerkennung als LKW vom Zeitpunkt dieser Prüfung an
verweigern. Aber kann es wegen der zurückliegenden Nutzung des LKWs als
Wohnmobil die PKW-Steuer *rückwirkend* nachfordern und mich eventuell gar
wegen Steuerhinterziehung verfolgen?
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 03.10.2005 14:55:40 von Uwe Olufs
"Tom Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:n2e25126l592$
> Am Sat, 1 Oct 2005 20:39:49 +0200 schrieb Uwe Olufs:
>> Hat Dein VW-Bus Fenster?
>> Oder ist es ein Transporter?
>
> Das beantwortet meine Frage zwar nicht, aber tatsächlich habe ich einen
> VW-Bus. Gebaut ist er als Transporter (geschlossener Kasten) mit 2
> Sitzplätzen, zugelassen ist er schon immer als LKW. Trennwand hatte er
> noch
> nie, Hochdach ist nachträglich eingebaut und im Brief eingetragen, Fenster
> hat er in der Heckklappe schon immer, und die fensterlose Schiebetür wurde
> gegen eine mit Fenster ausgetauscht.
Durch den Einbau einer Schiebetüre mit Fenster wird der Transporter
wahrscheinlich die Zuordnung "LKW" verloren haben.
Uwe
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 03.10.2005 18:31:18 von axbnospamatall
Am Mon, 3 Oct 2005 11:33:46 +0200, schrieb Tom Berger
<> :
>Hier aber geht's um etwas anderes: das Fahrzeug ist schon immer als LKW
>zugelassen. Die Umbauten verhindern nicht den Einsatz des Fahrzeugs als
>Transporter, und insbesonders führen sie nicht zum Erlöschen der
>Betriebserlaubnis.
Der BFH hat dies so formuliert:
"Eine Einordnung des Fahrzeuges als LKW kann dann nur vorgenommen
werden, wenn diese Merkmale den Schluss rechtfertigen, dass die
Eignung und Bestimmung des Fahrzeuges zur Lastenbeförderung deutlich
überwiegt und die Personenbeförderung in den Hintergrund treten
lässt."
Und das ist regelmäßig bei einem umgebauten LKW nicht der Fall. Es
genügt also nicht, dass das Wohnmobil umegbaut werden kann, sondern
das es überwiegend zum Lastentransport bestimmt ist.
Damit haben natürlich alle "privaten" Wohnmobilbesitzer Probleme, wenn
nämlich der Richter (oder das FA) fragt, wiseo er denn ohne
entsprechendes Gewerbe einen LKW benötigt.
>Vermutlich kann das Finanzamt von seinem Prüfungsrecht Gebrauch machen und
>die steuerliche Anerkennung als LKW vom Zeitpunkt dieser Prüfung an
>verweigern.
Vom Zeitpunkt des Umbaus.
>Aber kann es wegen der zurückliegenden Nutzung des LKWs als
>Wohnmobil die PKW-Steuer *rückwirkend* nachfordern und mich eventuell gar
>wegen Steuerhinterziehung verfolgen?
Es kann die Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bis zur materiellen
Bestandskraft ändern.
Im Fall der Kraftfahrzeugsteuer tritt die materielle Bestandskraft mit
Ablauf des vierten Jahres nach dem Entstehen der Steuer ein. Die
Kfz-Steuer entsteht mit Beginn des Besteuerungszeitraumes.
Also, wenn Du Dein Auto am 12.5.2000 des erstemal zugelassen hast,
dann entsteht die Steuer am 12.5.2000. Die Festsetzungsverjährung
tritt dann mit Ablauf des 31.12.2004 ein. Und dies wiederholt sich
dann jedes Jahr, da die Kfz-Steuer jedes Jahr neu entsteht.
Wenn Das FA nun am 5.10.2005 feststellt, dass die Angaben nicht
korrekt waren, dann kann es die Kfz-Steuer für die Zeiträume, die nach
dem 31.12.2000 begonnen haben noch ändern.
Sollte das FA jedoch bereits gewusst haben, dass es eigentlich ein
Wohnmobil ist und somit aus "eigenem Verschulden" als LKW eingestuft
haben entfällt die Änderung für alle vergangenen Jahre.
Hast Du aber in der Steuererklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig
falsche Angaben gemacht um dieses Wohnmobil als LKW anerkannt zu
bekommen, also mit dem Willen Steuern zu sparen, dann kann eine
Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverküzung vorliegen. Dann
wird der vierjährige Zeitraum auf fünf bzw. zehn Jahre verlängert.
Daneben kann natürlich auch noch eine Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt
werden. Das FA muss jedoch den Vorsatz bzw. die grobe Fahrlässigkeit
nachweisen können. Eben wie in jedem normalen Strafverfahren.
Grüße
Axel
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 00:19:04 von Tom Berger
Am Mon, 3 Oct 2005 14:55:40 +0200 schrieb Uwe Olufs:
> Durch den Einbau einer Schiebetüre mit Fenster wird der Transporter
> wahrscheinlich die Zuordnung "LKW" verloren haben.
Nein, natürlich nicht. Wie kommst Du auf diese absurde Idee?
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 00:32:34 von Tom Berger
Am Mon, 03 Oct 2005 18:31:18 +0200 schrieb Axel Böhm:
>>Hier aber geht's um etwas anderes: das Fahrzeug ist schon immer als LKW
>>zugelassen. Die Umbauten verhindern nicht den Einsatz des Fahrzeugs als
>>Transporter, und insbesonders führen sie nicht zum Erlöschen der
>>Betriebserlaubnis.
>
> Der BFH hat dies so formuliert:
> "Eine Einordnung des Fahrzeuges als LKW kann dann nur vorgenommen
> werden, wenn diese Merkmale den Schluss rechtfertigen, dass die
> Eignung und Bestimmung des Fahrzeuges zur Lastenbeförderung deutlich
> überwiegt und die Personenbeförderung in den Hintergrund treten
> lässt."
Es geht also um Eignung und Bestimmung, nicht um tatsächliche Nutzung. Gut
zu wissen.
> Damit haben natürlich alle "privaten" Wohnmobilbesitzer Probleme, wenn
> nämlich der Richter (oder das FA) fragt, wiseo er denn ohne
> entsprechendes Gewerbe einen LKW benötigt.
Oh, Lasten hat man eventuell auch zu transportieren, auch wenn man kein
Transportunternehmer ist :-)
> Hast Du aber in der Steuererklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig
> falsche Angaben gemacht um dieses Wohnmobil als LKW anerkannt zu
> bekommen,
Welche Steuererklärung?
Ich habe einen VW-Bus gekauft, der im KFZ-Brief als LKW ausgwiesen wird,
der aber vom Vorbesitzer eingebaute Teile hat, die trotz der
Nutzungsmöglichkeit zu Wohnzwecken die Transportmöglichkeiten des Fahrzeugs
nicht einschränken (sondern vielmehr wegen des Hochdachs sogar erweitern).
Bei der Zulassung habe ich keine weiteren Angaben über Eignung und
Bestimmung des Fahrzeugs gemacht, und ich wurde auch nicht danach gefragt.
Eine Steuererklärung für das Fahrzeug habe ich nicht abgegeben, vielmehr
kam einige Tage nach der Zulassung ohne weitere Rückfragen des Finanzamts
der Steuerbescheid über die LKW-gemäße KFZ-Steuer.
> also mit dem Willen Steuern zu sparen,
Ich muss allerdings gestehen, dass ich beim Kauf des Fahrzeugs ganz bewusst
und mit dem Willen, Steuern zu sparen, darauf geachtet habe, ein als LKW
zugelassenes Fahrzeug zu bekommen.
Danke und Gruß
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 15:15:43 von Uwe Olufs
"Tom Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Am Mon, 03 Oct 2005 18:31:18 +0200 schrieb Axel Böhm:
....., wenn diese Merkmale den Schluss rechtfertigen, dass die
>> Eignung und Bestimmung des Fahrzeuges zur Lastenbeförderung deutlich
>> überwiegt und die Personenbeförderung in den Hintergrund treten
>> lässt."
>
> Es geht also um Eignung und Bestimmung, nicht um tatsächliche Nutzung. Gut
> zu wissen.
>
Eignung heisst: Ist dafür geeignet
Bestimmung heisst: wird auch so genutzt.
Uwe
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 16:34:27 von Tom Berger
Am Tue, 4 Oct 2005 15:15:43 +0200 schrieb Uwe Olufs:
> Eignung heisst: Ist dafür geeignet
Ja.
> Bestimmung heisst: wird auch so genutzt.
Nein. Bestimmung heisst, es ist dafür vorgesehen. Man kann aber einen LKW
auch ganz beruhigt 20 Jahre lang angemeldet unbenutzt in der Garage stehen
lassen, ohne dass sich dessen steuerliche Einordnung dadurch ändern würde
:-)
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 20:20:20 von axbnospamatall
Am Tue, 4 Oct 2005 00:32:34 +0200, schrieb Tom Berger
<> :
>> Hast Du aber in der Steuererklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig
>> falsche Angaben gemacht um dieses Wohnmobil als LKW anerkannt zu
>> bekommen,
>
>Welche Steuererklärung?
Bei der Zulassung füllt man eine Steuererklärung aus, die die
Zulassungstelle an das Finanzamt weiterleitet. Ich selber habe gar
kein Auto :-) daher weiß ich nicht wie das im Einzelfall passiert.
Evtl. macht das auch die Zulassungstelle automatisch.
Grüße
Axel
Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 04.10.2005 22:37:04 von Tom Berger
Am Tue, 04 Oct 2005 20:20:20 +0200 schrieb Axel Böhm:
> Evtl. macht das auch die Zulassungstelle automatisch.
Das nehme ich an - auf dem Formular für die Anmeldung jedenfalls wird nicht
nach der Nutzung gefragt. Die Zulassung folgt den Angaben im Brief, und
wenn da steht "LKW", dann folgt dem idR wohl auch das Finanzamt.
Tom Berger
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Re: Steuerhinterziehung? LKW als Wohnmobil nutzen
am 05.10.2005 21:14:16 von Uwe Olufs
"Tom Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
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>
>> Bestimmung heisst: wird auch so genutzt.
>
> Nein. Bestimmung heisst, es ist dafür vorgesehen. Man kann aber einen LKW
> auch ganz beruhigt 20 Jahre lang angemeldet unbenutzt in der Garage stehen
> lassen, ohne dass sich dessen steuerliche Einordnung dadurch ändern würde
> :-)
Ich schließe mich mit dem :-)) an.
Also noch mal neu:
Bestimmung heisst: im Falle einer Nutzung
:-)
Uwe