Gewinnermittlung - Formalitäten

Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 08:31:24 von Marco Mildner

Hallo Newsgroup,

das FA möchte von mir eine Gewinnermittlung für das Jahr 2003 haben. Ich
habe lediglich einen Umsatz von ca. 2000 Euro durch Verkauf von
Computerteilen und Dienstleistung. Wie muss ich das dem FA nun
darlegegen? Reicht es wenn ich einfach auf einen Zettel schreiben:

Einnahmen durch Dienstleistung: 1000 Euro
Einnahmen durch Verkauf von HW: 1000 Euro

Ausgaben für HW: 800 Euro

Oder muss ich eine Liste mit allen Debi- und Kreditoren machen. Wenn ja,
was muss auf diese Liste alles rauf?

Danke und viele Grüße

Marco

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 10:00:37 von Martin Hentrich

On Mon, 03 Oct 2005 08:31:24 +0200, Marco Mildner
<> wrote:

>das FA möchte von mir eine Gewinnermittlung für das Jahr 2003 haben. Ich
>habe lediglich einen Umsatz von ca. 2000 Euro durch Verkauf von
>Computerteilen und Dienstleistung.

Offensichtlich bist du von der Umsatzsteuer befreit gemäß §19 UStG?
Aber eine Umsatzsteuererklärung hast du doch sicher abgegeben?

>Wie muss ich das dem FA nun
>darlegegen? Reicht es wenn ich einfach auf einen Zettel schreiben:
>
>Einnahmen durch Dienstleistung: 1000 Euro
>Einnahmen durch Verkauf von HW: 1000 Euro
>
>Ausgaben für HW: 800 Euro

Wirklich nicht mehr Betriebsausgaben?

>Oder muss ich eine Liste mit allen Debi- und Kreditoren machen. Wenn ja,
>was muss auf diese Liste alles rauf?

Alle Einnahmen und Ausgaben ggf. in Gruppen zusammengefaßt. An sich
ist dann deine Rechnung schon in Ordnung. Gewinnüberschuß = 1200 Euro.

Martin

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 10:37:32 von Marco Mildner

Hi,

Martin Hentrich schrieb:
>>das FA möchte von mir eine Gewinnermittlung für das Jahr 2003 haben. Ich
>>habe lediglich einen Umsatz von ca. 2000 Euro durch Verkauf von
>>Computerteilen und Dienstleistung.
>
>
> Offensichtlich bist du von der Umsatzsteuer befreit gemäß §19 UStG?
> Aber eine Umsatzsteuererklärung hast du doch sicher abgegeben?

bin nicht von der Umsatzsteuer befreit. Will ich auch nicht, da meine
Kunden (wenn auch nicht viele) die gerne ausgewiesen haben wollen)

>>Wie muss ich das dem FA nun
>>darlegegen? Reicht es wenn ich einfach auf einen Zettel schreiben:
>>
>>Einnahmen durch Dienstleistung: 1000 Euro
>>Einnahmen durch Verkauf von HW: 1000 Euro
>>
>>Ausgaben für HW: 800 Euro
>
>
> Wirklich nicht mehr Betriebsausgaben?

Evtl. schon, aber muss morgen die Sachen beim FA abegeben. Da ich eh bei
den geringen Einnahmen keine Steuern zahlen muss sollte das schon passen.

>>Oder muss ich eine Liste mit allen Debi- und Kreditoren machen. Wenn ja,
>>was muss auf diese Liste alles rauf?
>
>
> Alle Einnahmen und Ausgaben ggf. in Gruppen zusammengefaßt. An sich
> ist dann deine Rechnung schon in Ordnung. Gewinnüberschuß = 1200 Euro.

super vielen Dank!

Gruß

Marco

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 12:09:38 von Mark Obrembalski

On 2005-10-03, Marco Mildner <> wrote:
>> Wirklich nicht mehr Betriebsausgaben?
>
> Evtl. schon, aber muss morgen die Sachen beim FA abegeben. Da ich eh bei
> den geringen Einnahmen keine Steuern zahlen muss sollte das schon passen.

In dem Fall kann's Dir natürlich egal sein. Ansonsten kommt es dem
Finanzamt selten auf ein paar Tage Verspätung an.

Gruß,
Mark

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 12:35:06 von Marco Mildner

Mark Obrembalski schrieb:
> On 2005-10-03, Marco Mildner <> wrote:
>
>>>Wirklich nicht mehr Betriebsausgaben?
>>
>>Evtl. schon, aber muss morgen die Sachen beim FA abegeben. Da ich eh bei
>>den geringen Einnahmen keine Steuern zahlen muss sollte das schon passen.
>
>
> In dem Fall kann's Dir natürlich egal sein. Ansonsten kommt es dem
> Finanzamt selten auf ein paar Tage Verspätung an.

Ich weiß, auf ein paar Jahre allerdings schon ;-) ist für 2002

Danke und Gruß

Marco

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 15:58:21 von Martin Hentrich

On Mon, 03 Oct 2005 12:35:06 +0200, Marco Mildner
<> wrote:

>Ich weiß, auf ein paar Jahre allerdings schon ;-) ist für 2002

Wie es so geht. Zuerst schriebst du:

>>das FA möchte von mir eine Gewinnermittlung für das Jahr 2003 haben.

Martin

Re: Gewinnermittlung - Formalitäten

am 03.10.2005 16:03:55 von Martin Hentrich

On Mon, 03 Oct 2005 10:37:32 +0200, Marco Mildner
<> wrote:

>bin nicht von der Umsatzsteuer befreit. Will ich auch nicht, da meine
>Kunden (wenn auch nicht viele) die gerne ausgewiesen haben wollen)

Dann beachte, das in deiner EÜR auch die USt. auftauchen sollte.

Es geht zwar nicht um Steuerzahlungen, aber ggf. macht die
Familienversicherung oder das Kindergeld "Schwierigkeiten"?

Martin