Zwangsvollstreckung - wie schnell?

Zwangsvollstreckung - wie schnell?

am 03.10.2005 18:22:46 von Rainer ilgmann

Wenn eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung wg.
Einkommenssteuereintreibung verschickt wurde,
wie lange dauert es noch, bis Konten gepfändet werden?
Wenn der rückständige Betrag s o f o r t entrichtet werde,
können Vollstreckungsmaßnahmen verhindert werden.
Wie schnell ist mit sofort gemeint?
Gruß
Ri

Re: Zwangsvollstreckung - wie schnell?

am 03.10.2005 20:26:07 von Martin Hentrich

On Mon, 3 Oct 2005 18:22:46 +0200, "Rainer ilgmann"
<> wrote:

>Wie schnell ist mit sofort gemeint?

unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern.

also: so schnell wie es möglich ist bei normalem Geschäftslauf.
Nichts extra abwarten. Wenn die Bank offen hat eben sofort zur Bank.

Martin