Eigenheimzulage bei Auszug
Eigenheimzulage bei Auszug
am 07.10.2005 00:53:30 von Mueller Michael
Hallo,
folgendes Szenario:
Die Eigenheimzulage wird zum letzten Mal 2006 ausbezahlt
fuer ein Eigenheim (im Maerz).
Zu welchem Termin kann ein Verkauf des Eigenheims
stattfinden, ohne dass der Anspruch auf die 2006er
Zahlung verloren geht?
2.1.2006, 1.4.2006 oder gar erst 1.1.2007?
Michael Mueller
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 07.10.2005 07:52:57 von Martin Hentrich
On Fri, 07 Oct 2005 00:53:30 +0200, Michael Mueller
<> wrote:
>1.1.2007
Darauf würde ich tippen.
Martin
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 07.10.2005 21:58:05 von Frank Kozuschnik
Michael Mueller schrieb:
> Die Eigenheimzulage wird zum letzten Mal 2006 ausbezahlt
> fuer ein Eigenheim (im Maerz).
> Zu welchem Termin kann ein Verkauf des Eigenheims
> stattfinden, ohne dass der Anspruch auf die 2006er
> Zahlung verloren geht?
>
> 2.1.2006, 1.4.2006 oder gar erst 1.1.2007?
Entscheidend ist, dass das Objekt im Jahr 2006 noch zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wird, man darf also frühestens am 02.01.2006
ausziehen.
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 07.10.2005 21:58:49 von Frank Kozuschnik
Martin Hentrich schrieb:
> Michael Mueller wrote:
>
> >1.1.2007
>
> Darauf würde ich tippen.
Falsch getippt.
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 08.10.2005 00:25:13 von Mueller Michael
Hallo,
Frank Kozuschnik wrote:
>>>1.1.2007
>>
>>Darauf würde ich tippen.
>
>
> Falsch getippt.
Eure Meinungen gehen ja sehr weit auseinander
- um etwa ein ganzes Jahr.
Koennt Ihr eine Quelle angeben?
Das faende ich sehr beruhigend.
Dankeschoen im Voraus.
Michael Mueller
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 08.10.2005 12:29:34 von Daniel Zauft
Michael Mueller wrote:
> Hallo,
>
> Frank Kozuschnik wrote:
>>>> 1.1.2007
>>>
>>> Darauf würde ich tippen.
>>
>>
>> Falsch getippt.
>
> Eure Meinungen gehen ja sehr weit auseinander
> - um etwa ein ganzes Jahr.
>
> Koennt Ihr eine Quelle angeben?
> Das faende ich sehr beruhigend.
>
> Dankeschoen im Voraus.
>
> Michael Mueller
§ 4 EigZulG
"Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der
Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt"
Und der dazugehörige BMF-Erlass vom 10.02.1998, Rz. 62
"Die Eigenheimzulage steht dem Anspruchsberechtigten auch dann in vollem
Umfang zu, wenn er die Wohnung nur während eines Teils des Jahres zu
eigenen Wohnzwecken genutzt hat (z.B. wegen zeitweiser Vermietung; vgl.
aber Rz. 25 Satz 3). Hieraus folgt u.a., daß im Jahr der Anschaffung
sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber die Möglichkeit haben, die
Zulage jeweils im höchstzulässigen Umfang in Anspruch zu nehmen."
Also 2.1.2006
Grüße
Daniel
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 08.10.2005 13:54:33 von Frank Kozuschnik
Michael Mueller schrieb:
> Eure Meinungen gehen ja sehr weit auseinander
> - um etwa ein ganzes Jahr.
>
> Koennt Ihr eine Quelle angeben?
EigZulG § 4
Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der
Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. [...]
EigZulG § 10
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der
hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für
jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres,
für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
EigZulG § 11 Abs. 3
Entfallen die Voraussetzungen nach den §§ 1, 2, 4 und 6 während eines
Jahres des Förderzeitraums und kann der Anspruchsberechtigte die
Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, ist die Festsetzung mit
Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr aufzuheben. [...]
Re: Eigenheimzulage bei Auszug
am 08.10.2005 15:14:59 von Mueller Michael
Hallo Frank und Daniel,
herzlichen Dank fuer Eure Muehen!
Michael Mueller