Gewerbeabmeldung Ermittlung des Teilwertes

Gewerbeabmeldung Ermittlung des Teilwertes

am 07.10.2005 22:16:01 von Wolfgang Blaschke

Hallo,

habe mein Gewerbe abgemeldet. Wie fliesst denn jetzt der zu 100 %
abgeschriebene PKW und die restliche Geschäftsausstattung in die
Einnahmeüberschussrechnung (keine GmbH) ein? Wenn ich verkaufe ist es
klar. Wären wohl Erlöse aus Anlageverkäufen. Wenn ich es behalte - zu
welchen Wert. Wenn ich verkaufe muss ich dann zum Datum der
Gewerbeabmeldung verkaufen?

Gruß Wofgang

Re: Gewerbeabmeldung Ermittlung des Teilwertes

am 07.10.2005 23:38:04 von axbnospamatall

Am Fri, 07 Oct 2005 22:16:01 +0200, schrieb Wolfgang Blaschke
<> :

>habe mein Gewerbe abgemeldet. Wie fliesst denn jetzt der zu 100 %
>abgeschriebene PKW und die restliche Geschäftsausstattung in die
>Einnahmeüberschussrechnung (keine GmbH) ein? Wenn ich verkaufe ist es
>klar. Wären wohl Erlöse aus Anlageverkäufen. Wenn ich es behalte - zu
>welchen Wert. Wenn ich verkaufe muss ich dann zum Datum der
>Gewerbeabmeldung verkaufen?

Nach § 16 EStG ist der Teilwert als Veräußerungserlös abzüglich des
Buchwertes (Anschaffungskosten abzgl der AfA) gleich der
Veräußerungsgewinn. Dieser ist dann evtl. um den Freibetrag nach § 16
(4) EStG zu kürzen, wenn Du 55 Jahre alt bist und nach § 34 EStG
tarifbegünstigt.
Der Teilwert ist der Wert den ein Käufer Deines Betriebes bei dem
Kaufpreis für das einzelene Wirtschaftgut ansetzt. Wenn Du den
Verkehrswert nimmst dürftest Du bei PKW und BGA ganz gut fahren.



Grüße

Axel

Re: Gewerbeabmeldung Ermittlung des Teilwertes

am 08.10.2005 09:42:09 von Wolfgang Blaschke

Axel Böhm schrieb:
> Am Fri, 07 Oct 2005 22:16:01 +0200, schrieb Wolfgang Blaschke
> <> :
>
>
>>habe mein Gewerbe abgemeldet. Wie fliesst denn jetzt der zu 100 %
>>abgeschriebene PKW und die restliche Geschäftsausstattung in die
>>Einnahmeüberschussrechnung (keine GmbH) ein? Wenn ich verkaufe ist es
>>klar. Wären wohl Erlöse aus Anlageverkäufen. Wenn ich es behalte - zu
>>welchen Wert. Wenn ich verkaufe muss ich dann zum Datum der
>>Gewerbeabmeldung verkaufen?
>
>
> Nach § 16 EStG ist der Teilwert als Veräußerungserlös abzüglich des
> Buchwertes (Anschaffungskosten abzgl der AfA) gleich der
> Veräußerungsgewinn.
Dieser ist dann evtl. um den Freibetrag nach § 16
> (4) EStG zu kürzen, wenn Du 55 Jahre alt bist und nach § 34 EStG
> tarifbegünstigt.
> Der Teilwert ist der Wert den ein Käufer Deines Betriebes bei dem
> Kaufpreis für das einzelene Wirtschaftgut ansetzt. Wenn Du den
> Verkehrswert nimmst dürftest Du bei PKW und BGA ganz gut fahren.
>
>
>
> Grüße
>
> Axel
Der PKW (Rover-Konkurs usw.)wir zur Zeit von Händlern für 10000 €
angeboten. Zu den Preis wollte ich ihn auch verkaufen. Leider meldet
sich darauf keiner. Ich würde ihn daher für 5000 € ansetzen. Das gibt
doch sicherlich Probleme. Also müßte ich diesen doch jetzt tatsächlich
für diesen Preis verkaufen damit Probleme nicht entstehen. Muß ich den
PKW dann sofort bei Gewerbeabmeldung verkaufen oder in welchen Zeitraum
spätestens?

Gruß Wolfgang