Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
am 08.10.2005 02:07:26 von Andreas Montag
Hallo NG,
ich selbst arbeite als Angestelter IT-Berater (EK aus nichtselbständiger
Arbeit) und habe bis vor kurzem (die letzten 25 Jahre!) als "Nebenjob"
(mit Gewerbeschein) Buchaltungsarbeiten im Sinne des §6 Nr.4 StBerG.
bearbeitet, was sich in den letzten 2 Jahren gegen "Null" reduziert
hat..
Vor 3 Jahren haben meine Frau und ich einen Resthof mit den Geldern
meiner Frau gekauft, sie ist auch im Grundbuch allein eingetragen.
Letztes Jahr haben wir einen ehemaligen Stall zur Ferienwohnung
ausgebaut und gleichzeitig für die Umsatzsteuer votiert, das ganze läuft
auf den Namen meiner Frau (Grundbuch !)
Ich kümmere mich um Werbung, Internetauftritt und Buchhaltung für die
FeWo, kann ich dafür (im angemessenen Rahmen) meiner Frau Leistungen in
Rechung stellen ? Mir geht es darum, bislang anerkannte Kosten (Afa für
PC etc.) auch weiterhin als Betriebausgaben geltend machen zu können.
Weil ich ja mit dem Gewerbebetrieb ansonsten keine Einnahmen mehr
erziele.
--
Gruß Andreas
Re: Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
am 08.10.2005 09:37:49 von Martin Hentrich
On Sat, 8 Oct 2005 02:07:26 +0200, "Andreas Montag"
<> wrote:
>Ich kümmere mich um Werbung, Internetauftritt und Buchhaltung für die
>FeWo, kann ich dafür (im angemessenen Rahmen) meiner Frau Leistungen in
>Rechung stellen ? Mir geht es darum, bislang anerkannte Kosten (Afa für
>PC etc.) auch weiterhin als Betriebausgaben geltend machen zu können.
>Weil ich ja mit dem Gewerbebetrieb ansonsten keine Einnahmen mehr
>erziele.
Mach dein Gewerbe dicht und vergiß die Peanuts als BA.
Laß dich von deiner Frau im Rahmen eines MiniJobs (steuer- und
SV-frei) einstellen. Der Vertrag muß Drittvergleich standhalten!
Das geht bis max. 400 Euro im Monat. Sie zahlt ne
Pauschalsteuer+pauschale SV-Abgaben von Summa 25% und kann die
Gesamtsumme als Werbungskosten ihrer Einkünfte aus VuV ansetzen.
Das dürfte effektiver sein als deine geplante Gestaltung. Muß man halt
durchrechnen.
Martin
Bitte nicht plenken!
Re: Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
am 08.10.2005 12:39:58 von Daniel Zauft
Andreas Montag wrote:
> Hallo NG,
>
> ich selbst arbeite als Angestelter IT-Berater (EK aus nichtselbständiger
> Arbeit) und habe bis vor kurzem (die letzten 25 Jahre!) als "Nebenjob"
> (mit Gewerbeschein) Buchaltungsarbeiten im Sinne des §6 Nr.4 StBerG.
> bearbeitet, was sich in den letzten 2 Jahren gegen "Null" reduziert hat..
> Vor 3 Jahren haben meine Frau und ich einen Resthof mit den Geldern
> meiner Frau gekauft, sie ist auch im Grundbuch allein eingetragen.
> Letztes Jahr haben wir einen ehemaligen Stall zur Ferienwohnung
> ausgebaut und gleichzeitig für die Umsatzsteuer votiert, das ganze läuft
> auf den Namen meiner Frau (Grundbuch !)
> Ich kümmere mich um Werbung, Internetauftritt und Buchhaltung für die
> FeWo, kann ich dafür (im angemessenen Rahmen) meiner Frau Leistungen in
> Rechung stellen ? Mir geht es darum, bislang anerkannte Kosten (Afa für
> PC etc.) auch weiterhin als Betriebausgaben geltend machen zu können.
> Weil ich ja mit dem Gewerbebetrieb ansonsten keine Einnahmen mehr erziele.
>
Hi,
Das geht ohne Probleme, solange du die üblichen Grundsätze bei
Familienverträgen beachtest(A 19 EStR), hauptsächlich die Angemessenheit
der Entlohnung (Fremdvergleich!).
Und natürlich bei Ferienwohnungen die Gefahr der Liebhaberei nicht
vergessen :-)
Grüße
Daniel
Re: Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
am 08.10.2005 14:25:02 von Andreas Montag
"Daniel Zauft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:di87ll$qic$
> Hi,
>
>
> Und natürlich bei Ferienwohnungen die Gefahr der Liebhaberei nicht
> vergessen :-)
> Grüße
>
> Daniel
Das ist weniger ein Problem, da keine Eigennutzung (FeWo liegt direkt
gegenüber unserem Wohnhaus) und die Wohnung ist im Jahr zwischen 110 und
120 Tagen vermietet.
Gruß Andreas
Re: Berechunung von Leistungen an Eherfrau (Ferienwohnung)
am 08.10.2005 15:58:32 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: di8dr6$25t$02$ tippte Andreas
Montag:
> Das ist weniger ein Problem, da keine Eigennutzung (FeWo liegt direkt
> gegenüber unserem Wohnhaus) und die Wohnung ist im Jahr zwischen 110
> und 120 Tagen vermietet.
Das schliesst Liebhaberei nicht aus, vor allem, wenn Du nicht da bist.
SCNR
Will