Steuern bei Versteigerungen?

Steuern bei Versteigerungen?

am 11.10.2005 04:19:15 von unknown

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Re: Steuern bei Versteigerungen?

am 11.10.2005 10:24:08 von Markus Pfefferle

Thomas H wrote:
> Zahlt Ernst-August für die Erlöse eigentlich Steuern oder sind
> Versteigerungen von Eigenbesitz "steuerfrei"? 30 Mio. EUR könnten den
> Blick des Finanzministers auf sich ziehen.

Nein. Private Veräußerungsgeschäfte von regulären Wirtschaftsgütern sind nur
dann steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als
ein Jahr vergangen ist (EStG §23 Abs. 2).

Re: Steuern bei Versteigerungen?

am 11.10.2005 10:28:52 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Thomas H:
> Welfen-Auktion brachte bisher mehr als 30 Millionen Euro ein
> Zahlt Ernst-August für die Erlöse eigentlich Steuern oder sind
> Versteigerungen von Eigenbesitz "steuerfrei"? 30 Mio. EUR könnten den
> Blick des Finanzministers auf sich ziehen.

Der Versteigerer ist ja ein Auktionshaus. Diese nehmen einen Aufschlag,
der als Erlös des Auktionshauses den entsprechenden Steuern unterliegt.
Zudem greift hier natürlich die Umsatzsteuer wie bei allen
Handelsgeschäften.

Den Reinerlös der Versteigerung wird das Auktionshaus an das Welfenhaus
abführen - diese müssten es, wenn es nicht in steuerbegünstigte
Körperschaften fliesst oder, was hier anzunehmen ist, die
"Spekulationsfrist" abgelaufen ist, voll als "sonstige Einnahme"
versteuern. Ich nehme also an, dass dafür keine Steuern anfallen
werden.

Ernst-August würd allerdings dafür keinesfalls Steuern zahlen, dennn
AFAIK hat er den gesamten betroffenen Besitz bereits seinem Sohn
übereignet.

Gruß
Will