Investitionszulage rückwirkend beantragen?
Investitionszulage rückwirkend beantragen?
am 11.10.2005 13:36:43 von Steven Roscher
Hallo!
Wie lange kann man eigentlich rückwirkend Investitionszulage für=20
betriebliche Wirtschaftsgüter beantragen? Ich meine mal etwas von 3=20
Jahren gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher. Weis wer genaues?
Gruß,
Steven.
Re: Investitionszulage rückwirkend beantragen?
am 11.10.2005 15:58:01 von Martin Hentrich
On Tue, 11 Oct 2005 13:36:43 +0200, Steven Roscher
<> wrote:
>Wie lange kann man eigentlich rückwirkend Investitionszulage für
>betriebliche Wirtschaftsgüter beantragen?
Aha, also neue Bundesländer?
> Ich meine mal etwas von 3
>Jahren gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher.
NACK
>Weis wer genaues?
So weise bin ich nicht aber möglicherweise weiß es google:
Die Förderung beschränkt sich nach dem geänderten
Investitionszulagengesetz 2005 auf Investitionen, die a) begonnen
wurden zwischen Verkündung (24.3.2004) und 31.12.2006 und b) beendet
wurden zwischen 01.01.2005 und 31.12.2006 (§ 2 Abs. 4 ). Der Beginn
einer Investition richtet sich bei Anschaffungs-/Kaufvorgängen nach
dem Zeitpunkt der Bestellung (Sonderfall Gebäude: rechtswirksamer
Abschluss des Kaufvertrages). Bei Eigenherstellung des
Wirtschaftsgutes orientiert sich der Investitionsbeginn nach dem
Beginn des Herstellungsprozesses (Sonderfall Gebäude: Stellung des
Bauantrages bzw. Einreichung der Bauunterlagen). Zwar muss die
Investitionsmaßnahme vor dem 01.01.2007 abgeschlossen, d. h. der
Anschaffungs-/Herstellungsvorgang beendet sein ein Überschreiten ist
jedoch insoweit unschädlich, als für vor dem 01.01.2007 angefallene
(abgrenzungsfähige = bilanzierungspflichtige) Teilherstellungskosten
oder Teillieferungen eine I-Zulage gewährt werden kann. Investitionen,
die noch im Jahr 2004 beendet wurden, können nach dem InvZulG 1999
gefördert werden [1]
Früher als 24.3.2004 begonnen und erst nach 31.12.2004 beendet ggf:
Martin
Re: Investitionszulage rückwirkend beantragen?
am 11.10.2005 20:03:29 von Lutz Schulze
On Tue, 11 Oct 2005 15:58:01 +0200, Martin Hentrich <>
wrote:
> Investitionen,
>die noch im Jahr 2004 beendet wurden, können nach dem InvZulG 1999
>gefördert werden [1]
>
>
>
>Früher als 24.3.2004 begonnen und erst nach 31.12.2004 beendet ggf:
>
Danke. Habe den Antrag für 2004 (hier immerhin 27,5% Zulage) auch noch
nicht abgegeben, weil ich mit dem Terminwirrwar bisher noch nicht ganz
klarkam. Für 2003 war das ja simpel.
Muss ich mir wohl noch den anderen Vordruck besorgen. Das könnte dann
wohl der richtige sein:
Lutz
--
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Re: Investitionszulage rückwirkend beantragen?
am 12.10.2005 14:56:53 von Steven Roscher
Martin Hentrich schrieb:
> On Tue, 11 Oct 2005 13:36:43 +0200, Steven Roscher
> <> wrote:
>=20
>=20
>>Wie lange kann man eigentlich rückwirkend Investitionszulage für=20
>>betriebliche Wirtschaftsgüter beantragen?
>=20
>=20
> Aha, also neue Bundesländer?
>=20
>=20
>>Ich meine mal etwas von 3=20
>>Jahren gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher.=20
>=20
>=20
> NACK
>=20
> ... ganz viele Infos ...
Danke für die ganzen viele Info's, aber ich glaube ich bin mißverstan=
den=20
worden.
Ich meinte, wie lange ich den Antrag für z.B. 2003 (siehe hier:=20
) noch abgeben kann. Das ist der Punkt wo ich=20
meinte, es wären 3 Jahre - bin mir aber eben nicht sicher.
Gruß,
Steven.
Re: Investitionszulage rückwirkend beantragen?
am 12.10.2005 15:09:27 von Steven Roscher
So schnell kann's gehen, hier kommt die (Selbst-)Auflösung des Rätsel=
s:
---
Der Antrag kann innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt=20
werden.
..
Der Antrag für das Kalenderjahr 2003 bzw. Wirtschaftsjahr 2002/2003 kan=
n=20
deshalb bis zum 31. Dezember 2007 gestellt werden.
---
[Quelle: Das im vorhergehend verlinkte Dokument ;-) ]
Es ist mir schon peinlich - wenn man mal das ganze "Kleingedruckte"=20
liest ist man eben klar im Vorteil.
Gruß,
Steven.