Büro beim Hausbau absetzbar?

Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 11:44:12 von Stephan Koser

Hallo,

wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause
ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite Vollzeit im
Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber)
fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die Büros von der Steuer
absetzen kann?

Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten? Wie
wird die Absetzungssumme berechnet? Geht das dann nach der ortsüblichen
Miete für Büroraum, oder kann ich die tatsächlich angefallenen Kosten
oder die Zinsen für den Kredit ansetzen. Im letzteren Fall stelle ich es
mir schwierig vor, die Kosten herauszurechnen.

Wir haben evtl. vor die Büros im Keller zu errichten. Wodurch der Keller
aber teurer wird (kein Nutzkeller, sondern Wohnkeller). Wäre es dann
möglich diese Mehrkosten abusetzen?

Besten Dank!

Stephan

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 12:22:36 von michael

"Stephan Koser" <
> Hallo,
>
> wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite
> Vollzeit im Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber) fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die
> Büros von der Steuer absetzen kann?
>
> Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten? Wie wird die Absetzungssumme berechnet? Geht das dann nach der
> ortsüblichen Miete für Büroraum, oder kann ich die tatsächlich angefallenen Kosten oder die Zinsen für den Kredit ansetzen. Im
> letzteren Fall stelle ich es mir schwierig vor, die Kosten herauszurechnen.
>
> Wir haben evtl. vor die Büros im Keller zu errichten. Wodurch der Keller aber teurer wird (kein Nutzkeller, sondern Wohnkeller).
> Wäre es dann möglich diese Mehrkosten abusetzen?
>
> Besten Dank!
>
> Stephan

Hallo Stephan,
grundsätzlich können die anteiligen Kosten des Hausbaus im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden.

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG werden die Aufwendungen, die deine Ehefrau betreffen auf 1.250 EUR p.a. beschränkt, da sie zwar als
Lehrerin keine anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, diese Arbeitszimmer aber nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen
Tätigkeit darstellt.

Bei dir sieht es etwas anders aus:
Bei dir stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit dar. Somit sind die anteiligen Kosten des
Arbeitszimmers voll als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Die anteiligen Kosten (tatsächlich angefallene Kosten, also auch die Zinsen, nicht aber die Tilgung des Kredites) berechnen sich aus
den Flächenverhältnissen zwischen gesamter Hausfläche und der Fläche des entsprechenden Arbeitszimmers.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Viele Grüße
Michael

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 12:45:45 von Martin Hentrich

On Wed, 12 Oct 2005 11:44:12 +0200, Stephan Koser <>
wrote:

>wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause
>ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite Vollzeit im
>Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber)
>fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die Büros von der Steuer
>absetzen kann?

Nicht von der Steuer sondern im Rahmen der Ermittlung des zu
versteuernden Einkommens.

>Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten? Wie
>wird die Absetzungssumme berechnet?

Anteilig der Fläche und dann auf 50 jahre abschreiben. Das bringt
nicht unbedingt viel.

>Geht das dann nach der ortsüblichen
>Miete für Büroraum, oder kann ich die tatsächlich angefallenen Kosten
>oder die Zinsen für den Kredit ansetzen. Im letzteren Fall stelle ich es
>mir schwierig vor, die Kosten herauszurechnen.

Ist es nicht. Tatsächliche Kosten (Heizung, Strom) werden wie auch die
Herstellungskosten (Zinsen) flächenmäßig aufgeteilt.

>Wir haben evtl. vor die Büros im Keller zu errichten. Wodurch der Keller
>aber teurer wird (kein Nutzkeller, sondern Wohnkeller). Wäre es dann
>möglich diese Mehrkosten abusetzen?

Beachte die Anforderungen an die Raumhöhe. Keller kann Problem geben.

Michael hat vorher schon alles andere Richtige genannt.

Ob es für die Bemessungsgröße bei der Eigenheimzulage Probleme gibt,
kann ich nicht sagen.

Martin

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 22:01:39 von Stephan Koser

Michael schrieb:
> "Stephan Koser" <
>
>>Hallo,
>>
>>wir planen den Bau eines Hauses. Da meine Frau und ich beide zu Hause ein Büro benötigen (Sie ist Lehrering und ich arbeite
>>Vollzeit im Homeoffice und habe somit auch keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber) fragen wir uns nun, ob man die Kosten für die
>>Büros von der Steuer absetzen kann?
>>
>>Wenn ja, muss man vielleicht schon während dem Bau etwas beachten? Wie wird die Absetzungssumme berechnet? Geht das dann nach der
>>ortsüblichen Miete für Büroraum, oder kann ich die tatsächlich angefallenen Kosten oder die Zinsen für den Kredit ansetzen. Im
>>letzteren Fall stelle ich es mir schwierig vor, die Kosten herauszurechnen.
>>
>>Wir haben evtl. vor die Büros im Keller zu errichten. Wodurch der Keller aber teurer wird (kein Nutzkeller, sondern Wohnkeller).
>>Wäre es dann möglich diese Mehrkosten abusetzen?
>>
>>Besten Dank!
>>
>>Stephan
>
>
> Hallo Stephan,
> grundsätzlich können die anteiligen Kosten des Hausbaus im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus
> nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden.
>
> Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG werden die Aufwendungen, die deine Ehefrau betreffen auf 1.250 EUR p.a. beschränkt, da sie zwar als
> Lehrerin keine anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, diese Arbeitszimmer aber nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen
> Tätigkeit darstellt.
>
> Bei dir sieht es etwas anders aus:
> Bei dir stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit dar. Somit sind die anteiligen Kosten des
> Arbeitszimmers voll als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.
>
> Die anteiligen Kosten (tatsächlich angefallene Kosten, also auch die Zinsen, nicht aber die Tilgung des Kredites) berechnen sich aus
> den Flächenverhältnissen zwischen gesamter Hausfläche und der Fläche des entsprechenden Arbeitszimmers.
>
> Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Ja, vielen Dank - das hilft!

--
Ciao Stephan...

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 12.10.2005 22:17:47 von Matthias Koehler

[Stephan:]

> Ja, vielen Dank - das hilft!

Ich helf Dir auch gleich noch: Du musst nicht zwei lange Vorpostings (und
dann auch noch mit viel zu langen Zeilen) zitieren, wenn Du unten nur einen
einzigen Satz hinschreibst. Hier ist die Kunst des Weglassens gefragt! :-)

Und jetzt noch eine Notiz fürs Protokoll, falls hier irgendwann mal einer
nachliest und nicht daran denkt, dass ein Angestellter und kein Unternehmer
gefragt hat: Für einen Unternehmer ist die Zuordnung eines Anteils des
Hauses ins Betriebsvermögen noch fragwürdiger, weil dann im Falle eines
Verkaufs auch noch die Umsatzsteuer fällig wird. Daher würde ich sowas immer
als Privatvergnügen betrachten und mich an der gesparten Miete erfreuen.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Büro beim Hausbau absetzbar?

am 13.10.2005 20:32:12 von Alexander Schroeder

Matthias Koehler wrote:
> Für einen Unternehmer ist die Zuordnung eines Anteils des
> Hauses ins Betriebsvermögen noch fragwürdiger, weil dann im Falle eines
> Verkaufs auch noch die Umsatzsteuer fällig wird.

Dabei muß man Einkommensteuer und Umsatzsteuer aber trennen. Bei der
Umsatzsteuer kann man sein Grundstück unabhängig von der
einkommensteuerlichen Behandlung entweder zu 100 % dem
Unternehmensvermögen, zu 100 % dem Privatvermögen oder im Verhältnis von
Arbeitszimmer zu übrigem Gebäude dem Unternehmensvermögen zuordnen.

Bei der Einkommensteuer hat mein eigentlich kein Problem,
Betriebsvermögen zu verhindern. Man muß sein Arbeitszimmer einfach nur
auch anderweitig nutzen. Man hat ebenfalls kein Problem, wenn der
gemeine Wert des Arbeitszimmers nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen
Werts des gesamten Grundstücks *und* nicht mehr als 20500 Euro beträgt
(§ 8 EStDV).

Bei der Umsatzsteuer habe ich Zweifel, ob es bei der jetzigen Rechtslage
bleiben wird, daß man bei 100 %iger Zuordnung des Grundstücks zum
Unternehmensvermögen für eine spätere Entnahme USt zahlen soll. Meiner
Meinung nach kann dies nicht richtig sein. Man hat doch schon 10 Jahre
lang eine unentgeltliche Wertabgabe versteuert.

Alex